neues Kassenwahlrecht?
Moderator: Czauderna
neues Kassenwahlrecht?
ich bin gerade dabei zu überlegen meine Krankenkasse zu wechseln und hab mich deshalb im Internet mal mit dem Kassenwahlrecht beschäftigt.
ich bin dabei auf ein BSG Urteil gestoßen, dass man bei einer Versicherungslücke ein neues Wahlrecht hat??? ich dachte das wäre nicht möglich
ist das jetzt ganz aktuell?
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _18_R.html
ich bin dabei auf ein BSG Urteil gestoßen, dass man bei einer Versicherungslücke ein neues Wahlrecht hat??? ich dachte das wäre nicht möglich
ist das jetzt ganz aktuell?
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _18_R.html
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Re: neues Kassenwahlrecht?
Bei einer Lücke von mindestens einem Tag war bisher schon ein Kassenwechsel möglich, ohne dass eine Kündigung erforderlich war. Jetzt gilt das auch, nachdem ein Versicherungstatbestand geendet hat. Es ist keine Lücke mehr erforderlich, mit dem Folgetag kann eine neue Kasse gewählt werden.
Re: neues Kassenwahlrecht?
ich dachte immer, man muss wegen der Versicherungspflicht immer zu seiner alten Krankenkasse zurückgehen, wenn man eine Lücke hat.
als Laie blickt man da ja nicht mehr durch.
als Laie blickt man da ja nicht mehr durch.
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Re: neues Kassenwahlrecht?
Das betrifft lediglich die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die sogenannte Auffangversicherung.
Re: neues Kassenwahlrecht?
Was meinst Du bitte mit "Versicherungstatbestand"? Ich weiß nämlich nichts von einer Änderung der hinlänglich bekannten Regelungen...GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ↑22.01.2019, 14:02Bei einer Lücke von mindestens einem Tag war bisher schon ein Kassenwechsel möglich, ohne dass eine Kündigung erforderlich war. Jetzt gilt das auch, nachdem ein Versicherungstatbestand geendet hat. Es ist keine Lücke mehr erforderlich, mit dem Folgetag kann eine neue Kasse gewählt werden.
Re: neues Kassenwahlrecht?
Absolut richtig, dass es hier ein BSG-Urteil gab und folglich dementsprechende Änderungen im Kassenwahlrecht! Die nächsten Wochen wird hierzu eine Konkretisierung des GKV-Spitzenverbandes kommen. Die Beurteilung zu den entsprechenden Auswirkungen (Praxis) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr schwierig.
Re: neues Kassenwahlrecht?
Hallo braendy,
willkommen im Forum - du bist zwar schon seit November angemeldet, aber heute erst dein erster Beitrag.
So, wie du schreibst, scheinst du vom Fach zu sein - stimmt das ?.
Gruss
Czauderna
willkommen im Forum - du bist zwar schon seit November angemeldet, aber heute erst dein erster Beitrag.
So, wie du schreibst, scheinst du vom Fach zu sein - stimmt das ?.
Gruss
Czauderna
Re: neues Kassenwahlrecht?
So, wie ich das Urteil verstehe, ist die Möglichkeit, die Krankenkasse ohne Kündigung zu wechseln, nur in den Fällen möglich, in denen die Mitgliedschaft "kraft Gesetzes"(!) endet.
Für den "normalen" Wechsel (z.B. bei fortdauernder Beschäftigung) scheidet scheidet dies aber aus.
Ansonsten kenne ich nur die Versicherungslücke, die man ja höchst elegant mit der OAV (obligatorische Anschlußversicherung) aushebelt.
Aber jetzt mal eine theoretische Frage: Wäre es für mich möglich, zum Renteneintritt ohne Kündigung die Kasse zu wecheln? Meine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer endet ja am Letzten eines Monats (kraft Gesetzes?). Ab Beginn des Folgemonats bin ich Rentner. Oder gibt es da etwas Ähnliches wie die OAV?
Für den "normalen" Wechsel (z.B. bei fortdauernder Beschäftigung) scheidet scheidet dies aber aus.
Ansonsten kenne ich nur die Versicherungslücke, die man ja höchst elegant mit der OAV (obligatorische Anschlußversicherung) aushebelt.
Aber jetzt mal eine theoretische Frage: Wäre es für mich möglich, zum Renteneintritt ohne Kündigung die Kasse zu wecheln? Meine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer endet ja am Letzten eines Monats (kraft Gesetzes?). Ab Beginn des Folgemonats bin ich Rentner. Oder gibt es da etwas Ähnliches wie die OAV?
Re: neues Kassenwahlrecht?
Vielen Dank!
Deine Einschätzung ist korrekt, ich bin vom "Fach" bzw, versuche es mal zu sein bei meiner täglichen Arbeit . Meine Aussage ist absolut valide, die Information habe ich aus einer Intranetmitteilung von uns. Sofern nähere Informationen bekannt sein sollten zur praktischen Umsetzung, werde ich Sie gerne mit euch teilen.
Re: neues Kassenwahlrecht?
Hallo braendy,
na, das freut uns alle sehr dass wir einen weiteren Experten hier haben - auf eine gute Zusammenarbeit.
Gruss
Czauderna
na, das freut uns alle sehr dass wir einen weiteren Experten hier haben - auf eine gute Zusammenarbeit.
Gruss
Czauderna
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Re: neues Kassenwahlrecht?
Wie braendy schreibt, gibt es noch keine Ausführungsbestimmungen. Meiner Ansicht nach ist trotzdem eine Kündigung erforderlich, es muss allerdings keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Alles andere führt nämlich zu einem unendlichen Chaos und vielen unnötigen OAVs (obligatorischen Anschlussversicherungen).ippuj hat geschrieben: ↑28.01.2019, 12:44Aber jetzt mal eine theoretische Frage: Wäre es für mich möglich, zum Renteneintritt ohne Kündigung die Kasse zu wecheln? Meine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer endet ja am Letzten eines Monats (kraft Gesetzes?). Ab Beginn des Folgemonats bin ich Rentner. Oder gibt es da etwas Ähnliches wie die OAV?
§ 188 SGB V
(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt.
Re: neues Kassenwahlrecht?
Gehe auch davon aus, dass eine Austrittserklärung etc. eingereicht werden muss, ansonsten gibt es, wie du bereits geschrieben hast, ein totales Chaos.
Wobei ich befürchte dass es das sowieso geben wird und nun das Kassenhopping gestärkt wurde. Bin jedenfalls mal auf die RSA-Clearinglisten 2019 gespannt, die dann zu bearbeiten sind. Mal schauen, wie die praktische Umsetzung aussehen wird.
Wobei ich befürchte dass es das sowieso geben wird und nun das Kassenhopping gestärkt wurde. Bin jedenfalls mal auf die RSA-Clearinglisten 2019 gespannt, die dann zu bearbeiten sind. Mal schauen, wie die praktische Umsetzung aussehen wird.