Mann PKV, Frau freiw. GKV und in Elternzeit; Beitragshöhe?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Malaga
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Mann PKV, Frau freiw. GKV und in Elternzeit; Beitragshöhe?

Beitrag von Malaga » 28.01.2010, 16:30

Hallo!

Ich hoffe die Überschrift macht schon weitgehend klar worum es mir geht. Eines vorweg: Ich habe mich schon hier im Forum und in anderen Quellen etwas Schlau gemacht, deswegen stelle ich nur die Fragen, zu denen ich zumindest bisher noch keine klaren Antworten erhalten habe.

Meine Frau ist (ziemlich knapp) freiwilliges Mitglied in der GKV. Ich bin PV. Wir erwarten im Juli unser zweites Kind, meine Frau wird Elterngeld beziehen. Aufgrund der Konstellation ist mir klar, dass das Kind bei mir mitversichert wird (wie das erste ja auch schon). Auch ist mir bewusst, dass meine Frau nicht beitragsfrei gestellt wird, da sie ja freiwillig versichert ist und ich in der PV bin. Nicht klar ist mir bisher allerdings, wie hoch der zu entrichtende Beitrag während des Elterngeldbezuges ist. Ich habe aufgeschnappt, dass das Elterngeld meiner Frau mit meinem Gehalt addiert und durch zwei geteilt würde. Dazu könnten noch Abzüge für die Kinder getätigt werden. Auf dieser Basis würde sich dann ein Betrag ergeben, der zur Ermittlung der monatliche Beitrag herangezogen würde. Dazu meine Fragen:
a) Kann es sein, dass meine Frau einen Beitrag bezahlen muss, der höher ist als der maximale Arbeitnehmeranteil bei Verdienst über BBG? Oder mit anderen Worten: Muss während des Elterngeldbezuges auch der Arbeitgeberanteil durch meine Frau bezahlt werden? Dies wäre nämlich nach meinen Berechnungen der Fall. Oder gibt es einen Höchstbetrag? (ich bin mal über 300 Euro gestolpert in einem anderen Forum?).
b) Wie kommt die GKV meiner Frau an mein Gehalt? Ich habe mit dieser GKV ja gar nichts zu tun. Muss ich meine Einkommenssituation einer mir völlig fremden Versicherung offenlegen? Was passiert, wenn ich auf eine mögliche Aufforderung hin mein Gehalt bei der GKV meiner Frau nicht offenlege? Kann evtl. sogar der Versicherungsschutz für meine Frau wegfallen?
c) Der Königsweg wäre sicherlich ein Gehaltsverzicht meiner Frau um in die GKV zurückzukehren. Ist es ausreichend, wenn sie im letzten Monat vor der Entbindung durch Verringerung der aktuellen Teilzeit wieder in die GKV zurückfällt oder muss sie da schon länger drin sein? Das ganze wird dann natürlich ein Rechenspiel, da der Gehaltsverzicht natürlich auch das Elterngeld verringert.
d) Macht es für meine Frau evtl. Sinn kurz nach der Entbindung einen Job in Höhe von 401 Euro anzunehmen, um dann pflichtversichert zu sein? Wird so etwas akzeptiert oder gelten da Regeln, die so etwas verhindern? Mir ist natürlich klar, dass in diesem Fall auch weitere Sozialabgaben sowie Steuern anfielen. Wird dann natürlich auch wieder ein Rechenspiel :wink:

Wäre prima, wenn mir jemand die Fragen beantworten bzw. seine praktische Erfahrungen aus diesem Bereich darstellen könnte. Ich denke vieles ist auch durchaus allgemein und trifft nicht nur auf meinen Fall zu. Ich freue mich auch über die Beantwortung eines einzelnen Punktes!
Vielen Dank für Eure Hilfe!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.01.2010, 17:21

Du stellt ja (echt) tolle Fragen und hast Dir schon richtig Gedanken gemacht.

Dazu erst einmal Kompliment.

Ich würde Dir gerne mal den Beitrag ausrechnen. Sag doch einfach mal,
wie hoch Dein durchschnittliches monatliche Bruttogehalt ist oder wenn Du selbstständig bist wie hoch der Gewinn (jährlich) aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ist.

Vorab: wenn Deine Frau keine Einkünfte über 1875 EUR mtl. hat (Elterngeld zählt übrigens nicht als beitragspflichtiges Einkommen),

dann wird der mtl. Beitrag höchsten 304,69 EUR sein.

Durch Abzugsbeträge für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder könnte der Beitrag aber auch darunter liegen.

Dazu brauche ich aber Deine Einkommensverhältnisse.

Malaga
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Beitrag von Malaga » 29.01.2010, 15:07

Hallo heinrich,

erst einmal vielen Dank für die prompte Antwort, die mich schon etwas beruhigt. Ich schätze mal wir werden den Maximal-Betrag zahlen müssen. Wäre aber prima wenn Du den Beitrag für folgende Konstellation mal berechnen könntest: Mann verdient 8.200 Euro p.M., Frau bekommt in Elternzeit rund 1.600 Euro p.M. Zwei Kinder können "angerechnet" werden.
Vielen Dank!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 29.01.2010, 19:51

Vorab : es bleibt bei 304,69 EUR

Es handelt es um eine Berechnung des so genannten halben Familieneinkommens.

Bei gemeinsamen unterhaltsberechigten Kindern, die nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V (Papa ist in PKV und verdient über 49.950 im Jahr bzw mtl. 4162,50 EUR, was ja bei 8.200 EUR der Fall ist) N I C H T in der gesetzlichlen FAMI sind, wird 1/3 der Bezugsgröße (Bezugsgröße im Jahr 2010 = mtl. 2555 EUR und damit 1/3 davon = 851,67 EUR) pro Kind als Freibetrag abgezogen.

Nach Deinen Angaben ergibt sich folgende Berechnung
Einnahmen Mann 8200,00 EUR
minus Freibetrag 1. Kind 851,67 EUR
minus Freibetrag 2. Kind 851,67 EUR
= um Kinderfreibeträge bereinigtes
Einkommen in Höhe von 6496,66 EUR

Einnahmen Frau 0,00 EUR (das Elterngeld ist beitragsfrei)

gesamtes (bereinigtes Familieneinkommen)
6496,66 EUR

Dies wird jetzt jetzt durch 2 geteilt, um zu ermitteln, was der Ehefrau (unabhängig vom Güterstand) „sozialversicherungsrechtlich/beitragsrechtlich" zugeordnet wird
= 3.248,33 EUR.

Dies stellt jetzt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, wonach für Deine Frau eigentlich Beiträge zu zahlen wären, wenn es da nicht noch eine Ausnahme gäbe.

Bis 31.12.2008 hatten die ca. 200 Krankenkasse teilweise verschiedene Satzungen gehabt.

A)
Die einen berechneten nach der Hälfte der berechneten Einnahmen (3.248,33 EUR),höchsten aber aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von derzeit 3750 EUR mtl.

B)
Die anderen haben aber im Falle der Anwendung des halben Familieneinkommens eine Begrenzung auf die halbe BBG vorgenommen (also mtl. 1875 EUR)

Jetzt kam am 01.01.2009 der Gesundheitsfond. Es musste eine einheitliche Regelung her. Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen beschloss (ZU DEINEM GLÜCK)
die Variante B (Begrenzung auf die halbe BBG von derzeit 1875 EUR)

Nach diesem kurzen Intermezzo geht es also weiter mit der Berechnung
halbe BBG 1875
x 14,3 % KV (ermäßigter Beitragssatz, weil ohne
Krankengeldanspruch und
damit nicht 14,9 % anzusetzten ist)
x 1,95 % PV
Gesamtbeitrag = 304,69

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