Hallo,
ich habe meinen Rentenantrag (Altersrente) gestellt. Die GKV teilt mir mit, dass sie mich ab Renteneintritt nur als freiwilliges Mitglied weiter betreuen wird, da mir ca. 2 Jahre Vorversicherungszeit (Kindererziehung, Ehemann Beamter) fehlen.
Ich beabsichtige, als Rentnerin eine steuer- und sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttogehalt von 500 Euro aufzunehmen.
Nun meine Frage:
Führt diese Beschäftigung dazu, dass ich dann in ca. 2 Jahren die Vorversicherungspflicht erfüllt habe und dann doch noch in die KVdR eintreten kann. Was muss ich dabei beachten?
Ich freue mich auf sachkundigen Rat!
KVdR - Fehlende Vorversicherungszeit
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein, das wird nix - die Vorversicherungszeit errechnet sich anhand des
Tages der erstmaligen Rentenantragstellung. Wenn du bereits einen Rentenantrag gestellt hast und die Voraussetzungen schon geprüft wurden, dann ist der Zug grundsätzlich abgefahren. Theoretisch möglich wäre es, den Antrag zurückzuziehen, aber um die fehlenden zwei Jahe zu kompensieren, da braucht es eine lange Zeit - wenn du mal deine Daten gibst - Tag der Rentenantragstellung, erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit und deine Versicherungszeiten (GKV und PKV und/oder ohne Versicherung), dann könnte ich das mal ausrechnen, aber ich bin sicher, das schaffst du nicht mehr. Dein Gedanke mit der Tätigkeit bringt nix, denn wie gesagt, alle Zeiten nach der Rentenantragstellung zählen nicht.
Gruss
Czauderna
nein, das wird nix - die Vorversicherungszeit errechnet sich anhand des
Tages der erstmaligen Rentenantragstellung. Wenn du bereits einen Rentenantrag gestellt hast und die Voraussetzungen schon geprüft wurden, dann ist der Zug grundsätzlich abgefahren. Theoretisch möglich wäre es, den Antrag zurückzuziehen, aber um die fehlenden zwei Jahe zu kompensieren, da braucht es eine lange Zeit - wenn du mal deine Daten gibst - Tag der Rentenantragstellung, erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit und deine Versicherungszeiten (GKV und PKV und/oder ohne Versicherung), dann könnte ich das mal ausrechnen, aber ich bin sicher, das schaffst du nicht mehr. Dein Gedanke mit der Tätigkeit bringt nix, denn wie gesagt, alle Zeiten nach der Rentenantragstellung zählen nicht.
Gruss
Czauderna