Hallo forum,
bin über eine Suchmaschine auf diesen Forum zugestoßen und erstmal ein Hallöchen an alle hier.
Bin im Internet unterwegs um mich über einen besonderen Fall informieren zu lassen.
Eine bekannte von mir lebte as Asylbewerberin jahrelang in der BRD. Auf humänitären Gründen bekam sie vor kurzem eine 3 jährige Aufenthaltsgenehmigung und hat jetzt eine Teilzeitstätigkeit für ca. 450 € mtl. aufgenommen. Die AOK hat sie nicht in die Mitgliedschaft aufgenommen mit der Begründung, dass sie bereits über 55 Jahre alt ist und noch nie gesetzlich krankenversichert war(als Asylbewerber ist man m.W. übers Sozialamt krankenversichert). Plötzlich steht sie da ohne Versicherung, die private Krankenversicherung kann sie sich nicht leisten, da sie nur ein Geringverdiener ist. Gibt es trotzdem eine Chance in die gesetzliche Pflichtversicherung zu kommen? Alternativ zu private Krankenversicherung irgendwelche Möglichkeiten?
Bin für jeglichen Tipp und Ratschlag dankbar.
Grüße
tran
Mitgliedschaft einer gesetz. Krankenkasse?
Moderator: Czauderna
Derzeit gibt es für sie tatsächlich keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten!
Privat hängt immer ein Stück weit vom Unternehmen ab - hier kann sie nur eine Versicherung nach der anderen anfragen.
Hoffnung besteht ggf. ab 2008. Stichwort: Basistarif!
Auszug von Krankenkassen-direkt.de:
Basistarif - der neue Tarif mit Aufnahmezwang
Die private Krankenversicherung (PKV) soll ab 2008 verpflichtet werden, einen "Basistarif" anzubieten, dessen Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Sonst in der PKV mögliche Wartezeiten und Risikozuschläge sind für den Basistarif ausgeschlossen. Er kann von allen gewählt werden, die in der PKV versichert sind oder dort versichert sein können (z. B. freiwillige Mitglieder der GKV). Dies gilt auch für Personen, die aktuell nicht versichert sind oder aus dem Ausland zurückkehren. Voraussetzung hierbei ist, dass sie dem System der PKV grundsätzlich zuzuordnen sind (z. B. als Selbstständige/r). Die Aufnahme in den Basistarif kann durch den privaten Versicherer nicht abgelehnt werden (Kontrahierungszwang). Die Prämien für den Basistarif dürfen sich nur aufgrund des Alters und des Geschlechts unterscheiden.
Wechselfrist
Die Verpflichtung der PKV, freiwillig Versicherte der GKV in den Basistarif aufzunehmen, gilt
für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifs,
bzw. für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit (für Arbeitnehmer bedeutet das: das Einkommen lag drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze).
Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die ehemals privat versichert waren oder der PKV aufgrund ihres beruflichen Status zuzuordnen sind, müssen bei der Wahl des Basistarifs keine Frist beachten.
Sicherstellung der Versorgung nach GKV-Muster
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Basistarif-Versicherte erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die Vergütung der ärztlichen Leistungen ist zwischen den KVen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung zu regeln.[/list]
Privat hängt immer ein Stück weit vom Unternehmen ab - hier kann sie nur eine Versicherung nach der anderen anfragen.
Hoffnung besteht ggf. ab 2008. Stichwort: Basistarif!
Auszug von Krankenkassen-direkt.de:
Basistarif - der neue Tarif mit Aufnahmezwang
Die private Krankenversicherung (PKV) soll ab 2008 verpflichtet werden, einen "Basistarif" anzubieten, dessen Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Sonst in der PKV mögliche Wartezeiten und Risikozuschläge sind für den Basistarif ausgeschlossen. Er kann von allen gewählt werden, die in der PKV versichert sind oder dort versichert sein können (z. B. freiwillige Mitglieder der GKV). Dies gilt auch für Personen, die aktuell nicht versichert sind oder aus dem Ausland zurückkehren. Voraussetzung hierbei ist, dass sie dem System der PKV grundsätzlich zuzuordnen sind (z. B. als Selbstständige/r). Die Aufnahme in den Basistarif kann durch den privaten Versicherer nicht abgelehnt werden (Kontrahierungszwang). Die Prämien für den Basistarif dürfen sich nur aufgrund des Alters und des Geschlechts unterscheiden.
Wechselfrist
Die Verpflichtung der PKV, freiwillig Versicherte der GKV in den Basistarif aufzunehmen, gilt
für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifs,
bzw. für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit (für Arbeitnehmer bedeutet das: das Einkommen lag drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze).
Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die ehemals privat versichert waren oder der PKV aufgrund ihres beruflichen Status zuzuordnen sind, müssen bei der Wahl des Basistarifs keine Frist beachten.
Sicherstellung der Versorgung nach GKV-Muster
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Basistarif-Versicherte erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die Vergütung der ärztlichen Leistungen ist zwischen den KVen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung zu regeln.[/list]
vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h sie kann jetzt nicht gesetzlich versichert werden und nur eine PKV kann in Frage kommen.Wißt Ihr ob eine günstige PKV gibt (ich habe über einen Online-Rechner berechnen lassen, es kostet derzeit fast 300 € /person und 600 € für sie und ihren Mann). Wollte nur anmerken, dass sie momentan nur 450€ mtl. verdient.
Grüße
tran
Grüße
tran
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- Beiträge: 21
- Registriert: 14.12.2006, 19:24
na gut bei ihrer finanziellen Situation ist eher nicht möglich, da sie momentan geringfügig verdient, vor allem die Familie ist bei einer PKV nicht versichert. Ich weiss allerdings nicht ob die Krankenkasse kulanzweise sie aufnimmt?
Gibt's wirklich die PKV als einzige Lösung? Was soll der günstigste Tarif bei PKV für ihr Alter?
Gibt's wirklich die PKV als einzige Lösung? Was soll der günstigste Tarif bei PKV für ihr Alter?