Hallo in die Runde,
ich habe mal wieder einen Fall, den ich nicht nachvollziehen kann. Aber vielleicht könnt ihr mir ja (wie immer) weiterhelfen.
Folgender Fall:
Ich habe im September letzten Jahres einen neuen Mitarbeiter eingestellt. Dieser hat mir von der Krankenkasse A eine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt, aufgrunddessen ich ihn auch dort mit Grund 10 angemeldet habe. Aus dem Einstellungsgespräch weiß ich, dass er am Tag vor der Beschäftigungsaufsnahme bei mir, sein Gewerbe abgemeldet hat.
Jetzt im Januar bekomme ich als Arbeitgeber einen Brief von Krankenkasse B. Diese teilt mir mit, dass die Mitgliedschaft bei Krankenkasse A unrechtmäßig bestanden habe und mein Mitarbeiter bei ihnen versichert sei.
Also was war passiert:
Mein Mitarbeiter war selbständig seit 2005 und seither freiwillig versichert bei Krankenkasse B.
Mitte 2009 kommt er finanziell ins straucheln, baut Beitragsrückstände auf und hat schlussendlich einen Antrag auf ALG2 gestellt, welches ihm auch ab Oktober 2009 bewilligt wurde. Aufgrund dieser Bewilligung wurde er bei Krankenkasse B pflichtversichert angemeldet.
Ende Januar 2010 hat er sich zwar finanziell soweit wieder erholt, sodass er ab Februar 2010 kein ALG2 mehr beanspruchen darf, aber nicht soweit, dass er sich die Beiträge zur Frw.Versicherung wieder leisten könnte. Also hat er beschlossen einfach gar nicht versichert sein - die Selbständigkeit bestand aber weiterhin.
Mitte 2010 musste er dann wohl erkennen, dass die Selbständigkeit keinen Sinn mehr hat und er sich eine Stelle suchen muss. Weil er weiß, dass er bei Krankenkasse B Rückstände hat und diese bisher auch nicht weiter auf ihn zugekommen ist, meldet er sich eben bei Krankenkasse A an, bei der er behauptet bisher familienversichert gewesen zu sein, und jetzt (bei mir) eine Beschäftigung aufzunehmen.
Krankenkasse A nimmt ihn deshalb erst einmal nicht weiter prüfend als Mitglied auf.
Krankenkasse B bekam dann wohl von Krankenkasse A die Mitteilung, dass die Familienversicherung zu beenden sei, da mein Mitarbeiter von seinem Kassenwahlrecht Gebrauch gemacht habe und nun bei ihnen versichert sei.
Darauf kommt nun die ganze Sache ins Rollen und Krankenkasse B sagt nun, dass dieser Krankenkassenwechsel nicht hätte vollzogen werden dürfen; das Kassenwahlrecht stünde meinem Mitarbeiter nicht zu. Sie begründen dies damit, dass er direkt im Anschluss an das Hartz IV sich hätte freiwillig versichern müssen.
Ich kenne mich mit dem Kassenwahlrecht, vor allem dieser Neuregelung mit den Unterbrechungen usw., nicht wirklich aus. Wäre schön, wenn ihr mir trotz dieses Romanes auf die Sprünge helfen könntet
"neues" Kassenwahlrecht
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
also, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, geht dein Mitarbeiter davon aus, dass er in der Zeit zwischen dem ALG II-Bezug und der Beschäftigungsaufnahme bei dir familienversichert war...das wäre zunächst mal zu prüfen.
Gegen die Familienversicherung spricht allerdings, dass er wohl hauptberuflich selbstständig tätig war (die schließt eine Familienversicherung aus) - aber die Prüfung ist Sache der Kasse und nicht von dir.
Szenario 1:
Anspruch auf Familienversicherung hat bestanden - dann besteht ein Kassenwahlrecht (wg. einer "Lücke" zwischen 2 Mitgliedschaften) - Anmeldung zum Kasse A wäre korrekt
Szenario 2:
es hat kein Anspruch auf Familienversicherung bestanden - dann muss die Krankenkasse B eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherung von Personen, die sonst nicht krankenversichert wären) durchführen - es gibt keine "Lücke" zwischen der Mitgliedschaften aus ALG II-Bezug und Beschäftigung und somit auch kein Krankenkassenwahlrecht - der Mitarbeiter muss zu Kasse B gemeldet werden
Gruß
Lady Butterfly
P.S. ist bei dir ein Einstellungskriterium, dass die neuen Mitarbeiter interessante Probleme mit der Krankenversicherung haben????
Gegen die Familienversicherung spricht allerdings, dass er wohl hauptberuflich selbstständig tätig war (die schließt eine Familienversicherung aus) - aber die Prüfung ist Sache der Kasse und nicht von dir.
Szenario 1:
Anspruch auf Familienversicherung hat bestanden - dann besteht ein Kassenwahlrecht (wg. einer "Lücke" zwischen 2 Mitgliedschaften) - Anmeldung zum Kasse A wäre korrekt
Szenario 2:
es hat kein Anspruch auf Familienversicherung bestanden - dann muss die Krankenkasse B eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherung von Personen, die sonst nicht krankenversichert wären) durchführen - es gibt keine "Lücke" zwischen der Mitgliedschaften aus ALG II-Bezug und Beschäftigung und somit auch kein Krankenkassenwahlrecht - der Mitarbeiter muss zu Kasse B gemeldet werden
Gruß
Lady Butterfly
P.S. ist bei dir ein Einstellungskriterium, dass die neuen Mitarbeiter interessante Probleme mit der Krankenversicherung haben????
schon mal danke.
nein es bestand nach Rücksprache mit der Krankenkasse definitiv keine Familienversicherung. Seine Frau hatte für ihren Mann zwar eine Familienversicherung beantragt, diese wurde aber abgelehnt, da durch die vorhandene Selbständigkeit die Einnahmen zu hoch waren.
Also müsste dann wohl deine Ausführung 2 auf diesen Fall zutreffen und er muss nach dem Gesetz tatsächlich in die Krankenkasse rückwirkend, in der vorher versichert war. scheinbar hatte er sich wohl gedacht "aus den Augen aus dem Sinn" und er wäre damit seine Beitragsrückstände los.
nein es bestand nach Rücksprache mit der Krankenkasse definitiv keine Familienversicherung. Seine Frau hatte für ihren Mann zwar eine Familienversicherung beantragt, diese wurde aber abgelehnt, da durch die vorhandene Selbständigkeit die Einnahmen zu hoch waren.
Also müsste dann wohl deine Ausführung 2 auf diesen Fall zutreffen und er muss nach dem Gesetz tatsächlich in die Krankenkasse rückwirkend, in der vorher versichert war. scheinbar hatte er sich wohl gedacht "aus den Augen aus dem Sinn" und er wäre damit seine Beitragsrückstände los.
scheint so. nee Spaß beiseite. bei einem großen Konzern mit zig-Tausenden Produktionshelfern ist immer jede Menge interessanter Stoff dabei. ich hatte schon die irrsinnigsten Sachen. einen Fall hätte ich noch, aber den muss ich erstmal selbst recherchieren. vielleicht komm ich selbst auf die Lösung. aber eins muss ich ehrlich sagen; ihr bei der Krankenkasse ihr seid um euren Job echt nicht zu beneiden.Lady Butterfly hat geschrieben:ist bei dir ein Einstellungskriterium, dass die neuen Mitarbeiter interessante Probleme mit der Krankenversicherung haben????