Mieteinnahmen/Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Mieteinnahmen/Familienversicherung
hallo,
habe da doch nochmal eine frage zur familienversicherung und mieteinnahmen.)
ich bin über meinen mann bei der krankenkasse familienversichert. wir haben beide gemeinsam ferienwohnungen die vermietet werden.
man füllt ja jedes jahr den bogen für angehörige wegen der familienversicherung aus. da gibt es dann das formular "fragebogen des voraussichtlichen Einkommens" wo das einkommen entweder von einem selbst oder (bei selbstständigen) vom steuerberater für das laufende kalenderjahr eingeschätzt werden muss.
den steuerbescheid des laufenden jahres mit den tatsächlichen einkunftszahlen kann ich ja logischer weise erst im darauffolgenden jahr vorlegen.
was passiert denn nun, wenn ich im märz des laufenden jahres das formular mit den schätzungen abgebe und es sich herausstellt, dass ich mich verschätzt habe.
da gibt es ja dann die beiden fälle:
ich habe meine einkünfte zu gering eingschätzt...für mich wäre es dann logisch, dass ich die krankenkassenbeiträge für das komplette jahr nachzahlen muss
oder ich habe meine einkünfte zu hoch eingschätzt....dann wäre es für mich logisch, dass die krankenkasse die zu viel gezahlten beiträge für das komplette jahr zurück zahlt
vielleicht kann mir bei meiner frage ja hier wieder mal einer weiter helfen...das wäre sehr nett.)
tanne
habe da doch nochmal eine frage zur familienversicherung und mieteinnahmen.)
ich bin über meinen mann bei der krankenkasse familienversichert. wir haben beide gemeinsam ferienwohnungen die vermietet werden.
man füllt ja jedes jahr den bogen für angehörige wegen der familienversicherung aus. da gibt es dann das formular "fragebogen des voraussichtlichen Einkommens" wo das einkommen entweder von einem selbst oder (bei selbstständigen) vom steuerberater für das laufende kalenderjahr eingeschätzt werden muss.
den steuerbescheid des laufenden jahres mit den tatsächlichen einkunftszahlen kann ich ja logischer weise erst im darauffolgenden jahr vorlegen.
was passiert denn nun, wenn ich im märz des laufenden jahres das formular mit den schätzungen abgebe und es sich herausstellt, dass ich mich verschätzt habe.
da gibt es ja dann die beiden fälle:
ich habe meine einkünfte zu gering eingschätzt...für mich wäre es dann logisch, dass ich die krankenkassenbeiträge für das komplette jahr nachzahlen muss
oder ich habe meine einkünfte zu hoch eingschätzt....dann wäre es für mich logisch, dass die krankenkasse die zu viel gezahlten beiträge für das komplette jahr zurück zahlt
vielleicht kann mir bei meiner frage ja hier wieder mal einer weiter helfen...das wäre sehr nett.)
tanne
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
Hallo,
ich kenne es aus meiner Praxis noch so - Mieteinnahmen kann man grundsaetzlich schon schätzen, auch im voraus. Mieten werden ind er Regle monatlich berechnet und auch für Monate festgesetzt. Insofern ist der Einkommensteuerbescheid zwar ein wichtiges Mittel zum Nachweis aber keine zwingernde Voraussetzung für Änderungen im Versicherungsverhältnis. Praktisch bedeutet dies, wir gehen gemäss deiner Frage von einem Irrtum aus, der dir bzw. Euch beim Ausfüllen des Fragebogens unterlaufen ist.
Fall 1 :Irrtümlich zu wenig Mieteinnahmen angegeben - wenn das direkt nach Erkennen des Irrtums mitgeteilt wurde und der Grund plausibel war, wurde die Familienversicherung für die Zukunft beendet (Einzelfallentscheidung). Auf rückwirkende Beitragsforderung konnte verzichtet werden, da in Anspruch genommene Leistungen sowieso von der Kasse gezahlt werden mussten und die Kasse auch aus Topf des Risikostrukturausgleichs für Familienversicherte
nicht ohne Zuwendung aus dem Gesundheitsfonds geblieben wäre.
Fall 2 .Irrtümlich zuviel Mieteinnahmen angegeben und deshalb aus der Familienversicherung ausgeschieden. Hier galt, wenn der Irrtum direkt nach seinem bemerken mitgeteilt und belegt wurde, wenn alles plausibel war, dass die Familienversicherung rückwirkend hergestellt wurde wenn Meldungen zum Risikostrukturausgleich noch möglich war und der bzw. die Versicherte bekamm die freiwilligen Beiträge zurück.
Ich betone aber ausdrücklich, dass es sich um "Einzelfälle" gehandelt hat und weiss auch nicht ob so eine Entscheidung auch heute noch von den Kassen getroffen werden bzw. getroffen werden können - dazu sollten die aktiven Experten sich äussern.
Gruss
Czauderna
ich kenne es aus meiner Praxis noch so - Mieteinnahmen kann man grundsaetzlich schon schätzen, auch im voraus. Mieten werden ind er Regle monatlich berechnet und auch für Monate festgesetzt. Insofern ist der Einkommensteuerbescheid zwar ein wichtiges Mittel zum Nachweis aber keine zwingernde Voraussetzung für Änderungen im Versicherungsverhältnis. Praktisch bedeutet dies, wir gehen gemäss deiner Frage von einem Irrtum aus, der dir bzw. Euch beim Ausfüllen des Fragebogens unterlaufen ist.
Fall 1 :Irrtümlich zu wenig Mieteinnahmen angegeben - wenn das direkt nach Erkennen des Irrtums mitgeteilt wurde und der Grund plausibel war, wurde die Familienversicherung für die Zukunft beendet (Einzelfallentscheidung). Auf rückwirkende Beitragsforderung konnte verzichtet werden, da in Anspruch genommene Leistungen sowieso von der Kasse gezahlt werden mussten und die Kasse auch aus Topf des Risikostrukturausgleichs für Familienversicherte
nicht ohne Zuwendung aus dem Gesundheitsfonds geblieben wäre.
Fall 2 .Irrtümlich zuviel Mieteinnahmen angegeben und deshalb aus der Familienversicherung ausgeschieden. Hier galt, wenn der Irrtum direkt nach seinem bemerken mitgeteilt und belegt wurde, wenn alles plausibel war, dass die Familienversicherung rückwirkend hergestellt wurde wenn Meldungen zum Risikostrukturausgleich noch möglich war und der bzw. die Versicherte bekamm die freiwilligen Beiträge zurück.
Ich betone aber ausdrücklich, dass es sich um "Einzelfälle" gehandelt hat und weiss auch nicht ob so eine Entscheidung auch heute noch von den Kassen getroffen werden bzw. getroffen werden können - dazu sollten die aktiven Experten sich äussern.
Gruss
Czauderna
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
danke für die schnell info
ich bin da etwas verwundert und finde das als "otto-normal-verbraucher" ziemlich kompliziert....
bei den steuern ist es doch auch so geregelt.....das einkommen was ich in einem jahr habe wird berechnet...habe ich zuwenig steuern gezahlt muss ich nachzahlen, habe ich zu viel steuern gezahlt erhalte ich was zurück....
wäre doch auch für die krankenkasse viel einfacher das auch so zu handhaben...oder stehe ich da momentan auf einem schlauch was mein denken angeht...
tanne
ich bin da etwas verwundert und finde das als "otto-normal-verbraucher" ziemlich kompliziert....
bei den steuern ist es doch auch so geregelt.....das einkommen was ich in einem jahr habe wird berechnet...habe ich zuwenig steuern gezahlt muss ich nachzahlen, habe ich zu viel steuern gezahlt erhalte ich was zurück....
wäre doch auch für die krankenkasse viel einfacher das auch so zu handhaben...oder stehe ich da momentan auf einem schlauch was mein denken angeht...
tanne
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
Hallo,
dein Denken ist insofern richtig, dass es ab dem 01.01.2018 hinsichtlich der Einstufungen von freiwillig Versicherten eine grundlegende Änderung gegeben hat. Die gilt aber nur für selbst Versicherte und damit erst mal nichts mit der Beurteilung der Familienversicherung zu tun.
Die neuen Einstufungsrichtlinien sagen sinngemäss folgendes aus. Aufgrund der Erklärung (bei erstmaliger Einstufung) und bei Vorlage des Einkommensteuerbescheides (in der Folge) werden die Einstufungen immer als "vorläufig" vorgenommen und erst bei Vorlage des Nachfolgesteuerbescheides in "endgültig" umgewandelt. Das hat zur Folge, das zu wenig gezahlte Beitzräge nachgezahlt werden müssen und zuviel gezahlte Beiträge erstattet werden.
Wenn man als "Otto Normalverbraucher" mal weiss, dass Krankenversicherungsbeiträge und deren Berechnung nix mit der Steuerberechnung zu tun haben, ist es weniger kompliziert.
Bei der Krankenversicherung gibt es z.B. eine Mindestbeitragsbemesssungsgrenze und eine Höchstbeitragsbemessungsgrenze - gibt es bei der Steuer so auch nicht.
Gruss
Czauderna
dein Denken ist insofern richtig, dass es ab dem 01.01.2018 hinsichtlich der Einstufungen von freiwillig Versicherten eine grundlegende Änderung gegeben hat. Die gilt aber nur für selbst Versicherte und damit erst mal nichts mit der Beurteilung der Familienversicherung zu tun.
Die neuen Einstufungsrichtlinien sagen sinngemäss folgendes aus. Aufgrund der Erklärung (bei erstmaliger Einstufung) und bei Vorlage des Einkommensteuerbescheides (in der Folge) werden die Einstufungen immer als "vorläufig" vorgenommen und erst bei Vorlage des Nachfolgesteuerbescheides in "endgültig" umgewandelt. Das hat zur Folge, das zu wenig gezahlte Beitzräge nachgezahlt werden müssen und zuviel gezahlte Beiträge erstattet werden.
Wenn man als "Otto Normalverbraucher" mal weiss, dass Krankenversicherungsbeiträge und deren Berechnung nix mit der Steuerberechnung zu tun haben, ist es weniger kompliziert.
Bei der Krankenversicherung gibt es z.B. eine Mindestbeitragsbemesssungsgrenze und eine Höchstbeitragsbemessungsgrenze - gibt es bei der Steuer so auch nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
Jaaa, die Versicherten tun sich aber manchmal schwer mit hohen Nachforderungen, Mindestbeiträgen usw., so wie beim Finanzamt vermutlich auch, aber wie Czauderna schreibt, Beiträge und Familienversicherung sind rechtlich gesehen ganz verschiedene Themen.
Inhaltlich bin ich bei der ersten Antwort von Czauderna.
Mieteinkünfte sind aber quasi immer ein Einzelfall, da sie sich vorab kaum schätzen lassen. In aller Regel werden in der Praxis die Mieteinkünfte zu hoch geschätzt, da die abzugsfähigen Posten bei der Schätzung noch nicht bekannt snd und man nur die Kaltmiete als Einkommen annimmt. Ergibt sich dann rückwirkend, dass die Familienversicherung durchgehend bestehen konnte, weil die Schätzung zu hoch war, dann würde die Familienversicherung auch rückwirkend hergestellt werden.
Warum die Schätzung zu niedrig ausgefallen ist, würde man der Kasse erklären müssen. Wenn man dann um 1,50 Euro über eine Grenze kommt, wird das plausibler sein, als wenn man sich "aus Versehen" um 200 % verschätzt hat. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung ist ja vergleichsweise niedrig.
Ob Beiträge gefordert oder erstattet werden, ergibt sich dann aus dem, was aus der Familienversicherung wird oder nicht.
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
hallo,
also bei einer ferienwohnung nicht direkt in einem urlaubsgebiet ist das einschätzen anfang des jahres für das komplette jahr nicht ganz so einfach....da kann es passieren, dass man im laufe des monats mal 2 monate am stück vermietet hat, kann dann aber auch wieder sein, dass man 3 monate nur die wochenenden vermietet hat....da läuft das ein wenig anders wie bei normalen mietwohnungen....
das die krankenkassenversicherung nichts mit der steuerberechnung zu tun hat ist mir schon klar...der steuerbescheid soll ja vorgelegt werden um lediglich die einnahmen "schwarz auf weiß" zu haben und dort zu sehen ob das einkommen von 450,-- € monatlich wegen der versicherungsgrenze nicht überschritten wurde....
aber nochmal für mich bzw. mein denken:
beispiel:
ich als familienversicherter schätze mein jährliches einkommen im märz von jahr 2019 auf 5000,--€ also monatlich ca. 416,--€, dann bleibe ich ja familienversichert....dann wird im jahr 2020 direkt am anfang des jahres die einkommensteuer für 2019 gemacht und es kommt ein jährliches einkommen von 6.360,-- € also monatlich 530,--€ raus....
da wäre es jetzt für mich eigentlich klar, dass ich über der familienversicherungsgrenze liege und einen krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste und das von januar 2019 bis dezember 2019...
und im umgekehrten fall also wenn ich mein einkommen auf jährlich 6.360,-- im märz 2019 schätzen würde und ab da nicht mehr familienversichert wäre und selbst beiträge zahlen muss und dann im jahr 2020 raus kommt, dass ich nur ein jährliches einkommen von 5000,--€ hatte müssten mir die 10 monatsbeiträge zurück erstattet werden...
das wäre für mich vom denken her doch eigentlich logisch....und bei der steuer ist das doch im prinzip auch so...
mmmhhhh oder denke ich da wieder nicht richtig .)
tanne
p.s.: danke für deine mühe
also bei einer ferienwohnung nicht direkt in einem urlaubsgebiet ist das einschätzen anfang des jahres für das komplette jahr nicht ganz so einfach....da kann es passieren, dass man im laufe des monats mal 2 monate am stück vermietet hat, kann dann aber auch wieder sein, dass man 3 monate nur die wochenenden vermietet hat....da läuft das ein wenig anders wie bei normalen mietwohnungen....
das die krankenkassenversicherung nichts mit der steuerberechnung zu tun hat ist mir schon klar...der steuerbescheid soll ja vorgelegt werden um lediglich die einnahmen "schwarz auf weiß" zu haben und dort zu sehen ob das einkommen von 450,-- € monatlich wegen der versicherungsgrenze nicht überschritten wurde....
aber nochmal für mich bzw. mein denken:
beispiel:
ich als familienversicherter schätze mein jährliches einkommen im märz von jahr 2019 auf 5000,--€ also monatlich ca. 416,--€, dann bleibe ich ja familienversichert....dann wird im jahr 2020 direkt am anfang des jahres die einkommensteuer für 2019 gemacht und es kommt ein jährliches einkommen von 6.360,-- € also monatlich 530,--€ raus....
da wäre es jetzt für mich eigentlich klar, dass ich über der familienversicherungsgrenze liege und einen krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste und das von januar 2019 bis dezember 2019...
und im umgekehrten fall also wenn ich mein einkommen auf jährlich 6.360,-- im märz 2019 schätzen würde und ab da nicht mehr familienversichert wäre und selbst beiträge zahlen muss und dann im jahr 2020 raus kommt, dass ich nur ein jährliches einkommen von 5000,--€ hatte müssten mir die 10 monatsbeiträge zurück erstattet werden...
das wäre für mich vom denken her doch eigentlich logisch....und bei der steuer ist das doch im prinzip auch so...
mmmhhhh oder denke ich da wieder nicht richtig .)
tanne
p.s.: danke für deine mühe
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
tanne hat geschrieben: ↑02.04.2019, 16:59
ich als familienversicherter schätze mein jährliches einkommen im märz von jahr 2019 auf 5000,--€ also monatlich ca. 416,--€, dann bleibe ich ja familienversichert....dann wird im jahr 2020 direkt am anfang des jahres die einkommensteuer für 2019 gemacht und es kommt ein jährliches einkommen von 6.360,-- € also monatlich 530,--€ raus....
da wäre es jetzt für mich eigentlich klar, dass ich über der familienversicherungsgrenze liege und einen krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste und das von januar 2019 bis dezember 2019...
So klar ist das nicht, man kann noch belegen, ob die Einkommensgrenze erst ab z.B. Dezember überschritten wurde
und im umgekehrten fall also wenn ich mein einkommen auf jährlich 6.360,-- im märz 2019 schätzen würde und ab da nicht mehr familienversichert wäre und selbst beiträge zahlen muss und dann im jahr 2020 raus kommt, dass ich nur ein jährliches einkommen von 5000,--€ hatte müssten mir die 10 monatsbeiträge zurück erstattet werden...
Das würde ich auch so sehen
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
ah ok...man kann dann also (wenn es möglich ist das zu belegen) auch nur den einen überschrittenen monat zahlen....tanne hat geschrieben: ↑02.04.2019, 16:59
da wäre es jetzt für mich eigentlich klar, dass ich über der familienversicherungsgrenze liege und einen krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste und das von januar 2019 bis dezember 2019...
So klar ist das nicht, man kann noch belegen, ob die Einkommensgrenze erst ab z.B. Dezember überschritten wurde
siehste ich dachte das würde dann immer durch 12 monate geteilt damit man pauschal die einkünfte für 1 monat hat...
es ist wirklich nicht so einfach, wenn man nicht öfters mit solchen dingen zu tun hat....deshalb ist es ja auch sehr gut, dass es hier leute vom fach gibt und ich bin froh dass ich hier gelandet bin.)
tanne
Re: Mieteinnahmen/Familienversicherung
Man tut, was man kann.
Das "Problem" mit Gesetzen zur Familienversicherung ist, dass es eigentlich nur eins gibt, und das hält sich ziemlich allgemein.
geändert: Einen Gedanken möchte ich noch ergänzen: über Ferienwohnungen kann man mit Finanzamt und Krankenkasse super darüber streiten, ob man Vermieter ist, oder eigentlich selbstständig tätig. Aber das ist ein Thema mit einer anderen Überschrift.
Das "Problem" mit Gesetzen zur Familienversicherung ist, dass es eigentlich nur eins gibt, und das hält sich ziemlich allgemein.
geändert: Einen Gedanken möchte ich noch ergänzen: über Ferienwohnungen kann man mit Finanzamt und Krankenkasse super darüber streiten, ob man Vermieter ist, oder eigentlich selbstständig tätig. Aber das ist ein Thema mit einer anderen Überschrift.