Hallo an alle die sich für meine Fragen Interessieren
Ich habe 2004 aus der Not heraus einen 400 Euro Job angenommen der nur als Überbrückung gedacht wahr.
Ich stellte meinem Arbeitgeber klar das ich aber Krankenversichert sein will und er hatt mir dann eine Privatversicherung empfohlen.
Abgemacht wahr das er sich darum kümmert und die Beiträge bezahlt.
Fakt ist das die AOK mich im Februar 2005 Anschrieb das noch 2 Monatsbeiträge offen sind, ich sagte das meinem bis dahin Ehemaligen Arbeitgeber.
Der wollte sich darum kümmern und versprach mir sie zu Bezahlen ich hörte dann nix mehr von der AOK und dachte das sei Erledigt.
Nun hab ich Post von der AOK das ich 640.- Euro Bezahlen soll weil die Beiträge nicht Bezahlt wurden, ich hab aber nie ne Mahnung bekommen oder sowas.
Nun meine Frage darf die AOK das den Fall Jahre lang zu den Akten legen und kurz bevor es Verjährt mit so einem Hammer um die Ecke kommen.
nach 5 Jahren fordert die AOK Rückzahlung Gemahnt wurde nich
Moderator: Czauderna
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dabei handelt(e) es sich sicherlich um eine freiwillige Versicherung.
Geh mal zur Krankenkasse hin,
schau Dir mal die Akte an.
Die ist riesig dick. Jede Wette.
Weil die ne ganze Menge in den letzten Jahr unternommen haben, um die Kohle von Dir einzutreiben.
Du (betone DUUUU) bist verpflichtet, Beiträge zu zahlen.
Zur Anmerkung, dass Maßnahmen kurz von der Verjährung betrieben werden.
Dies muss so sein, damit die Forderungen eben nicht verjähren (niemals).
Mit einer Vollstreckungsmaßnahme läuft nämlich immer wieder NEU die Verjährungsfrist.
Nun sei ein Kerl und bemühter Staatsbürger. Nimm von Dir aus Kontakt zur Krankenkasse auf und versuche nach einem Gespräch eine Ratenzahlung zu bekommen.
Geh mal zur Krankenkasse hin,
schau Dir mal die Akte an.
Die ist riesig dick. Jede Wette.
Weil die ne ganze Menge in den letzten Jahr unternommen haben, um die Kohle von Dir einzutreiben.
Du (betone DUUUU) bist verpflichtet, Beiträge zu zahlen.
Zur Anmerkung, dass Maßnahmen kurz von der Verjährung betrieben werden.
Dies muss so sein, damit die Forderungen eben nicht verjähren (niemals).
Mit einer Vollstreckungsmaßnahme läuft nämlich immer wieder NEU die Verjährungsfrist.
Nun sei ein Kerl und bemühter Staatsbürger. Nimm von Dir aus Kontakt zur Krankenkasse auf und versuche nach einem Gespräch eine Ratenzahlung zu bekommen.
mal ganz dumm nachgefragt. hast du noch Entgeltabrechnungen von der damaligen Beschäftigung? mich würde ja mal interessieren, was da drauf steht, als Krankenkasse/PKV.
und überhaupt: ein Arbeitgeber kann sich übrigens nicht um deine PKV kümmern, da DU selbst einen Vertrag bei einer PKV unterschreiben musst. kein unterschriebener Vertragsabschluss deinerseits = keine PKV vorhanden. hier sehe ich schwarz für dich, dass du da rauskommst. du wirst die Beiträge wohl zahlen müssen.
aber wie schon geschrieben, schau mal auf die Entgeltabrechnungen, sofern du die noch hast.
und überhaupt: ein Arbeitgeber kann sich übrigens nicht um deine PKV kümmern, da DU selbst einen Vertrag bei einer PKV unterschreiben musst. kein unterschriebener Vertragsabschluss deinerseits = keine PKV vorhanden. hier sehe ich schwarz für dich, dass du da rauskommst. du wirst die Beiträge wohl zahlen müssen.
aber wie schon geschrieben, schau mal auf die Entgeltabrechnungen, sofern du die noch hast.
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Hallo danke ihr zwei für eure Nachrichten
Na klar muß ich die Beiträge Bezahlen das ist klar dafür steh ich auch ein.
Ich wahr ja schon bei der Krankenkasse und hab mit denen eine Ratenzahlung vereinbart.
Ich bat auch um Akteneinsicht des Schriftverkehrs der an mich rausging weil man das nach so vielen Jahren gar nicht mehr so genau weiß.
Also den Vertrag hab ich Unterschrieben also ist es auch meine Pflicht der forderung nachzukommen.
Mir stinkt eigentlich nur die vorgehensweise ich bekam ja nur diesen einen Brief und sonst nix das wahr der ganze Schriftverkehr, ich denke eine Erinnerung nach einem Jahr wäre doch Fair gewesen oder nicht?
Ich Bezahle alle meine Rechnungen immer sofort darin bin ich eigentlich ganz genau naja hätt ich mich besser Erkundigt ob die Zahlung einging.
Na klar muß ich die Beiträge Bezahlen das ist klar dafür steh ich auch ein.
Ich wahr ja schon bei der Krankenkasse und hab mit denen eine Ratenzahlung vereinbart.
Ich bat auch um Akteneinsicht des Schriftverkehrs der an mich rausging weil man das nach so vielen Jahren gar nicht mehr so genau weiß.
Also den Vertrag hab ich Unterschrieben also ist es auch meine Pflicht der forderung nachzukommen.
Mir stinkt eigentlich nur die vorgehensweise ich bekam ja nur diesen einen Brief und sonst nix das wahr der ganze Schriftverkehr, ich denke eine Erinnerung nach einem Jahr wäre doch Fair gewesen oder nicht?
Ich Bezahle alle meine Rechnungen immer sofort darin bin ich eigentlich ganz genau naja hätt ich mich besser Erkundigt ob die Zahlung einging.