Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Moderator: Czauderna
Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Hallo,
ich bin über 30 Jahre alt und bei der Techniker Krankenkasse familienversichert.
Normalerweise verdiene ich unter 450€ im Monat, auch mit Nachtzuschlag. Nun ist es aber so, dass ich an manchen Monaten über die 450€ (mit Nachtzuschlag) komme, da manche Monate einen zusätzlichen Arbeitstag besitzen (Manche Monate 5 statt 4 Montage o.ä.). Ohne Nachtzuschlag sind es aber noch knap unter 450€.
Muss ich jetzt dafür Beiträge oder ähnliches zahlen?
ich bin über 30 Jahre alt und bei der Techniker Krankenkasse familienversichert.
Normalerweise verdiene ich unter 450€ im Monat, auch mit Nachtzuschlag. Nun ist es aber so, dass ich an manchen Monaten über die 450€ (mit Nachtzuschlag) komme, da manche Monate einen zusätzlichen Arbeitstag besitzen (Manche Monate 5 statt 4 Montage o.ä.). Ohne Nachtzuschlag sind es aber noch knap unter 450€.
Muss ich jetzt dafür Beiträge oder ähnliches zahlen?
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Hallo,
Wenn eine regelmäßige Überschreitung vorliegt, dann geht die Familienversicherung nicht mehr. Regelmäßig heißt grundsätzlich Bezug in zwei aufeinanderfolgenden Monaten.
Gruß
Czauderna
Wenn eine regelmäßige Überschreitung vorliegt, dann geht die Familienversicherung nicht mehr. Regelmäßig heißt grundsätzlich Bezug in zwei aufeinanderfolgenden Monaten.
Gruß
Czauderna
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Ich habe aber gelesen, dass der steuerfreie Nachtzuschlag auch beitragsfrei ist...
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Hallo,
Hier geht es nicht um die Beitragsfreiheit sondern um die Anrechnung als Einkommen fuer die Familienversicherung.
Gruß
Czauderna
Hier geht es nicht um die Beitragsfreiheit sondern um die Anrechnung als Einkommen fuer die Familienversicherung.
Gruß
Czauderna
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
In dem Thread
gesetzliche-krankenkassen-f12/gesamtein ... t3659.html
wurde aber auch geschrieben, dass Nachtzuschläge nicht mit einberechnet werden.
Nun habe ich nochmal bei der TKK angerufen und ein Fachberater für Familienversicherungen hat auch gesagt, dass steuerfreie Nachtzuschläge nicht auf dem Brutto Arbeitsgehalt stehen und somit auch nicht bei der Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung berücksichtigt werden.
(Außerdem habe ich gelesen, dass regelmäßig bedeutet, dass das berrechnete Einkommen eines Monats innerhalb von einem Jahr über drei mal die Einkommensgrenze übersteigt.)
Gruß
Deros
gesetzliche-krankenkassen-f12/gesamtein ... t3659.html
wurde aber auch geschrieben, dass Nachtzuschläge nicht mit einberechnet werden.
Nun habe ich nochmal bei der TKK angerufen und ein Fachberater für Familienversicherungen hat auch gesagt, dass steuerfreie Nachtzuschläge nicht auf dem Brutto Arbeitsgehalt stehen und somit auch nicht bei der Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung berücksichtigt werden.
(Außerdem habe ich gelesen, dass regelmäßig bedeutet, dass das berrechnete Einkommen eines Monats innerhalb von einem Jahr über drei mal die Einkommensgrenze übersteigt.)
Gruß
Deros
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Hallo,
Ja, wenn das die Krankenkasse dir so gesagt hat, dann ist doch alles okay - ich kenne es zwar nicht so, was die Familienversicherung betrifft, aber ich bin ja auch schon raus aus dem aktiven Geschäft.
Was die Krankenkasse sagt, das gilt.
Gruß
Czauderna
Ja, wenn das die Krankenkasse dir so gesagt hat, dann ist doch alles okay - ich kenne es zwar nicht so, was die Familienversicherung betrifft, aber ich bin ja auch schon raus aus dem aktiven Geschäft.
Was die Krankenkasse sagt, das gilt.
Gruß
Czauderna
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Nun ja, es gibt doch extra ein Rundschreiben und ein Katalog zu dieser Problematik.
Guckst Du hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf
Ganz zum Schluss ist der Katalog und dann guckst Du unter Z. nach.
Zitat:
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei einem Stundenlohn bis einschließlich 50 EUR
§ 3b EStG
Gesamteinkommen = nein
Da der Stundenlohn mit Sicherheit unterhalb von 50,00 € liegt, zählen die Nachtzuschläge eben nicht mit!!!
Guckst Du hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf
Ganz zum Schluss ist der Katalog und dann guckst Du unter Z. nach.
Zitat:
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei einem Stundenlohn bis einschließlich 50 EUR
§ 3b EStG
Gesamteinkommen = nein
Da der Stundenlohn mit Sicherheit unterhalb von 50,00 € liegt, zählen die Nachtzuschläge eben nicht mit!!!
Re: Mit Nachtzuschlag über 450 Euro
Hallo Deros,
na, da hast du es sogar schriftlich - vielen Dank an Rossi dafür.
Gruss
Czauderna
na, da hast du es sogar schriftlich - vielen Dank an Rossi dafür.
Gruss
Czauderna