Nachversicherung : Abstufungen - Unterschiede
Moderator: Czauderna
Nachversicherung : Abstufungen - Unterschiede
Guten Tag,
... die Tarife für eine freiwillige Nachversicherung kennen nach mir vorliegenden Informationen keine Abstufungen. Dennoch müssten doch neben den Vermögensverhältnissen auch Alter und Gesundheitszustand bei der Beitragsfestsetzung mitberücksichtigt werden.
b) In welchem Umfange sind freiwillige GKV-Mitgliedsbeiträge eigentlich bei der Steuererklärung absetzbar ?!
... die Tarife für eine freiwillige Nachversicherung kennen nach mir vorliegenden Informationen keine Abstufungen. Dennoch müssten doch neben den Vermögensverhältnissen auch Alter und Gesundheitszustand bei der Beitragsfestsetzung mitberücksichtigt werden.
b) In welchem Umfange sind freiwillige GKV-Mitgliedsbeiträge eigentlich bei der Steuererklärung absetzbar ?!
Mein Grundgedanke basiert auf der Annahme dass der Beitragssatz für freiwillige GKV-Mitglieder inzw. individuell berechnet werden, wozu das heranziehen der Vermögensverhältnisse ja auch eine kompenente ist.
Auf der anderen Seite Alter - Chronische Erkrankungen bedürfen eine
Risiko-Einstufung und die kann doch dann teilweise willkürlich sein !!!
b) Meine Frage bezieht sich auf den Ist-Zustand. Neue individuelle Berechnungsmethoden scheinen mir dann wahrscheinlich wenn sich
wieder die aktuellen Überschüße in Defizite wandeln werden !!!
Auf der anderen Seite Alter - Chronische Erkrankungen bedürfen eine
Risiko-Einstufung und die kann doch dann teilweise willkürlich sein !!!
b) Meine Frage bezieht sich auf den Ist-Zustand. Neue individuelle Berechnungsmethoden scheinen mir dann wahrscheinlich wenn sich
wieder die aktuellen Überschüße in Defizite wandeln werden !!!
§ 3 Satz 2 SGB V (Solidarische Finanzierung):
Auch in der PKV gibt es (ohne Vertrags- oder Unternehmenswechsel) nur bei erstmaliger Antragstellung eine Risikoermittlung. Die meisten Gesetzlich Krankenversicherten treten der GKV jedoch schon mit Geburt bei (in Form der FV) - grds. auch ohne Vorerkrankungen. Helmes63, insofern sind Deine Gedanken unsolidarisch und widersprechen dem Gedanken der GKV.
Also keine Risikoäquivalenz.Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder richten.
Auch in der PKV gibt es (ohne Vertrags- oder Unternehmenswechsel) nur bei erstmaliger Antragstellung eine Risikoermittlung. Die meisten Gesetzlich Krankenversicherten treten der GKV jedoch schon mit Geburt bei (in Form der FV) - grds. auch ohne Vorerkrankungen. Helmes63, insofern sind Deine Gedanken unsolidarisch und widersprechen dem Gedanken der GKV.
GKV-Pauschalbeitragssatz : vermutete Fallkonstellation
Wie rechnet man denn einen freiwilligen Beitragssatz aus wenn man von Ersparnissen lebt. Da bräuchte man doch theoretisch auch Angaben über die Lebenshaltungskosten. In diesem Falle vermute ich doch dass es einen Pauschalbeitragssatz gibt, der hier noch nicht erwähnt wurde, könnte das sein ?!
147 € pro Monat an Beitrag, Mindestbemessungsgrundlage sind 869 €
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf
Da gibt es kein Unterschreiten
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf
Da gibt es kein Unterschreiten
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 13.12.2013, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
Dir ist aber klar, dass sich auch der Beitrag für Pflichtversicherte nach dem Einkommen berechnet?Helmes63 hat geschrieben:Mein Grundgedanke basiert auf der Annahme dass der Beitragssatz für freiwillige GKV-Mitglieder inzw. individuell berechnet werden, wozu das heranziehen der Vermögensverhältnisse ja auch eine kompenente ist.
Beitragsermittlung bei Personen ohne Einkommen
Das ist schon gut struktuiert, aber wie macht man die Beitragsermittlung bei Antragstellern einer Mitgliedschaft die nur von ihrem Spareinkommen leben. Dann wird es etwas schwieriger eine eindeutige Berechnungsgrundlage zu finden. Ist das richtig ?!