Hallo, ich hab folgendes problem.
Ich war Vom 1.05.2013 bis jetzt nicht versichert. Ich war so lange ausbildungssuchend gemeldet und vom 31.03.2014 bis zum 11.04.2014 sozialversicherungspflichtig beschäftigt (so habe ich das erst erfahren) zuletzt war ich bei der tkk versichert und als ich dort nachgefragt habe, hieß es ich muss dann für die letzten monate beiträge nachzahlen je 150euro ungefähr. Ist das wirklich so? Weil ich hab ja in der zeit kein geld verdient bzw. Nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
Mfg benedikt89
nachzahlung für nicht versicherten zeitraum?
Moderator: Czauderna
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Nun ja, es gibt doch in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung.
D.h., dass Du wohl nachzahlen musst. Allerdings kannst Du einen Antrag auf Ermäßigung stellen; dann kostet es nur ca. 50,00 € pro Monat. Voraussetzung ist, dass Du in dem Zeitraum keine Leistungen (Arztbesuch etc.) in Anspruch genommen hast.
D.h., dass Du wohl nachzahlen musst. Allerdings kannst Du einen Antrag auf Ermäßigung stellen; dann kostet es nur ca. 50,00 € pro Monat. Voraussetzung ist, dass Du in dem Zeitraum keine Leistungen (Arztbesuch etc.) in Anspruch genommen hast.
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Achso. Ja ich war bisher über meine eltern versichert und letztes jahr hab ich einen monat vollzeit gearbeitet und mich deshalb bei der tkk selbstversichert. Ich dachte mit der kündigung bei der firma wäre ich wieder automatisch über die eltern versichert. Bei der tkk war ich ja anschliessend nicht mehr versichert. Beim amt gemeldet war ich nicht. War halt ausbildungssuchend gemeldet und habe bei meinen eltern gewohnt. Ich versteh also nicht ganz für was ich zahlen soll wenn ich sowieso nicht versichert war. Kann ich nicht auf die nachträgliche versicherung verzichten?
@benedikt: Wenn Du Anspruch auf Familienversicherung hast für den zurückliegenden Zeitraum und die Zukunft, dann nichts wie hin zur Kasse der Eltern und den Zeitraum schließen. Ansonsten gilt das was Rossi geschrieben hat.
Einen Verzicht gibt es nicht, genauso nicht wie einen Automatismus, dass wenn eine eigene Mitgliedschaft endet, automatisch die Familienversicherung bei den Eltern wieder greift. Die beiden Kassen wissen ja ggf. nicht mal was von ihrem Glück. Die TK muss Dich sogar so lange nerven bis Dein Versicherungsschutz geklärt ist...ohne KV darf in D keiner mehr sein.
Einen Verzicht gibt es nicht, genauso nicht wie einen Automatismus, dass wenn eine eigene Mitgliedschaft endet, automatisch die Familienversicherung bei den Eltern wieder greift. Die beiden Kassen wissen ja ggf. nicht mal was von ihrem Glück. Die TK muss Dich sogar so lange nerven bis Dein Versicherungsschutz geklärt ist...ohne KV darf in D keiner mehr sein.