Nach Ausland ins Referendariat GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
bella
Beiträge: 1
Registriert: 28.03.2010, 12:59

Nach Ausland ins Referendariat GKV

Beitrag von bella » 29.03.2010, 20:43

Hallo.
nehmen wir an, ich kann nach einem (kürzeren) Auslandsaufenthalt nicht nachweisen, dass ich dort gesetzlich oder privat versichert war. Jetzt möchte ich mein Referendariat in Deutschland beginnen. Zuvor war ich stets bei der GKV in D. versichert.
Muss mich dir GKV wieder aufnehmen?

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 03.04.2010, 16:47

Hallo,
meines Erachtens ja.
Der entscheidende Punkt ist nur, zu wann.
1) Wenn ein Wohnsitz in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes bestanden hat und keine ausländische KV glaubhaft gemacht wird, beginnt die GKV rückwirkend zum Ende der früheren deutschen GKV (Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Diese Versicherung kann frühestens zum 01.04.2007 beginnen. Der Antrag kann nur bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

2) Wenn kein Wohnsitz in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes bestanden hat, tritt die Versicherungspflicht mit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland ein (Meldung beim Einwohnermeldeamt). Der Antrag kann nur bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Gruß
RHW

Antworten