du meinst Heuschnupfen oder sonst eine harmlose Allergie?Ruhig wechseln lassen, grins , das Kind muß nur leicht chronsich krank sein.
Mutterschaftsgeld & Versich. bei gestzl frw Versicherung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Solche netten kleinen Sachen, die gern e vergessen werden, die sich im späteren Leben denn zu anderen Krankheiten weiter entwicklen können.
Aber das sist nur meist meine Schwarzseherei, aus eigener Erfahrung.
Es sollte jedem selbst überlassen bleiben was er will. Hauptsache der Krümmel ist gesund und entwickelt sich prächtig.
Aber das sist nur meist meine Schwarzseherei, aus eigener Erfahrung.
Es sollte jedem selbst überlassen bleiben was er will. Hauptsache der Krümmel ist gesund und entwickelt sich prächtig.
Hallo heinrich,
welche beiden Lösungsansätze sind falsch?
Hier die Daten:
- 6.600 p Monat brutto, netto kommen 3.300 raus
- nur ein Kind, also das was jetzt demnächst kommt
- nein, keine weiteren Bezüge (ich bin dann auch in Elternzeit - 1 Jahr -, fange nach dieser aber wieder Vollzeit an zu arbeiten)
Danke und Gruß
quappe
PS: An die anderen...
Ich würde das Kind auch lieber bei der GKV lassen. Quasi: ich und das Kind familienversichert in GKV! Das geht leider nicht, wenn mein Mann in der PKV ist und mehr verdient als ich, was der Fall ist. Wir MÜSSEN das Kind in die PKV geben. So ist es vorgeschrieben ... leider.
Auch galt die Überlegung des Wechsles mir. Und sorry, wenn ich in der GKV fast das Doppelte zahle wie in der PKV, dort auch mehr Leistung für weniger Beitrag bekomme, warum soll ich mich nicht mit dem Gedanken befassen zu wechseln? Das Kind muss ja aus o.g. Gründen eh in die PKV.
welche beiden Lösungsansätze sind falsch?
Hier die Daten:
- 6.600 p Monat brutto, netto kommen 3.300 raus
- nur ein Kind, also das was jetzt demnächst kommt
- nein, keine weiteren Bezüge (ich bin dann auch in Elternzeit - 1 Jahr -, fange nach dieser aber wieder Vollzeit an zu arbeiten)
Danke und Gruß
quappe
PS: An die anderen...
Ich würde das Kind auch lieber bei der GKV lassen. Quasi: ich und das Kind familienversichert in GKV! Das geht leider nicht, wenn mein Mann in der PKV ist und mehr verdient als ich, was der Fall ist. Wir MÜSSEN das Kind in die PKV geben. So ist es vorgeschrieben ... leider.
Auch galt die Überlegung des Wechsles mir. Und sorry, wenn ich in der GKV fast das Doppelte zahle wie in der PKV, dort auch mehr Leistung für weniger Beitrag bekomme, warum soll ich mich nicht mit dem Gedanken befassen zu wechseln? Das Kind muss ja aus o.g. Gründen eh in die PKV.
hallo quappe,
Einkommen Ehefrau 0,00 EUR (Eltergeld ist nicht beitragspflichtig)
Einkommen Ehemann 6.600,00 EUR
Abzugsbetrag 840,00 EUR (840 für jedes gemeinsame
. unterhaltsberechtige Kind)
_______________________________________________________
gesamt 5760,00 EUR
Dies nennt man u.a. auch. Ansetzung des halben Ehegatteneinkommens.
Höchstens ist aber ein Wert bis die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) beitragspflichtig. = mtl. 3675,00 EUR.
Wenn über das "halbe Ehegatteeinkommen" berechnet wird, dann ist auch nur von der halben BBG zu berechnen. 3675 : 2 = 1837,50 EUR.
1837,50 EUR ist der beitragspflichtige Wert
Beitragssätze
Krankenversicherung 14,3 % (ermäßigter Beitragssatz = 262,76 EUR
Pflegeversicherung 1,95 % = 35,83 EUR.
gesamt = 298,59 EUR.
Die beiden Lösungsansätze waren nicht richtig, weil (ich habe die Antwort mit "=>" eingetragen.
1.
"Ist das der volle Betrag den ich jetzt auch zahle - also meiner , denn der des AG fält ja eh weg?"
=> u.a. wurde bisher der allgemeine Beitragssatz (14,9 %), nunmehr aber der ermäßigte Beitragssatz)
2.
Hab mal was von einem Mindestbetrag von 130 € p. Monat gelesen.
=> 136,50 EUR ist der Mindestbeitrag für Personen ohne Einkommen bzw. mit einem Einkommen bis 840 EUR (Mindestbemessungsgrenze) in der freiw. Versicherung.
Wenn ein Ehepartner in der PKV ist gilt als Einkommen aber die Regelung des "halben Ehegatteneinkommens" und damit kommt Du mit den für Dich anzusetzenden Einnahmen wie oben ausführlich dargestellt weit über die Mindestbemessungsgrenze von 840 EUR.
Mal ist die PKV günstiger. Mal die GKV.
Ab Elterngeldbezug wäre es daher wohl für die gesamte Familie ggf. insgesamt vom Beitrag her gesehen günstiger, wenn auch Dein Mann GKV-versichert wäre.
Also nicht ärgern.
Einkommen Ehefrau 0,00 EUR (Eltergeld ist nicht beitragspflichtig)
Einkommen Ehemann 6.600,00 EUR
Abzugsbetrag 840,00 EUR (840 für jedes gemeinsame
. unterhaltsberechtige Kind)
_______________________________________________________
gesamt 5760,00 EUR
Dies nennt man u.a. auch. Ansetzung des halben Ehegatteneinkommens.
Höchstens ist aber ein Wert bis die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) beitragspflichtig. = mtl. 3675,00 EUR.
Wenn über das "halbe Ehegatteeinkommen" berechnet wird, dann ist auch nur von der halben BBG zu berechnen. 3675 : 2 = 1837,50 EUR.
1837,50 EUR ist der beitragspflichtige Wert
Beitragssätze
Krankenversicherung 14,3 % (ermäßigter Beitragssatz = 262,76 EUR
Pflegeversicherung 1,95 % = 35,83 EUR.
gesamt = 298,59 EUR.
Die beiden Lösungsansätze waren nicht richtig, weil (ich habe die Antwort mit "=>" eingetragen.
1.
"Ist das der volle Betrag den ich jetzt auch zahle - also meiner , denn der des AG fält ja eh weg?"
=> u.a. wurde bisher der allgemeine Beitragssatz (14,9 %), nunmehr aber der ermäßigte Beitragssatz)
2.
Hab mal was von einem Mindestbetrag von 130 € p. Monat gelesen.
=> 136,50 EUR ist der Mindestbeitrag für Personen ohne Einkommen bzw. mit einem Einkommen bis 840 EUR (Mindestbemessungsgrenze) in der freiw. Versicherung.
Wenn ein Ehepartner in der PKV ist gilt als Einkommen aber die Regelung des "halben Ehegatteneinkommens" und damit kommt Du mit den für Dich anzusetzenden Einnahmen wie oben ausführlich dargestellt weit über die Mindestbemessungsgrenze von 840 EUR.
Mal ist die PKV günstiger. Mal die GKV.
Ab Elterngeldbezug wäre es daher wohl für die gesamte Familie ggf. insgesamt vom Beitrag her gesehen günstiger, wenn auch Dein Mann GKV-versichert wäre.
Also nicht ärgern.