Nachversicherung bei Tätigkeit als Aushilfe
Moderator: Czauderna
Nachversicherung bei Tätigkeit als Aushilfe
Hallo zusammen,
ich habe, nach etwa 20 Telefonaten, eine Auskunft der TK bekommen, die ich nicht recht glauben kann und von der mein Arbeitgeber auch noch nichts gehört hat:
Ich bin mit der Uni gerade fertig geworden und arbeite als tageweise Aushilfe. D.H. ich werde jeden Tag (etwa 10 Tage/Monat)
versicherungspflichtig angemeldet und nach dem Dienst wieder abgemeldet. Während meiner Dienste bin ich also krankenversichert.
Für die Zeit dazwischen sei ich nachversichert über den Arbeitgeber meinte die TK-Mitarbeiterin. D.H. ich muss selber nichts zahlen an die KK.
Ich wollte mich familienversichern aber die meinten, das sei wegen der Nachversicherung nicht nötig.
Ich bin nicht arbeitslos gemeldet beim Jobcenter sondern lebe gerade von der Aushilfstätigkeit.
Weiß jemand, ob das stimmt?
ich habe, nach etwa 20 Telefonaten, eine Auskunft der TK bekommen, die ich nicht recht glauben kann und von der mein Arbeitgeber auch noch nichts gehört hat:
Ich bin mit der Uni gerade fertig geworden und arbeite als tageweise Aushilfe. D.H. ich werde jeden Tag (etwa 10 Tage/Monat)
versicherungspflichtig angemeldet und nach dem Dienst wieder abgemeldet. Während meiner Dienste bin ich also krankenversichert.
Für die Zeit dazwischen sei ich nachversichert über den Arbeitgeber meinte die TK-Mitarbeiterin. D.H. ich muss selber nichts zahlen an die KK.
Ich wollte mich familienversichern aber die meinten, das sei wegen der Nachversicherung nicht nötig.
Ich bin nicht arbeitslos gemeldet beim Jobcenter sondern lebe gerade von der Aushilfstätigkeit.
Weiß jemand, ob das stimmt?
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Hallo,
es gibt schon eine solche Nachversicherung. Die soll nämlich Lücken abdecken von max. 1 Monat.
ABER:
Diese Nachversicherung greift nur dann, wenn in dieser Lücke tatsächlich keine andere Art von Versicherung greift/greifen kann. So hat z.B. durchaus eine mögliche Familienversicherung Vorrang. Im entspr. Paragraphen zur Nachversicherung heißt es:
"Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1."
Und dieser genannte § 10 ist der für die Familienversicherung.
Dahingehend ist die Aussage der TK nicht ganz korrekt.
Gruß
Sportsfreund
es gibt schon eine solche Nachversicherung. Die soll nämlich Lücken abdecken von max. 1 Monat.
ABER:
Diese Nachversicherung greift nur dann, wenn in dieser Lücke tatsächlich keine andere Art von Versicherung greift/greifen kann. So hat z.B. durchaus eine mögliche Familienversicherung Vorrang. Im entspr. Paragraphen zur Nachversicherung heißt es:
"Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1."
Und dieser genannte § 10 ist der für die Familienversicherung.
Dahingehend ist die Aussage der TK nicht ganz korrekt.
Gruß
Sportsfreund
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Hi,
tja, was passieren kann. Vermutlich nicht viel. Bei einigen Dingen kommt es aber z.B. auf die Vorversicherungszeiten an, z.B. Rentenantrag, oder Leistungen aus Pflegeversicherung, oder Anspruch auf freiw. Weiterversicherung. Dann wäre eine durchgehende Versicherung nicht schlecht.
Von daher mein Rat: Mache für die Beschäftigungslücken eine Familienversicherung bei der Kasse Deiner Eltern bzw. Deines Ehegatten.
Du hast halt dann immer einen wechselnden Versicherungsschutz und und musst abwechseln unterschiedliche Versichertenkarten benutzen. Aber so wäre es wenigstens korrekt.
Gruß
Sportsfreund
tja, was passieren kann. Vermutlich nicht viel. Bei einigen Dingen kommt es aber z.B. auf die Vorversicherungszeiten an, z.B. Rentenantrag, oder Leistungen aus Pflegeversicherung, oder Anspruch auf freiw. Weiterversicherung. Dann wäre eine durchgehende Versicherung nicht schlecht.
Von daher mein Rat: Mache für die Beschäftigungslücken eine Familienversicherung bei der Kasse Deiner Eltern bzw. Deines Ehegatten.
Du hast halt dann immer einen wechselnden Versicherungsschutz und und musst abwechseln unterschiedliche Versichertenkarten benutzen. Aber so wäre es wenigstens korrekt.
Gruß
Sportsfreund