KV nach dem 23. Lebensjahr und arbeitslos

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hallenser
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KV nach dem 23. Lebensjahr und arbeitslos

Beitrag von Hallenser » 17.06.2007, 19:59

Servus!

Ich hab da ma 'n dickes Problem!

Zur Vorgeschichte: Ich bin 23, hab mit 16 eine Lehre zum Industriemechaniker angefangen, musste die mit 17 wieder abbrechen, weil der Betrieb pleite gegangen ist. Danach, weil ich zu dem Zeitpunkt noch nich volljährig war, bekam ich eine schulische Maßnahme vom A-Amt aufgedrückt, die sich knapp über zwei Jahre zog. Seitdem ich mit der Schule fertig bin, suche ich seit drei Jahren eine Lehrstelle. Bislang, trotz über 250 Bewerbungen, keinerlei Erfolg. An Geld bekomme ich nur meine 154€ Kindergeld, da ich laut Auskunft der Agentur für Arbeit "hilfebedürftig" wäre, weil ich zu Hause wohne, meine Eltern beide berufstätig sind und angeblich zu gut verdienen. Bin deshalb auch über meine Eltern krankenversichert. Zumindest war ich das ... :-s

So nun kommen wir zum eigentlichen Problem: Ich, respektive meine Mutter, bekam gestern (!) ein Schreiben der Krankenkasse, dass ich seit dem 17.04.2007 (meinem 23. Geburtstag) nicht mehr über meine Eltern versichert wäre, da ich kein Ausbildungsverhältnis und/oder ein neuen schulischen Bildungsweg vorweisen kann. Heißt so viel, wie das ich momentan keine Krankenversicherung hab. Und das schon seit dem 17.04.2007! Was nun tun? Kennt sich da durch Zufall jemand aus, der weiß was ich nun machen muss, wo ich mich melden muss etc.? Ich hab nämlich ehrlich gesagt, keine Idee, was ich jetze tun kann und muss! Einige Stimmen aus dem Freundeskreis liesen verlauten, dass man mir eigentlich mindestens drei Monate vorher hätte Bescheid geben müssen, dass das Versicherungsverhältnis aufgelöst wird (das man sich eben Informieren kann, was man machen muss bzw. irgendwas anderes organisieren kann) und kann deshalb über 'nen Anwalt die Krankenkasse in die Eier treten, dass sie mich vorerst weiterversichern müssen. Stimmt das? Wo muss ich mich melden, um 'ne neue Krankenversicherung zu bekommen, kann ja nich einfach irgendwo hinstiefeln, hab ja keene Knete um die bezahlen. Also klingt rein theoretisch nach auf'm Sozialamt bzw. Arbeitsamt melden, oder lieg ich da falsch!?

Ich sag euch eins, es ist kein schönes Gefühl, wenn man weiß, dass wenn irgendwas passieren sollte, einen, unter diesen Umständen, niemand helfen wird. Dazu kam das alles bissl plötzlich, quasi von jetzt auf vorhin.

Schon ma danke für die Antworten!

Gruß
Martin

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 17.06.2007, 20:30

out
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Hallenser
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Beitrag von Hallenser » 17.06.2007, 20:59

Ja, meine Eltern sind in einer GKV versichert.

Ich muss morgen ohnehin bei der Sachbearbeiterin anrufen.

Aber wie hab ich das mit dem "NACHGEHENDEN LEISTUNGSANSPRUCH" zu verstehen?

Zitat: Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsbemessung für freiwillig Versichterte. <-- Wo kann man den ersehen, gibt es hier im Internet irgendwelche Seiten? Von was soll ich die Versicherung zahlen, ich bekomme nur 154€ Kindergeld?

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Beitrag von freiwillig » 17.06.2007, 21:33

out.
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Hallenser
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Beitrag von Hallenser » 17.06.2007, 22:43

freiwillig hat geschrieben: An Deiner Stelle würde ich keine lässigen Telefonate führen, sondern bei der Kasse persönlich vorsprechen um ein sinnvolles Beratungsgespräch gleich mit Informationsmaterialien der Kasse ergänzen zu können.
Es liegt mir aber fern, extra zu der - für meine Familie zuständige - Sachbearbeiterin nach Dresden zu fahren. Das ist finanziell momentan für mich nicht tragbar. Von daher bleibt mir nix anderes übrig, als telefonieren.

Was die Beiträge angeht, so habe ich Original nur 154€ im Monat, mehr nicht. Sparbücher besitze ich nich, das Geburtstagsgeld (vom 17.4.) ist weg und man hat ja bekanntlich nur einmal im Jahr Geburtstag und zu Weihnachten bekomm ich kein Geld ... :roll:

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Beitrag von freiwillig » 17.06.2007, 23:45

out
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Defender70
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Beitrag von Defender70 » 19.06.2007, 15:31

Mach es ganz einfach:

Geh mit dem Schreiben über das Ende der Versicherung zur Arge !!

In Deutschland gibt es seit dem 01.04.2007 offiziell keinen mehr, der nicht versichert ist. Es kommt nur drauf an, wer die Beiträge zahlt. Da Du es nicht kannst, greift hier die Arge am Wohnort.

Die Kasse hat Dich informiert, nun liegt es an Dir sich innerhalb von 3 Monaten um eine Weiterversicherung zu kümmern. Und dafür mußt Du Dich schnellstens bei der Arge / Sozialamt melden.... ( oder sehen, dass Deine Eltern die Kohle locker machen... )

Hallenser
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Beitrag von Hallenser » 19.06.2007, 15:56

Defender70 hat geschrieben: Geh mit dem Schreiben über das Ende der Versicherung zur Arge !!
War gestern auf der Arge. Gibt keinen Cent, ich, respektive meine Eltern müssen dafür aufkommen! Bekomme morgen einen Vertrag einer KK, die 111,48€ im Monat verlangt. Die "günstigste" KK hier in der Umgebung. Da ich mir das unter den momentanen Umständen keines Falls leisten kann, bezahlen es meine Eltern - weil ihnen nix anderes übrig bleibt, weil sie es ungern sehen würden, dass ich mich ungewollt wegen dieser Willkür dieses ach so tollen sozialen Staates und der Kapitalisten*****söhne verschulden muss und am Ende viellei sogar noch das staatliche Inkassounternehmen - die Polizei - auf'm Hals hab!

Targot
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Beitrag von Targot » 20.06.2007, 09:51

wegen dieser Willkür dieses ach so tollen sozialen Staates und der Kapitalisten
Und nicht zu vergessen, die Bürger dieses Staates, die in drei Jahren 250 Bewerbungen schreiben ( das sind nach meiner Rechnung alle 5 Tage eine Bewerbung zu schreiben) und wärend dieser aufopferungsvollen Tätigkeit keinen eigenen Cent verdienen können :evil:

Ja, für solche Leute sollte die Allgemeinheit sicher aufkommen! Am besten noch mit einem zusätzlichen monatlichem Einkommen und Prämie für jede weitere Bewerbung, die du schreibst, du armer, erschöpfter und überlasteter Mensch!!!!!! :evil: :evil: :evil:

Bei dieser Einstellung fehlen einem (dummerweise für sein eigenes Geld arbeitender Bürger) echt die Worte!

Hallenser
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Beitrag von Hallenser » 20.06.2007, 10:00

Targot hat geschrieben:
wegen dieser Willkür dieses ach so tollen sozialen Staates und der Kapitalisten
Und nicht zu vergessen, die Bürger dieses Staates, die in drei Jahren 250 Bewerbungen schreiben ( das sind nach meiner Rechnung alle 5 Tage eine Bewerbung zu schreiben) und wärend dieser aufopferungsvollen Tätigkeit keinen eigenen Cent verdienen können :evil:

Ja, für solche Leute sollte die Allgemeinheit sicher aufkommen! Am besten noch mit einem zusätzlichen monatlichem Einkommen und Prämie für jede weitere Bewerbung, die du schreibst, du armer, erschöpfter und überlasteter Mensch!!!!!! :evil: :evil: :evil:

Bei dieser Einstellung fehlen einem (dummerweise für sein eigenes Geld arbeitender Bürger) echt die Worte!
Wie gehsten du ab!? Meinste mir macht das Spaß, wegen jeden Cent irgendjemand am Rockzipfel zu hängen!? So'n Gas kann echt nur 'n Wessi raushausen! :roll:

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Beitrag von freiwillig » 20.06.2007, 11:05

out
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Hallenser
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Beitrag von Hallenser » 20.06.2007, 11:29

freiwillig hat geschrieben:Rein sachlich interessiert mich hier die angedeutete Wahlmöglichkeit innerhalb der GKVs ( günstigster Anbieter ... ).

Bestehen nicht Bindungsfristen zur verlassenenen Alt-GKV ?
Kommt drauf an. Wenn man weniger als 1,5 Jahre in der "Alt-GKV" war, dann darf man nicht wechseln, sollte man jedoch länger als 1,5 Jahre in der "Alt-GKV" gewesen sein, so hat man freie Wahl.

Targot
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Beitrag von Targot » 20.06.2007, 15:43

Kommt drauf an. Wenn man weniger als 1,5 Jahre in der "Alt-GKV" war, dann darf man nicht wechseln, sollte man jedoch länger als 1,5 Jahre in der "Alt-GKV" gewesen sein, so hat man freie Wahl.
Halbwissen, ist offenbar auch irgendwo Wissen!

Eine kostenlose Familienversicherung (egal wie lange) sorgt für keinerlei Bindungswirkung. Daher kann sofort eine Krankenkassenwahl ausgeübt werden. Nur wenn zwischenzeitlich eine Versicherungspflichtzeit in den letzten 18 Monaten bestand, führt diese zu einer Bindungswirkung und die letzte Kasse ist zuständig.

Gilt alles insgesamt aber nicht für die "neuen Versicherungspflichtigen" gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Nach § 174 Abs. 5 SGB V (gilt auch im Osten, du bist mit Spitzfindigkeiten Ost<->West angefangen) müssen diese immer bei der letzten Kasse versichert werden, egal wie lange das her ist.

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Beitrag von freiwillig » 20.06.2007, 16:51

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Hallenser
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Beitrag von Hallenser » 20.06.2007, 21:40

Also ich war am Montag auf meiner quasi neuen KV und die meinten, wenn ich respektive meine Eltern länger als 1,5 Jahre ununterbrochen bei der alten KV waren, darf ich wechseln. Dies bestätigte mir sogar ein gestriges Gespräch bei der alten KV. Ich als Laie binde mich an solche Aussagen, der Vertrag bei der neuen KV ist unterschrieben und da meine Eltern gerade 'n bissl brass auf die alte KV hamm, hamm die glei auch noch ihre Kündigung an die alte KV geschickt und versichern sich ab September ebenfalls bei der KV, wo ich jetzt bin.

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