Ich sage mal, die Grenzen sind bekanntermaßen fließend.
Immerhin zeigt die Wiederholung bei beiden von zwei Fällen durchaus, dass es weniger Zufall sein könnte sondern ggf. auch immer bei allen Arbeitgeberwechseln oder Verlängerung befristeter Verträge vorkommen könnte (was heute ja sehr häufig ist).
Falsche Rentennummern glaube ich nicht, immerhin hätte das ja dann vom ersten Mal korrigiert werden können. Zudem war die Abmeldung ja komischerweise viel schneller gemeldet und aktiv gewesen. Bisher hat hier ja noch niemand da sGegenteil bewiesen oder berichtet, dass es kein Standard meiner Kasse ist, so lange zu bearbeiten trotz früher Meldung und Zahlung der Beiträge und dass z.B. bei ihm die An- und Abmeldung innerhalb weniger Tage geklappt hätten.
Sicherlich wird eine Kasse nie zugeben, der Abteilungsleiter hätte die Anweisung gegeben, andere Aufgaben priorisierter zu erledigen.
Zum Schaden der Kasse ist es ja nicht, wenn man eine Zeit (einen Monat oder noch mehr, wenn der Kunde nicht schnell genug zurückschreibt) lang sicher keine Leistungen zusagen bzw. zahlen muss (auch wenn der Arzt nicht täglich abgerechnet wird, beim zweiten Besuch der Folgewoche wären doch sicherlich Probleme dagewesen, oder ggf. die Akupunktur und kostenloses Hautscreening (was die TKK z.als Extras anbietet). wären auch nicht gegeben worden, da keine sofortige Zusage der Kasse erfolgt wäre wie ich das hier verstehe).
Auch etwas nicht zu machen zum Schaden von Kunden, ist nicht immer nur ein "Kann ja mal passieren" oder "war eben ein Computerfehler etc.".
Daher die Frage ob, wenn ich doch durch Meldung des Arbeitgebers den Zugang bei der Kasse beweisen kann , es nicht eine Fristregelung etc. gibt, bis wann die Kasse auch normale Versorgung einrichten bzw. bestätigen muss durch Ab- und Wiederanmeldung.
Hätte die Abmeldung auch einen Monat gedauert, wäre es ja auch kein Problem geworden.
Wie ich bei meinen Erfahrungen den Banken geschrieben hatte, ist es ggf, auch verständlich, dass es keinen bei der Kasse zu interessieren scheint, dort mal etwas zu optimieren. Der einzige der Nachteile haben könnte ist ja nur der Kunde (die Kasse bekommt das Geld ja sowieso bzw. nachträglich)...
Edit: Aber offenbar hätte es doch keine Probleme der Versorgung gegeben, wie einige hier schreiben weil der Arzt nichts gemerkt hätte auf der Karte die noch nicht gesperrt wäre. Das beruhigt mich doch etwas, da ich hier im Forum zuvor gelesen habe, dass die die nicht zahlen von der Kassen nur eingeschränkt behandelt werden bis sie die Schulden bezahlt haben.
Leistungseinschränkung bei fehlender Meldung Arbeitgeber?
Moderator: Czauderna
meine (ein bisschen ironische) Meinung dazu: die TKK muss eben an den besagten Stellen sparen, damit bloß kein Zusatzbeitrag erhoben werden mussWeihnachtsmann hat geschrieben:...sondern die TKK hat das eben nur sehr schlecht organisiert oder im Griff oder nur Personal gespart.
nee, Spaß beiseite, dass kann einem bei jeder Krankenkasse so gehen. wie schon geschrieben, ich hab da so meine Erfahrungen damit.
das ist ein ganz anderer Schuh, der gesetzlich vorgeschrieben ist und die Versicherten betrifft, die ihre Beiträge selbst zu 100% zahlen müssen (z.b. Selbständige, Erwerbslose ohne ALG, ALGII und ohne Sozialhilfe). sobald jemand mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, so wird der von den "normalen" Leistungen ausgeschlossen und ist nur für Nofälle und Schmerzzustände abgesichert.Weihnachtsmann hat geschrieben:...dass die die nicht zahlen von der Kassen nur eingeschränkt behandelt werden bis sie die Schulden bezahlt haben.
da für dich aber der Arbeitgeber anteilig aufkommt (über die Lohnabrechnung), trifft diese Regelung nicht auf dich zu. es sei denn man hat noch alte Rückstände aus oben genannten Versicherungsstati.
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- Beiträge: 12
- Registriert: 09.10.2010, 16:05
Danke für die Aufklärung. Also mindestens zwei Monate dürfte im (sicherlich automatisierten Computerprozess) keine Zuordnung zu einem Arbeitgeber im System der Krankenkasse erfolgt sein bevor auch nur vorsichtshalber (weil die Kasse ungern Leistungen vorstrecken will, die andere bezahlen müssten oder freiwillige Extraleistungen der spezifischen Kasse die ggf. gar nicht mehr bezahlt werden müssten) auch nur die kleinste Zusatzleistung der Kasse in der Versorgung eingeschränkt würde.
Ob bezahlt wurde ist ja unerheblich, wenn die Krankenkasse ja nicht weiß, ob man Selbständiger geworden ist oder zu einer anderen Kasse gewechselt ist oder ins Ausland oder in Minilohn oder andere Formen (wo die Kasse nichts oder erst durch den Gesundheitsfonds mitbekommt dass gezahlt wurde).
Ich sehe nicht ganz durch beim System, deshalb ja auch die Fragen. Offenbar konnte die Kasse ja bisher nicht davon ausgehen, dass ich nicht Selbstständiger geworden bin, musste aber trotzdem nach den hiesigen Aussagen alles zahlen und auch im normalen Arztverfahren alles an Mittel und Medikamente genehmigen als wenn sie sicher wäre, dass ich bei ihr Kunde bin, und der Arzt hätte auch in der zweiten, dritten, vierten oder fünften Woche (eben zwei Monate lang) nichts gemerkt und ggf. "vorsichtshalber" auch nur schlechtere Medikamente verschrieben.
Ich bin immer etwas skeptisch und würde erwarten, dass sogar die Krankenkasse bis zur Antwort meines Arbeitgebers auf deren Bestätigungswunsch wartet, ehe sie eine OP oder Kur genehmigt, die sie vorher ohne Probleme genehmigt hätte. Aber vielleicht bin ich ja auch nur ein immer meckernder Kunde, der Nachteile sieht, wo wirklich keine wären.
Ob bezahlt wurde ist ja unerheblich, wenn die Krankenkasse ja nicht weiß, ob man Selbständiger geworden ist oder zu einer anderen Kasse gewechselt ist oder ins Ausland oder in Minilohn oder andere Formen (wo die Kasse nichts oder erst durch den Gesundheitsfonds mitbekommt dass gezahlt wurde).
Ich sehe nicht ganz durch beim System, deshalb ja auch die Fragen. Offenbar konnte die Kasse ja bisher nicht davon ausgehen, dass ich nicht Selbstständiger geworden bin, musste aber trotzdem nach den hiesigen Aussagen alles zahlen und auch im normalen Arztverfahren alles an Mittel und Medikamente genehmigen als wenn sie sicher wäre, dass ich bei ihr Kunde bin, und der Arzt hätte auch in der zweiten, dritten, vierten oder fünften Woche (eben zwei Monate lang) nichts gemerkt und ggf. "vorsichtshalber" auch nur schlechtere Medikamente verschrieben.
Ich bin immer etwas skeptisch und würde erwarten, dass sogar die Krankenkasse bis zur Antwort meines Arbeitgebers auf deren Bestätigungswunsch wartet, ehe sie eine OP oder Kur genehmigt, die sie vorher ohne Probleme genehmigt hätte. Aber vielleicht bin ich ja auch nur ein immer meckernder Kunde, der Nachteile sieht, wo wirklich keine wären.
Hallo Weihnachtsmann,
trotz deines scönen Namens bist du doch sehr pessimistisch eingestellt. Ich will meinen Beitrag nicht wiederholen,glaub es mir einfach, dass eine Kasse keinerlei Leistungseinschränkungen (Krankengeld mal ausgenommen) vornimmt, nur wil eine Anmeldung eines Arbeitgebers noch nicht vorliegt. Für was gibt es heutzutage Telefon, Handy und das Internet - damit kann man alles innerhalb kürzester Zeit klären.'
Gruss
Czauderna
trotz deines scönen Namens bist du doch sehr pessimistisch eingestellt. Ich will meinen Beitrag nicht wiederholen,glaub es mir einfach, dass eine Kasse keinerlei Leistungseinschränkungen (Krankengeld mal ausgenommen) vornimmt, nur wil eine Anmeldung eines Arbeitgebers noch nicht vorliegt. Für was gibt es heutzutage Telefon, Handy und das Internet - damit kann man alles innerhalb kürzester Zeit klären.'
Gruss
Czauderna