Gehen wir vom folgenden Fall aus:
Person war/ist seit 2001 nicht mehr krankenversichert. Nun soll sie eine Rente in Höhe von 500€ bekommen. Gleichzeitig hat die Rentenversicherung dieses der Krankenkasse mitgeteilt und die Krankenkasse fragt schriftlich bei der Person nach den Versicherungslücken um die KVdR zu prüfen.
Muss die Person nun die Zeit ab Apr. 07 oder seit 2001 nachzahlen oder überhaupt nicht? Und wie hoch wäre die monatliche Nachzahlung?
Nicht selbständig und keine weiteren Einkünfte, da über die Einnahmen der Frau, die PKV ist, gelebt.
Nachzahlen?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Versicherungspflicht ab 1.4.07 rückwirkend - und gezahlt werden muss auch. Würde ich in jedem Fall machen, weil es für den Preis der GKV sicher keine private Versicherung geben wird.
Als Einkommen wird das halbe Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze angesetzt - für ein Schnäppchen sicher nicht zu haben ....Die Mindestbemessung ist auch zu berücksichtigen.
Da es immer der 1.4.07 ist, lohnt es auch nicht noch zu warten, es wird nur noch teurer.
Also am besten mal bei der letzten gesetzlichen Kasse vorsprechen und eine Regelung und ratenzahlung treffen.
LG, Fee
Versicherungspflicht ab 1.4.07 rückwirkend - und gezahlt werden muss auch. Würde ich in jedem Fall machen, weil es für den Preis der GKV sicher keine private Versicherung geben wird.
Als Einkommen wird das halbe Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze angesetzt - für ein Schnäppchen sicher nicht zu haben ....Die Mindestbemessung ist auch zu berücksichtigen.
Da es immer der 1.4.07 ist, lohnt es auch nicht noch zu warten, es wird nur noch teurer.
Also am besten mal bei der letzten gesetzlichen Kasse vorsprechen und eine Regelung und ratenzahlung treffen.
LG, Fee