Mahnung Barmer GEK, Bitte Hilfe

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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freaky61
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Mahnung Barmer GEK, Bitte Hilfe

Beitrag von freaky61 » 28.07.2014, 10:51

Guten Morgen,

hier frage ich für eine Bekannte, die vermutlich krankenkassenmässig in der Tinte sitzt.

Der Fall: Frau XY bezog bis Ende September 2013 Erziehungsgeld und sie und ihre zwei Kinder waren über das Versorgungsamt bei der Barmer versichert.
Ab Oktober nahm sie eine Teilzeitstelle an, die sie bis Ende November 13 beenden musste, da sie erneut schwanger war und diese Arbeit aus Hygienegründen nicht mehr ausüben konnte.

Ab Dezember 13 erhielt sie ALGII. Von der Barmer bekam sie einen Brief mit der Aufforderung für die beiden Monate Beiträge zu zahlen. Bei der Ex-Chefin erfuhr sie dass sie über die Knappschaft versichert wurde.

Die Barmer gab daraufhin die Info, dass die Ex-Chefin dies ändern müsste. Diese bestätigte auch dass das erledigt sei. Nun bekam Frau XY letzte Woche einen Brief von der Barmer mit der Zahlungsaufforderung von fast 1400 Euro.

Ein Anruf bei der Barmer ergab, dass die Ex-Chefin sich wohl um nichts gekümmert hat. Da zwischen der Dame und Frau XY ein Kontakt mehr besteht, frage ich mich nun wie man vorgehen kann, damit der finanzielle Schaden aufs Kleinste minimiert werden kann.

Wäre sehr dankbar für ein paar Antworten.

Gruß freaky61

Poet
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Beitrag von Poet » 28.07.2014, 13:20

@freaky61: Wenn ich Knappschaft lese, dann denke ich an folgendes -> Deine Bekannte war ev. in den beiden Monaten nicht teilzeitbeschäftigt, sondern geringfügig beschäftigt. Die Meldungen für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Pauschalbeiträge fließen an die Knappschaft. Über die GEB ist man aber nicht krankenversichert, sog. Versicherungspflicht tritt erst ein wenn man mehr als 450€ verdient monatlich. Deine Bekannte hat dann also wirklich nur die Möglichkeit, sich für die beiden Monate rückwirkend gegen eigenen Beitrag zu versichern (rd. 160€/Monat) und muss dies auch tun, denn in D darf keiner ohne Krankenversicherung sein. Alternative: Sie geht in die kostenfreie Familienversicherung beim Ehemann wenn es diesen gibt und dieser gesetzlich versichert ist oder bei den Eltern sofern sie das 23.LJ noch nicht vollendet hat.

Ab Dezember dürfte sie ja über das Jobcenter versichert sind als ALGII-Empfänger.

freaky61
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Beitrag von freaky61 » 28.07.2014, 13:33

Hallo Poet,

da hast du Recht. Habe für sie bei der Knappschaft angerufen und erfahren, dass sie geringfügig beschäftigt war. Die Ex-Chefin konnte sie deshalb gar nicht bei der Barmer GEK anmelden. Da Frau XY nicht verheiratet ist, war sie nicht krankenversichert.

Habe dann auch für sie bei der Barmer angerufen. Sie muss nun etwas dazu schreiben und dann für zwei Monate den Mindestbeitrag zahlen. Immer noch besser als die 1400 Euro die man von ihr verlangt hat.

Danke für deine Antwort

heinrich
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Beitrag von heinrich » 29.07.2014, 18:02

freaky 61

bevor man einen Brief mit einem Monatsbeitrag von 700 EUR, = für 2 Monate 1400 EUR erhält,

hat die Krankenkasse vorher schon Briefe geschrieben, dass man auf eine Einkommensanfrage antwortet.

Nur weil Deine Bekannt NICHT geantwortet hat, hat sie erst einmal diesen Beitrag von 700 EUR im Monat erhalten. Fehlende Mitwirkung heißt dies.

Die KK freut sich aber sicherlich, dass diese fehlende Mitwirkung jetzt nachgeholt wird.

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