KVpflicht nach §5 trotz Aufenthalt in Neuseeland mit AuslKV
Moderator: Czauderna
KVpflicht nach §5 trotz Aufenthalt in Neuseeland mit AuslKV
Hallo
Ich war ein Jahr in Australien und zum Schluss ein wenig in Neuseeland.
Ich bin am 10.06.07 wieder in D. angekommenund am nächsten Tag zum Arbeitsamt. Das heißt ab dem 11.06.07 bin ich vom Arbeitsamt versichert.
So nun ist meine Auslandskrankenversicherung am 31.05.07 geendet und meine KK schreibt mich an das ich Beiträge vom 01.04.07 nachzahlen muss. Erstens wusste ich von diesem Gesetzt nichts da man auf einer Tur quer durch Neuseeland nicht wirklich viel von Deutschland mitbekommt und 2 müsste doch eine Versicherung reichen oder.
Bin dankbar für jede Hilfe.
Daniel
Ich war ein Jahr in Australien und zum Schluss ein wenig in Neuseeland.
Ich bin am 10.06.07 wieder in D. angekommenund am nächsten Tag zum Arbeitsamt. Das heißt ab dem 11.06.07 bin ich vom Arbeitsamt versichert.
So nun ist meine Auslandskrankenversicherung am 31.05.07 geendet und meine KK schreibt mich an das ich Beiträge vom 01.04.07 nachzahlen muss. Erstens wusste ich von diesem Gesetzt nichts da man auf einer Tur quer durch Neuseeland nicht wirklich viel von Deutschland mitbekommt und 2 müsste doch eine Versicherung reichen oder.
Bin dankbar für jede Hilfe.
Daniel
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Also ich war das ganze Jahr über in Deutchland gemeldet.
"Du musst Dich ab der Rückkehr nach D versichern und nicht ehr. Da warst ja im Ausland und auch dort versichert. Der 1. April gilt nur, wenn Du bereits in Deutschland warst und eine Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt wünscht."
So sehen die das aber nicht, gibt es dafür ein Gesetz oder sowas?
"weise Ihnen doch einfach nach, wann Du eingereist bist (Ticket) und dass Du eine Auslandsversicherung hattest (Versicherungsschein)."
Den Versicherungsschein habe ich ihnen Gefaxt aber da meinten sie halt das das nicht gilt.
Ich habe jetzt erst mal einen Widerspruch eingelegt. Sollte ich einen Anwalt einschalten oder lohnt das nett?
"Du musst Dich ab der Rückkehr nach D versichern und nicht ehr. Da warst ja im Ausland und auch dort versichert. Der 1. April gilt nur, wenn Du bereits in Deutschland warst und eine Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt wünscht."
So sehen die das aber nicht, gibt es dafür ein Gesetz oder sowas?
"weise Ihnen doch einfach nach, wann Du eingereist bist (Ticket) und dass Du eine Auslandsversicherung hattest (Versicherungsschein)."
Den Versicherungsschein habe ich ihnen Gefaxt aber da meinten sie halt das das nicht gilt.
Ich habe jetzt erst mal einen Widerspruch eingelegt. Sollte ich einen Anwalt einschalten oder lohnt das nett?
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Hallo,
naja, wenn er eine Beschäftigung aufnimmt kommt er zwar wieder rein - aber das Problem wird dann wieder nach oben gespült, weil dann rückwirkend eine Versicherungspflicht ab 1.4. vorgeschaltet wird.
Ich würde einen Bescheid verlangen und Widerspruch einlegen. Und noch mal den Nachweis der Einreise und den Versicherungsschein beifügen. Ich fürchte, es könnte keine aufschiebende Wirkung haben und Du musst erst mal zahlen. Bekämest es aber dann im Fall des Gewinnens wieder zurück. Musst halt etwas Atem haben.
LG, Fee
naja, wenn er eine Beschäftigung aufnimmt kommt er zwar wieder rein - aber das Problem wird dann wieder nach oben gespült, weil dann rückwirkend eine Versicherungspflicht ab 1.4. vorgeschaltet wird.
Ich würde einen Bescheid verlangen und Widerspruch einlegen. Und noch mal den Nachweis der Einreise und den Versicherungsschein beifügen. Ich fürchte, es könnte keine aufschiebende Wirkung haben und Du musst erst mal zahlen. Bekämest es aber dann im Fall des Gewinnens wieder zurück. Musst halt etwas Atem haben.
LG, Fee
Sorry!!!
Ich hatte einen Denkfehler. Ich dachte, die wollen Dich garnnicht versichern. So gesehen sind die beiden letzte Hinweise von mir Blödsinn.
KK-Fee hat natürlich Recht. Eineen Anwalt dafür einzuschalten ist etwas gewagt. Es sei denn, Du bist gut versichert...
Beim nächsten Mal denke ich vorm Schreiben.
Grüße,
ramirez
Ich hatte einen Denkfehler. Ich dachte, die wollen Dich garnnicht versichern. So gesehen sind die beiden letzte Hinweise von mir Blödsinn.
KK-Fee hat natürlich Recht. Eineen Anwalt dafür einzuschalten ist etwas gewagt. Es sei denn, Du bist gut versichert...
Beim nächsten Mal denke ich vorm Schreiben.
Grüße,
ramirez
So eine kurze Aufklärung wie es ausgegangen ist.
Nach dem ich dem Widerspruch gemailt hatte kam gestern nun ein Brief in dem stand das sie sich nun doch entschieden haben meine Auslandskrankenversicherung anzuerkennen.
So muss ich nun statt den 4 Monaten nur noch 11 Tage zahlen.
Finde es zwar ein wenig Merkwürdig das erst ein Widerspruch kommen muss aber nun bin ich zufrieden.
Danke an alle die mir hier geantwortet haben und bis zum nächsten Problemchen mit einer KK
Nach dem ich dem Widerspruch gemailt hatte kam gestern nun ein Brief in dem stand das sie sich nun doch entschieden haben meine Auslandskrankenversicherung anzuerkennen.
So muss ich nun statt den 4 Monaten nur noch 11 Tage zahlen.
Finde es zwar ein wenig Merkwürdig das erst ein Widerspruch kommen muss aber nun bin ich zufrieden.
Danke an alle die mir hier geantwortet haben und bis zum nächsten Problemchen mit einer KK