Nachzahlungsforderung nach 3 Jahren??!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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humpel
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Nachzahlungsforderung nach 3 Jahren??!

Beitrag von humpel » 30.09.2009, 14:40

Hallo,

ich war bis jetzt Student (unter 25 Jahren) und bei meinen Eltern gesetzlich familienversichert (AOK Berlin). Mein Verdienst (zusätzlich bekam ich Bafög) in den letzten drei Jahren waren monatlich 439 € Brutto (als Studentische Hilfskraft).
Nun bekam ich einen Anruf, das seien 3 € zu viel gewesen und soll so zweischen 60 € und 90 € pro Monat (als selbst versicherter) zurück zahlen, also es geht um eine Nachforderung über 2000 €... Das ist für einen kleinen Studienabsolventen ziemlich viel Kohle...

Eigentlich wusste die AOK, dass ich bei der Uni angestellt bin und die Uni wusste, dass ich bei der AOK versichert bin. Sie fordern von mir meine letzten Jahresabrechnungen, damit sie den Betrag genau berechnen können.

Nun zu meinen Fragen:
Muss ich das wirklich nach drei Jahren zurück zahlen?? nur weil meine KK sich nicht genug mit meinem Arbeitgeber auseinandergesetzt hat oder kann ich mich irgendwie drücken??
Dürfen die Rückwirkend meine Einkommensbescheide von mir fordern?
Und müsste nicht mein ehemaliger Arbeitgeber zumindest anteilig die Krankenkassenbeiträge tragen?

Wäre für eure hilfe echt sehr dankbar!!!

Gast

Beitrag von Gast » 30.09.2009, 15:37

ich stell dir eine Gegenfrage.

die Krankenkasse fordert einmal jährlich bei dem Hauptversicherten (Mutter/Vater) eine Einkommensabfrage des versicherten Kindes an.

was haben deine Eltern als Einkommen für dich dort angegeben?

ob wissentlich oder unwissentlich etwas falsches angegeben wurde ist dabei unerheblich. Unwissenheit schützt vor Nachzahlungen nicht.

humpel
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Beitrag von humpel » 30.09.2009, 17:02

Ja angeblich haben wir das nicht angegeben... Jetzt im Mai habe ich das dann angegeben, mir war auch gar nicht bewusst, dass wir das vorher nicht gemacht hätten...

Aber auf meinen Einkommensbescheinigungen steht immer vermerkt, dass ich bei AOK versichert bin, ich hätte ja gedacht, dass man mir bescheid sagt, bevor so eine Summe zusammen kommt.

Etwas komisch kommt mir auch vor, dass die meine Eltern angerufen haben, um nach meinen Einkommensbescheinigungen zu fragen, angeblich konnten die mich nicht erreichen, obwohl ich ganz normal bei AOK Mitglied bin, die haben meine Adresse und 2 Telefonnr. auf denen die ganz sischer nicht versucht haben mich zu erreichen.

Kommt einem doch schon komisch vor..

Gast

Beitrag von Gast » 01.10.2009, 09:38

das Thema rückwirkende Beendigung der Familienversicherung ist hier immer heiß diskutiert. letztendlich ist der Familienversicherte (also du) nicht der Versicherungsnehmer, sondern deine Mutter oder dein Vater (je nachdem über wen die Familienversicherung läuft). du bist nur ein kostenfrei mitversicherter Angehöriger.

das auf deinen Entgeltabrechnungen die AOK steht ist insoweit unerheblich, da der Arbeitgeber dich versicherungsfrei an die Krankenkasse meldet und lediglich Rentenversicherungsbeiträge für dich abführt. was ich damit sagen will, der Arbeitgeber muss über die Krankenkasse die Beiträge an den Rententräger abführen, das bedeutet aber nicht, dass die AOK dann trotzdem dein, für die Familienversicherung anrechenbares Einkommen an dieser Meldung erkennen kann. dies geht nur über die Entgeltabrechnungen.

die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung liegen dieses Jahr bei 360,00 EUR.

der monatlichen Beitrag für Studenten, die ihre Beiträge selbst zahlen müssen, liegt aktuell bei 64,66 EUR. die 90 EUR halte ich für aus der Luft gegriffen. die monatlichen KVdS-Beiträge sahen in den letzten Jahren so aus (für Studenten ab dem 23. Lebensjahr):

ab 01.07.2005 57,09 EUR
ab 01.10.2005 56,62 EUR
ab 01.10.2007 58,49 EUR
ab 01.07.2008 59,65 EUR
ab 01.10.2008 66,04 EUR
ab 01.01.2009 66,81 EUR
ab 01.07.2009 64,66 EUR

für dich ist es dazu noch dumm gelaufen, dass deine Eltern in den Einkommensabfragen für die Familienversicherung keine Einkünfte angegeben haben. mit deren Unterschrift auf der Einkommensabfrage bestätigen sie nunmal die Richtigkeit der Angaben und darauf muss die Krankenkasse dann vertrauen. riechen können sie dein Einkommen nicht.

das nun 3 Jahre rückwirkend gefordert werden ist dann leider auch noch okay, da diese Beiträge noch nicht verjährt sind.

entweder du einigst dich mit der AOK auf eine Ratenzahlung, oder weist der AOK nach, dass es deren Verschulden ist. anbetracht deiner Darstellung des Falles, sehe ich aber erstmal kein Verschulden der Krankenkasse, sondern eher ein Hauptverschulden eurerseits. und wie ich schon immer im Forum schreibe, ein Student hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. die Pflicht dahingehend, sich um Sachen wie Krankenversicherung usw. zu kümmern. mir kann auch kein Student weis machen, dass er keine Kommilitonen kennt, die trotz Überschreitung der Einkommensgrenze nicht aus der Familienversicherung gefallen sind.

humpel
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Beitrag von humpel » 01.10.2009, 11:41

Alles klar,

und vielen Dank für die Antwort! Ja klar, ist natäürlich mit unser eigenes Verschulden und wenn ich zahlen muss, dann muss ich eben.

Ich ruf nochmal bei der AOK an und poste nochmal wie´s ausgegangen ist!

Schöne Grüße!

Gast

Beitrag von Gast » 01.10.2009, 12:05

ja gib uns mal Rückmeldung. ich bin immer ganz gespannt, wie die AOK so vorgeht :twisted:

humpel
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Beitrag von humpel » 12.10.2009, 22:40

Also nun bekam ich eine Antwort. Aber anstatt mir ne Übersicht über die Höhe der Kosten zu schicken, bekam ich einen Vorschlag mich studentisch bei der AOK versichern zu lassen- zusammen mit einer Bitte um Einzugsermächtigung. Aber sonst haben die nichts dazu geschrieben und ich bin ja bekanntlich auch kein Student mehr... ich vermute mal, ich soll mich RÜCKWIRKEND bei ihnen anmelden, aber gesagt hat das so keiner. Also ich überlege gerade, ob ich mich nicht bei jeder anderen Krankenkasse rückwirkend anmelden kann, vielleicht kann ich ja sogar paar Euro sparen??
Die Beiträge sind doch erst ab diesem Jahr bei allen Klassen gleich, und die Leistung ist mir für den verghangenen Zeitraum doch egal!
Oder geht das gar nicht, da ich eventuell kleine Leistungen beansprucht habe?

Was muss man eigentlich studieren, um da durchzublicken?

lg!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2009, 08:16

Grins Recht, Spezialgebiet Sozialrecht.

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