hallo,
ich bin seit 2001 nicht mehr krankenversichert gewesen, da ich die meiste zeit im ausland gelebt habe.
jetzt bin ich nach deutschland zurückgekommen (besuchsweise war ich immer wieder hier, aber ohne festen wohnsitz und ohne versicherungspflichtige tätigkeit) und habe mich arbeitslos gemeldet.
wie ich erfahren habe, gibt es seit 4.2007 eine versicherungspflicht "für alle einwohner deutschlands", so das SGB V.
heißt das nun, nur wenn ich in deutschland gemeldet bin, bin ich auch versicherungspflichtig?
ein zusätzliches problem ist, daß ich bis 9.2008 in deutschland aus rein postalischen gründen gemeldet war. diese adresse ist ein campingplatz und ich kann schriftlich vorweisen, daß ich dort nicht gewohnt habe.
zum anderen habe ich im sommer 2008 eine kurze geringfügige beschäftigung (krankheitsvertretung) in einer sozialen einrichtung gehabt, bei der ich immer wieder ehrenamtlich aktiv bin, wenn ich zu besuch in deutschland bin.
wer weiß rat, wie ich am besten an die kasse herantrete, daß keine rückforderungen auf mich zukommen?
herzliche grüße, evelyne
muß ich beiträge seit 4.2007 nachzahlen?
Moderator: Czauderna
muß ich beiträge seit 4.2007 nachzahlen?
Zuletzt geändert von evelyne am 21.06.2010, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
wenn jetzt wieder eine Anmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt erfolgte, am besten mit dieser Bestätigung zur KK gehen.
Ggf. weitere Unterlagen (z.B. Nachweise über ausl. Krankenversicherung oder Auslandsaufenthalte) seit April 2007 bis jetzt für alle Fälle bereit halten.
Die Versicherung kann nur bei der letzten deutschen Krankenversicherung beantragt werden.
Gruß
RHW
wenn jetzt wieder eine Anmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt erfolgte, am besten mit dieser Bestätigung zur KK gehen.
Ggf. weitere Unterlagen (z.B. Nachweise über ausl. Krankenversicherung oder Auslandsaufenthalte) seit April 2007 bis jetzt für alle Fälle bereit halten.
Die Versicherung kann nur bei der letzten deutschen Krankenversicherung beantragt werden.
Gruß
RHW
hallo,
danke für die schnelle antwort!
weißt du auch rat zu den detailfragen, die ich gestellt habe, z.b.: war ich versicherungspflichtig (also nachforderung möglich) für die zeit, als ich die geringfügige beschäftigung innehatte? aber auch zu der zeit war ich zwar gemeldet, habe aber auf dem campingplatz "gewohnt"?
gruß, evelyne
danke für die schnelle antwort!
weißt du auch rat zu den detailfragen, die ich gestellt habe, z.b.: war ich versicherungspflichtig (also nachforderung möglich) für die zeit, als ich die geringfügige beschäftigung innehatte? aber auch zu der zeit war ich zwar gemeldet, habe aber auf dem campingplatz "gewohnt"?
gruß, evelyne
Hallo,
die Versicherungspflicht besteht für alle, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und keine andere Absicherung gegen Krankheit besitzen.
Für diese Zeiten sind die Beiträge rückwirkend (ggf. bis zum 01.04.2007) nachzuzahlen.
Für mich sind die Aussagen widersprüchlich: auf dem Campingplatz gewohnt, aber ein schriftlicher Nachweis, dass man dort nicht gewohnt hat.
Am besten mit allen Unterlagen bei der Krankenkasse vorbeigehen! Sinnvoll ist es, eine tabellarische Übersicht ab April 2007 mitzunehmen, wo man wann wovon gelebt hat. Widersprüche (siehe oben) sind hierbei nicht hilfreich!!!
Gruß
RHW
die Versicherungspflicht besteht für alle, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und keine andere Absicherung gegen Krankheit besitzen.
Für diese Zeiten sind die Beiträge rückwirkend (ggf. bis zum 01.04.2007) nachzuzahlen.
weißt du auch rat zu den detailfragen, die ich gestellt habe, z.b.: war ich versicherungspflichtig (also nachforderung möglich) für die zeit, als ich die geringfügige beschäftigung innehatte? aber auch zu der zeit war ich zwar gemeldet, habe aber auf dem campingplatz "gewohnt"?
ein zusätzliches problem ist, daß ich bis 9.2008 in deutschland aus rein postalischen gründen gemeldet war. diese adresse ist ein campingplatz und ich kann schriftlich vorweisen, daß ich dort nicht gewohnt habe.
zum anderen habe ich im sommer 2008 eine kurze geringfügige beschäftigung (krankheitsvertretung) in einer sozialen einrichtung gehabt, bei der ich immer wieder ehrenamtlich aktiv bin, wenn ich zu besuch in deutschland bin.
Für mich sind die Aussagen widersprüchlich: auf dem Campingplatz gewohnt, aber ein schriftlicher Nachweis, dass man dort nicht gewohnt hat.
Am besten mit allen Unterlagen bei der Krankenkasse vorbeigehen! Sinnvoll ist es, eine tabellarische Übersicht ab April 2007 mitzunehmen, wo man wann wovon gelebt hat. Widersprüche (siehe oben) sind hierbei nicht hilfreich!!!
Gruß
RHW