Nach Selbständigkeit zurück in die GKV ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Tacker
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Nach Selbständigkeit zurück in die GKV ?

Beitrag von Tacker » 24.08.2007, 09:34

Hallo werte Nutzer des Forums

ich hätte einige Fragen betreffs Rückkehrmöglichkeiten in die Gesetzliche Krankenversicherung. Mir ist bekannt das sich mit der Gesundheitsreform vieles geändert hat aber welche Regelungen wirklich wie anzuwenden sind ist schwer nachzuvollziehen für mich als Laie auf dem Gebiet. Scheinbar soll sich ja wieder wirklich jeder krankenversichern können usw.
Hier mein Beispiel.
Person X war ca. 30 Jahre bei einer gesetzlichen Kasse versichert und ist nun 55 Jahre und 6 Monate alt. Besagte Person X musste sich aber einige Zeit selbstständig machen und hat es hier versäumt in eine PKV zu wechseln.
Nun möchte Person X seine Firma auflöse und als Arbeitnehmer tätig werden.
Natürlich möchte der potentzielle neue Arbeitgeber niemanden einstellen ohne das Person X die Möglichkeit hat eine Krankenversicherung abzuschlissen und auch Person X möchte wieder in die gesetzliche KV.
Jetzt ist aber das Problem für Person X aus meiner Sicht heraus folgendes

1- Person X ist über 55 Jahre alt und es sind mehr als 3 Monate seit dem 55 Geburtstag vergangen. Mir war mal so als könnte man wenn man über 55 ist nicht mehr in gesetzliche KV zurück wenn man einige Zeit draussen war.
2-wie kann Person X eine KV finden die Person X auch aufnimmt?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 24.08.2007, 16:07

HAllo,

zu 1.) Wart Person X denn in den letzten 5 Jahren mind. die Hälfte der Zeit selbständig (versicherungsfrei)?

2.) legal - nein. Illegal denke auch nein, weil keine Kasse ein derart schlechtes Risiko (zu alt) und unsolidarische Person (hat sich in den guten Zeiten einen Sch**** um die Solidargemeinschaft geschert) nein.

Einzige Chancen:
a) Person X gibt die Selbständige Tätigkeit auf, Person X ist verheiratet und wird für mind. 2,5 Jahre Hausmann und schlüpft in der Familienversicherung der Frau unter
b) Person X beantragt und erhält ALG2, da gibt es die Klausel mit den 55 Jahren nicht.

Person X könnte aber auch in den Standard-Tarif der PKV wechseln und sich damit abfinden, dass sie den Rest des Lebens in der PKV bleibt.

LG, Fee

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KKK
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Beitrag von KKK » 26.08.2007, 11:57

Wenn Person X nie in die PKV gewechselt hat (hat gesagt versäumt in die PKV zu wechsel) müsste er ja freiwillig in der GKV versichert gewesen sein.

Daraus ergibt sich er kann weiter in der GKV versichert bleiben.

Wenn ich das richtig verstanden habe.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.08.2007, 17:55

Hallo,

ups, das hab ich irgendwie überlesen. Also GKV, dann gekündigt und keine PKV oder andere GKV.
PKV versäumt zu finden - glaub ich nicht. Wahrscheinlich keine Kohle und bei der KV gespart.... Denn in die PKV hätte man ja auch später mit entsprechender Wartezeit eintreten können.

Also, ich beurteile das mal so, dass im Zweifelsfall Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V eintritt. Aber rückwirkend zum 1.4.07 - thats life.

LG, Fee

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