Habe eine fremde Pflege bei Pflegestufe 1
Ich bekomme 235 € Pflegegeld.
Meine Nachbarin, Rentnerin, Witwe übernimmt meine Pflege für 235/M.
Sie hat noch zusätzlich Rente von ihrem verstorbenen Mann.
Wird das Einkommen – vom Pflegegeld bei ihr berücksichtigt, so dass sie dadurch eine geringere Rente bekommt.
Muss sie oder ich das zusätzliche Pflegegeld bei dem Finanzamt melden???
Muss das Pflegegeld dem Finanzamt gemeldet werden?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 126
- Registriert: 26.01.2014, 08:31
Das Pflegegeld ist auch für pflegende Nachbarn steuerfrei.
Die Steuerfreiheit gilt zwar zunächst nur für pflegende Angehörige wie z.B. Kind, Eltern oder Geschwister.
Über die "sittliche Verpflichtung" nach § 33 Abs. 2 EStG erweitert sich die Steuerfreiheit jedoch auf z.B. pflegende Nachbarn.
Ausnahme: Die Nachbarin betreibt die Pflege gewerblich (wovon als Rentnerin aber kaum auszugehen ist) oder es wird mehr als das Pflegegeld gezahlt.
Steuerfreie Einkünfte werden bei der Witwenrente grundsätzlich nicht angerechnet.
Die Steuerfreiheit gilt zwar zunächst nur für pflegende Angehörige wie z.B. Kind, Eltern oder Geschwister.
Über die "sittliche Verpflichtung" nach § 33 Abs. 2 EStG erweitert sich die Steuerfreiheit jedoch auf z.B. pflegende Nachbarn.
Ausnahme: Die Nachbarin betreibt die Pflege gewerblich (wovon als Rentnerin aber kaum auszugehen ist) oder es wird mehr als das Pflegegeld gezahlt.
Steuerfreie Einkünfte werden bei der Witwenrente grundsätzlich nicht angerechnet.