Hallo, falls das Thema hier falsch ist bitte verschieben.
Ich habe folgendes Problem.
Sagen wir mal ich war die letzten 2 Jahre auf "Weltreise" und möchte jetzt zurück nach Deutschland, ( habe nicht vor mich in das soziale Netz zu werfen)
Ich habe mich in Deutschland ( aus logistischen Gründen) nicht abgemeldet, und war während dieses Zeitraums auch nicht in D krankenversichert.
Nach meiner Auszeit möchte ich wieder arbeiten, muss ich die KK Beiträge der letzten 2 Jahre nachzahlen, oder gibt es so etwas wie eine Erklärung das ich nicht da war und auch keine Leistung in Anspruch genommen habe und alles läuft ganz normal weiter ich gehe in eine KK und zahle meine Beiträge
Die Situation damals was wir folgt, bin AL geworden entsprechend in der KK abgemeldet. Habe die Gelegenheit für eine Auszeit genutzt.
Habe auch von der Arge keine Leistung bezogen.
Danke für eure Antworten
Nachzahlung oder nicht
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 09.05.2014, 14:45
das klingt ja schon mal gut , Danke
ABER ich bin zwar von meinem Arbeitgeber abgemeldet worden, habe jetzt gerade aber gehört, das man dann automatisch als freiwillig versicherter geführt wird , stimmt das ?
wenn ja hätte die KK dann in den letzten 2 Jahren nicht mal schreiben müssen so nach dem Motto; " hey jack wann hast du mal vor deine Beiträge zu zahlen ?
Kann ich aus der Tatsache nicht gehört zu haben schliessen das ich tatsächlich nicht versichert war ?
Ich will da auch (noch) nicht anrufen um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Jack
ABER ich bin zwar von meinem Arbeitgeber abgemeldet worden, habe jetzt gerade aber gehört, das man dann automatisch als freiwillig versicherter geführt wird , stimmt das ?
wenn ja hätte die KK dann in den letzten 2 Jahren nicht mal schreiben müssen so nach dem Motto; " hey jack wann hast du mal vor deine Beiträge zu zahlen ?
Kann ich aus der Tatsache nicht gehört zu haben schliessen das ich tatsächlich nicht versichert war ?
Ich will da auch (noch) nicht anrufen um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Jack
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 09.05.2014, 14:45
er wird nicht nachträglich zahlen müssten.
er wird monatlich zahlen müssen, wenn er nicht spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ende der bisherigen Versicherung einen Nachweis bringt, dass privat versichert ist.
Wobei eine private Auslandsversicherung für mehr als 6 Wochen ausreicht, um sich nicht der gesetzlichen obligatorischen Anschlussversicherung zu unterfallen
er wird monatlich zahlen müssen, wenn er nicht spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ende der bisherigen Versicherung einen Nachweis bringt, dass privat versichert ist.
Wobei eine private Auslandsversicherung für mehr als 6 Wochen ausreicht, um sich nicht der gesetzlichen obligatorischen Anschlussversicherung zu unterfallen