Nach Kündigung freiwillige KV ohne Arb.losenmeldung möglich?
Moderator: Czauderna
Nach Kündigung freiwillige KV ohne Arb.losenmeldung möglich?
Hat jemand eine Ahnung, ob ich bei der AOK eine freiwillige (Weiter-)Versicherung abschließen kann, nachdem ich meinen Job gekündigt habe und mich nicht arbeitlos melden möchte? Bisher war ich also pflichtversichert.
Irgendwo hörte ich, dass man bei Anspruch auf Arbeitslosengeld seitens der AOK dazu angehalten würde, dieses auch in Anspruch zu nehmen und die Versicherung quasi zwangsweise über das Arbeitsamt abgeschlossen wird. Und dass eine freiwillige KV in dieser Lage abgelehnt wird.
Stimmt es, dass ich mich zwangsweise arbeitslos melden müsste, um weiterhin versichert zu sein? Ich möchte mich nicht arbeitslos melden - das Arbeitslosengeld wäre eh minimal und ich möchte wahrlich nicht in einer dieser Maßnahmen zur Aufhübschung der Statistik landen, sondern mir selbst überlegen, was ich beruflich weiter mache.
Es geht mir übrigens nicht um diese dreimonatige Sperrzeit nach Eigenkündigung, in der ich evtl. dennoch eine freiwillige KV bekäme - es sollte schon langfristig sein.
Vielen Dank, falls jemand eine Ahnung hat und viele Grüße!
Irgendwo hörte ich, dass man bei Anspruch auf Arbeitslosengeld seitens der AOK dazu angehalten würde, dieses auch in Anspruch zu nehmen und die Versicherung quasi zwangsweise über das Arbeitsamt abgeschlossen wird. Und dass eine freiwillige KV in dieser Lage abgelehnt wird.
Stimmt es, dass ich mich zwangsweise arbeitslos melden müsste, um weiterhin versichert zu sein? Ich möchte mich nicht arbeitslos melden - das Arbeitslosengeld wäre eh minimal und ich möchte wahrlich nicht in einer dieser Maßnahmen zur Aufhübschung der Statistik landen, sondern mir selbst überlegen, was ich beruflich weiter mache.
Es geht mir übrigens nicht um diese dreimonatige Sperrzeit nach Eigenkündigung, in der ich evtl. dennoch eine freiwillige KV bekäme - es sollte schon langfristig sein.
Vielen Dank, falls jemand eine Ahnung hat und viele Grüße!
Grundsätzlich nein, der anspruch auf Arbeitslosengeld, begründet nicht das man einen Antrag stellen muss.. Es ist grundsätzlichnur davon auszugehen das einem Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I auch tatsächlich zeitnah eine Antragstellung erfolgt. Soll heißen, zwingen kann einen keiner dazu.
Gruss
Jochen
Gruss
Jochen
@ Jochen
Danke für die Antwort! Du meinst also, die KV könne nicht damit kommen, dass ich zunächst den "naheliegenderen" Weg über die AA gehen müsse und sie mir ansonsten eine freiwillige KV verweigern? ich bin halt verunsichert, weil ich das mal so gelesen hab. Keine Ahnung, ob sie über die AA evtl. höhere Beiträge bekämen als von mir in der Freiwilligen...
Danke für die Antwort! Du meinst also, die KV könne nicht damit kommen, dass ich zunächst den "naheliegenderen" Weg über die AA gehen müsse und sie mir ansonsten eine freiwillige KV verweigern? ich bin halt verunsichert, weil ich das mal so gelesen hab. Keine Ahnung, ob sie über die AA evtl. höhere Beiträge bekämen als von mir in der Freiwilligen...
Hallo Maja,
hast Du einen Anspruch auf Familienversicherung (verheiratet oder unter 23 J. alt)?
Und wie lange bist Du schon gesetzlich versichert? Die frw. Mitgliedschaft ist an Vorversicherungszeiten geknüpft.
Ansonsten bin ich ganz bei Jochen.
Der Beitrag, den die Kasse aus dem Gesundheitsfonds für Dich bekommt, ist übrigens gleich - egal ob frw. oder über ALG1-Bezug versichert. Es ändern sich höchstens die an den Gesundheitsfonds fließenden Beiträge, dies ist der Kasse jedoch egal.
Gruß
roemer70
hast Du einen Anspruch auf Familienversicherung (verheiratet oder unter 23 J. alt)?
Und wie lange bist Du schon gesetzlich versichert? Die frw. Mitgliedschaft ist an Vorversicherungszeiten geknüpft.
Ansonsten bin ich ganz bei Jochen.
Der Beitrag, den die Kasse aus dem Gesundheitsfonds für Dich bekommt, ist übrigens gleich - egal ob frw. oder über ALG1-Bezug versichert. Es ändern sich höchstens die an den Gesundheitsfonds fließenden Beiträge, dies ist der Kasse jedoch egal.
Gruß
roemer70
Hallo Romer70,
ne, ich hab keinen Anspruch auf Familienversicherung, zu alt und kein Mann in Sicht ;-(
Und die Versicherungszeit beim jetzigen AG betrug über zehn Jahre, früher war ich aber auch schon pflichtversichert. Ich hoffe auch, dass Jochen Recht hat...möchte nur auf Nummer Sicher gehen, dass ich nicht in der Tinte lande, indem ich mich freiwillig versichern möchte und sie mich dann nicht einfach so nehmen...dann wäre ich ja quasi gezwungen, den Weg über AA zu gehen - Versicherungspflicht besteht ja nunmal.
Danke für dein Feedback!
ne, ich hab keinen Anspruch auf Familienversicherung, zu alt und kein Mann in Sicht ;-(
Und die Versicherungszeit beim jetzigen AG betrug über zehn Jahre, früher war ich aber auch schon pflichtversichert. Ich hoffe auch, dass Jochen Recht hat...möchte nur auf Nummer Sicher gehen, dass ich nicht in der Tinte lande, indem ich mich freiwillig versichern möchte und sie mich dann nicht einfach so nehmen...dann wäre ich ja quasi gezwungen, den Weg über AA zu gehen - Versicherungspflicht besteht ja nunmal.
Danke für dein Feedback!
Danke zost, also euer Wort in Gottes Ohr...ich fände es ja auch schon bisschen arg heftig, wenn es den von mir geschilderten Ablauf tatsächlich gäbe...nur bei den derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen würde einen auch nichts mehr wundern...
Falls mich dennoch noch jemand mit einer negativen Meldung frustrieren könnte: bitte nicht zögern Und danke für die bisherige Hilfe!
Falls mich dennoch noch jemand mit einer negativen Meldung frustrieren könnte: bitte nicht zögern Und danke für die bisherige Hilfe!
Das ist kein Problem. Hab ich auch mal gemacht, als ich wegen Job des Ehemannes ugezogen bin und ganz in Ruhe selbst Job suchen wollte. War aber vor Einführung des Gesundheitsfonds. Nun, dafür, dass ich keine Kosten verursachte und Höchstbeitrag zahlte, weil Gehalt des Ehemannes voll angerechnet wurde, hätten sie bei der neuen KK dort (HEK) durchaus eine Spur freundlicher sein können. Bin deswegen, als ich wieder arbeitete, auch direkt in die BKK des Arbeitgebers gewechselt.
@ broemmel - netter Nick - : Ich bin ziemlich sicher, dass ich das sogar auf einer Website der AOK selbst gelesen hab, als ich mich vor einiger Zeit schon über das Thema informiert hab und mir die Voraussetzungen zur Aufnahme in die FV angeschaute.
Könnte zwar nicht Stein auf Bein darauf schwören, bin aber ziemlich sicher, dass es eine AOK-Site war. Eben deshalb hat es mich ja auch etwas irritiert sozusagen.
Könnte zwar nicht Stein auf Bein darauf schwören, bin aber ziemlich sicher, dass es eine AOK-Site war. Eben deshalb hat es mich ja auch etwas irritiert sozusagen.
Hallo Maja,
in §5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V findet sich folgendes:
5:0 Meinungen für die frw. KV - das ist deutlich!
Gruß
roemer70
in §5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V findet sich folgendes:
Da steht "beziehen" oder "ruhen aufgrund von Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung". Von "Anspruch haben aber nicht geltend machen" ist dort keine Rede. Genausowenig könnte die AOK Dich in einen Job zwingen, wenn Du ein entsprechendes Angebot hättest. Oder in ein Studium oder oder oder. Die Versicherungspflichtauslöser müssen schon vorliegen und können nicht erzwungen werden.Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
5:0 Meinungen für die frw. KV - das ist deutlich!
Gruß
roemer70