Gibt es inzwischen eine neue Regelung, wonach das AfA einen wieder aufnehmen muss, damit man krankenversichert bleibt?
Gibt es Ergänzungen zu der Nahtlosigkeit?
Ich beabsichtige auch nicht eine Rente zu beantragen, sondern es geht mir nur um weiteren Krankenversicherungsschutz während des Widerspruchsverfahren gegen meine KK.
Muss AfA einen wieder aufnehmen, obwohl noch krank?
Moderator: Czauderna
@amerin: Falsch. "Hilflos" heißt im wahren Leben Diego Armando Maradonna und meint mit AfA das hier: Asociación del Fútbol Argentino.
@Hilflos: Bitte nutze doch Deinen ersten Thread. Die Agentur für Arbeit will Dich nur haben wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Momentan kannst Du Dich zwar arbeitssuchend melden aber keine Leistung = keine Krankenversicherung. Sobald Du gesund bist -> Leistung = Krankenversicherung.
@Hilflos: Bitte nutze doch Deinen ersten Thread. Die Agentur für Arbeit will Dich nur haben wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Momentan kannst Du Dich zwar arbeitssuchend melden aber keine Leistung = keine Krankenversicherung. Sobald Du gesund bist -> Leistung = Krankenversicherung.