Hallo,
ich lebe seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen und bekomme ALG 2 wegen Krankheit ( kann aus gesundheitlichen Gründen zZt nicht arbeiten). Nun besteht ab 1.7. 2013 eine Verantwortungs und Eingestehensgenmeinschaft , da ich dann 1 Jahr mit meinem Freund zusammenwohne. Das heisst, ich bekomme ab 1.7. keine Leistungen mehr und bin auch nicht mehr über die ARGE krankenversichert. Ich meine, mal gehört zu haben dass man immer einen Monat noch nachversichert ist. Mein Freund und ich heiraten Mitte Juli 2013 und dann wechsel ich von der GEK in die Bkk Pfalz und bin dann über meinen zukünftigen Mann familienversichert. Laut GEK soll ich aber die Hälfte des Monats selbst zahlen bzw mich freiwillig weiterversichern. Angeblich gäbe es eine " Nachversicherung " nicht. Kann mir da einer was zu sagen ? Ich bin zur Zeit auch in Therapie und habe Angst dass ich im schlimmsten Fall auch die Therapiestd selber zahlen muss.
Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
LG
Bibbi
Nachversichert?
Moderator: Czauderna
Selbstverständlich gibt es auch für die ALG II-Bezieher den nachgehenden Leistungsanspruch von 1 Monat.
Und wenn ihr genau innerhalb von 1 Monat nach dem Ausscheiden aus dem ALG II heiratet, dann passiert nix.
Auf der anderen Seite "kannst" Du einen Antrag auf freiw. Kv. stellen. Dieser Beitritt ist natürlich mit einer Beitragszahlung für den 1/2 Monat verbunden. Du "musst" es aber nicht.
Die Rechtsgrundlage findest Du in § 19 Abs. 2 SGB V.
Und wenn ihr genau innerhalb von 1 Monat nach dem Ausscheiden aus dem ALG II heiratet, dann passiert nix.
Auf der anderen Seite "kannst" Du einen Antrag auf freiw. Kv. stellen. Dieser Beitritt ist natürlich mit einer Beitragszahlung für den 1/2 Monat verbunden. Du "musst" es aber nicht.
Die Rechtsgrundlage findest Du in § 19 Abs. 2 SGB V.