Auch wieder ein meist korrekter Beitrag.Lady Butterfly hat geschrieben:Leistungszusagen_einfach hat geschrieben:
Die genaue Anleitung hierfür, einschließlich gewisser notwendigen Textpassagen, gebe ich gern gegen eine Unkostenerstattung von 150 € als Vorkasse weiter, denn ich habe selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert. Dies betrifft alle Leistungsarten der GKV.
Leistungszusagen_einfach hat geschrieben:
Ich habe dafür nur drei Ferngespräche mit den richtigen Stellen geführt. Kann jeder, wenn er weiss wo er anrufen muss.Leistungszusagen_einfach hat geschrieben: Und genau dieses Wissen um das Warum steht in meiner Anleitung hierfür, Denn ich habe meine Kassenzusage hierfür so erhalten.nach meiner Meinung handelt es sich hier doch um Entgelt, keinesfalls um eine AufwandsentschädigungLeistungszusagen_einfach hat geschrieben: Kein Entgeld
der Thread-Ersteller will sein angebliches Wissen verkaufen, mit Hilfe dessen man die Kasse zu einer Leistungszusage "zwingen" kann - auch dann, wenn die Kasse vorher abgelehnt hat.
Das ist meiner Meinung eine typische Beratungsleistung - Wissen gegen Geld.
Die Auskunft darüber, bei welcher Stelle man anrufen muss, dürfte keinesfalls einen Aufwand von 150 € erzeugen. Außerdem spricht auch die Pauschale für einen Preis - sonst müsste man ja den Aufwand im Einzelfall betrachten.
@KVProfi: es dürfte sich hier tatsächlich nicht um Rechtsberatung handeln, da diese eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls fordert (§ 2 Abs. 1 RDG)
Nach meiner Meinung dürfen auch Versicherungsvertreter, -makler oder -berater keine Rechtsdienstleistungen erbringen (mit Ausnahme unentgeltlicher) - mangels Rechtsgrundlage.
Was dürfte und was nicht liegt im Entscheidungsbereich des Anbieters.
150€ vorab - Anleitung gibt es - fertig.
Es handelt sich lediglich um eine Anleitung mit der jeder einzelne diese entsprechenden Schreiben erstellen kann, die in nur drei Wochen zum Erfolg führen. Telefonieren muß keiner. Telefonnummern sind nicht erwähnt. Ich schrieb hier bereits, dass ich dreimal telefonierte und die Kenntnisse erfur, die nötig waren.
Beratungsleistung - nein, da Anleitung zur Verfügung gestelt wird erforderliche Texte selbst zu erstellen. Weiterhin erforderliche Textpassagen werden mithgeliefert .
Wenn die erforderliche Texte nicht selbst erstellt werden können berechne ich natürlich nach Aufwand /Std. wie jeder.
Rechtsberatung - Richtigstellung bei KVProfi-> vielen Dank dafür