KVpflicht nach §5 trotz Aufenthalt in Neuseeland mit AuslKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Tempest
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2007, 12:18

KVpflicht nach §5 trotz Aufenthalt in Neuseeland mit AuslKV

Beitrag von Tempest » 31.08.2007, 13:14

Hallo

Ich war ein Jahr in Australien und zum Schluss ein wenig in Neuseeland.
Ich bin am 10.06.07 wieder in D. angekommenund am nächsten Tag zum Arbeitsamt. Das heißt ab dem 11.06.07 bin ich vom Arbeitsamt versichert.

So nun ist meine Auslandskrankenversicherung am 31.05.07 geendet und meine KK schreibt mich an das ich Beiträge vom 01.04.07 nachzahlen muss. Erstens wusste ich von diesem Gesetzt nichts da man auf einer Tur quer durch Neuseeland nicht wirklich viel von Deutschland mitbekommt und 2 müsste doch eine Versicherung reichen oder.

Bin dankbar für jede Hilfe.

Daniel

ramirez93
Beiträge: 161
Registriert: 21.12.2006, 17:27

Beitrag von ramirez93 » 02.09.2007, 09:31

Hallo!

Du musst Dich ab der Rückkehr nach D versichern und nicht ehr. Da warst ja im Ausland und auch dort versichert. Der 1. April gilt nur, wenn Du bereits in Deutschland warst und eine Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt wünscht.

greetz, ramirez

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 02.09.2007, 10:59

Hallo,

weise Ihnen doch einfach nach, wann Du eingereist bist (Ticket) und dass Du eine Auslandsversicherung hattest (Versicherungsschein).

Den 31.5. musst Du ja nicht unbedingt zuerst zeigen, gell.

LG, Fee

ramirez93
Beiträge: 161
Registriert: 21.12.2006, 17:27

Beitrag von ramirez93 » 02.09.2007, 15:22

Hallo!

In der Praxis musst Du einen langen Fragebogen aufüllen. Hier muss auch das Einreisedatum angegeben werden. Also muss die Versicherung ab dem 01.05. bestehen.

freiwillig
Beiträge: 280
Registriert: 28.03.2007, 13:35

Beitrag von freiwillig » 03.09.2007, 10:31

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.03.2008, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.

freiwillig
Beiträge: 280
Registriert: 28.03.2007, 13:35

Beitrag von freiwillig » 03.09.2007, 10:32

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.03.2008, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.

freiwillig
Beiträge: 280
Registriert: 28.03.2007, 13:35

Beitrag von freiwillig » 03.09.2007, 12:28

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.03.2008, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.

Tempest
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2007, 12:18

Beitrag von Tempest » 05.09.2007, 19:00

Also ich war das ganze Jahr über in Deutchland gemeldet.

"Du musst Dich ab der Rückkehr nach D versichern und nicht ehr. Da warst ja im Ausland und auch dort versichert. Der 1. April gilt nur, wenn Du bereits in Deutschland warst und eine Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt wünscht."

So sehen die das aber nicht, gibt es dafür ein Gesetz oder sowas?

"weise Ihnen doch einfach nach, wann Du eingereist bist (Ticket) und dass Du eine Auslandsversicherung hattest (Versicherungsschein)."

Den Versicherungsschein habe ich ihnen Gefaxt aber da meinten sie halt das das nicht gilt.

Ich habe jetzt erst mal einen Widerspruch eingelegt. Sollte ich einen Anwalt einschalten oder lohnt das nett?

ramirez93
Beiträge: 161
Registriert: 21.12.2006, 17:27

Beitrag von ramirez93 » 05.09.2007, 19:19

Ich glaube, es gibt da ein Besprechungsergebnis. Was ist denn der Grund, warum es abgelehnt wird. Lass es Dir schriftlich geben.

Einen Anwalt würde ich (noch) nicht einschalten. Nimmst Du denn in Kürze eine Beschäftigung auf?

Dann kämst Du schnell wieder rein!

Grüße,
ramirez

ramirez93
Beiträge: 161
Registriert: 21.12.2006, 17:27

Beitrag von ramirez93 » 05.09.2007, 19:20

Bevor Du ganz ohne KV dastehst, würd eich allerdings wirklich mal einen Anwalt dazu befragen. Aber ich würde die Stellungnahme der Krankenkasse abwarten.

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 05.09.2007, 19:40

Hallo,

naja, wenn er eine Beschäftigung aufnimmt kommt er zwar wieder rein - aber das Problem wird dann wieder nach oben gespült, weil dann rückwirkend eine Versicherungspflicht ab 1.4. vorgeschaltet wird.

Ich würde einen Bescheid verlangen und Widerspruch einlegen. Und noch mal den Nachweis der Einreise und den Versicherungsschein beifügen. Ich fürchte, es könnte keine aufschiebende Wirkung haben und Du musst erst mal zahlen. Bekämest es aber dann im Fall des Gewinnens wieder zurück. Musst halt etwas Atem haben.

LG, Fee

ramirez93
Beiträge: 161
Registriert: 21.12.2006, 17:27

Beitrag von ramirez93 » 05.09.2007, 19:59

Sorry!!!

Ich hatte einen Denkfehler. Ich dachte, die wollen Dich garnnicht versichern. So gesehen sind die beiden letzte Hinweise von mir Blödsinn.

KK-Fee hat natürlich Recht. Eineen Anwalt dafür einzuschalten ist etwas gewagt. Es sei denn, Du bist gut versichert...

Beim nächsten Mal denke ich vorm Schreiben.

Grüße,
ramirez

Tempest
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2007, 12:18

Beitrag von Tempest » 06.09.2007, 11:25

Danke sehr also werde ich jetzt noch mal ein Fax aufsetzen in dem Zeitraum der Reise und eine Kopie vom Auslandskrankenschein beigelegt sind.
Und dazu eine Forderung einer Stellungnahme ihrerseits.

Tempest
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2007, 12:18

Beitrag von Tempest » 16.09.2007, 14:42

So eine kurze Aufklärung wie es ausgegangen ist.
Nach dem ich dem Widerspruch gemailt hatte kam gestern nun ein Brief in dem stand das sie sich nun doch entschieden haben meine Auslandskrankenversicherung anzuerkennen.
So muss ich nun statt den 4 Monaten nur noch 11 Tage zahlen.

Finde es zwar ein wenig Merkwürdig das erst ein Widerspruch kommen muss aber nun bin ich zufrieden.
Danke an alle die mir hier geantwortet haben und bis zum nächsten Problemchen mit einer KK :lol:

Antworten