könntest du deinen beitrag bitte näher erläutern? ich verstehe den sinn gerade nicht im zusammenhang mit dem sachverhalt. vielen dank.freiwillig hat geschrieben:So lieben wir die Beratungsleistungen der GKV.
Da wird dem armen Hallenser also von einer "günstigen Kasse" ein Vertrag untergeschoben.
Nun braucht die alte Kasse nur ein paar Jahre zu warten, um dann mit großer Pose die ja ihr zustehenden Beiträge einzufordern.
Es gilt das Prinzip der Nachteilsmaximierung.
KV nach dem 23. Lebensjahr und arbeitslos
Moderator: Czauderna
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wenn ich das ausgangsposting richtig interpretiere, dann ist hallenser seit drei jahren familienversichert. damit ist er an keine kasse gebunden, kann sich also eine neue kasse aussuchen. bei der neuen kasse will er sich freiwillig versichern. die freiwillige versicherung wird einen tag nach ende der familienversicherung beginnen. ich sehe somit keine lücke, in der die versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V eintreten sollte, somit auch keine doppelversicherung und erst recht keine beratungsfehler irgendeiner krankenkasse.
und für den unwahrscheinlichen fall, dass man mal bei einer kasse versichert sein sollte, die man (noch) nicht wählen konnte: dann werden die beiträge natürlich erstattet oder verrechnet, es wird also niemals zu doppelten beitragszahlungen kommen.
und für den unwahrscheinlichen fall, dass man mal bei einer kasse versichert sein sollte, die man (noch) nicht wählen konnte: dann werden die beiträge natürlich erstattet oder verrechnet, es wird also niemals zu doppelten beitragszahlungen kommen.
Wer soll denn da noch als Laie bitte durchblicken!?
Ich gehe gleich noch ma auf die alte GKV und frag noch ma explizit nach! Sollte wie beim letzten ma rauskommen, dass ich wechseln darf, lass ich mir das schriftlich geben und dann "eat my shorts" und tschüss! Die Infoline der neuen GKV in spe hat mir gestern Abend wieder erzählt, dass ich wechseln darf. Also ich weiß nich, wo ihr das herhabt mit dem nicht-wechseln!?
Ich gehe gleich noch ma auf die alte GKV und frag noch ma explizit nach! Sollte wie beim letzten ma rauskommen, dass ich wechseln darf, lass ich mir das schriftlich geben und dann "eat my shorts" und tschüss! Die Infoline der neuen GKV in spe hat mir gestern Abend wieder erzählt, dass ich wechseln darf. Also ich weiß nich, wo ihr das herhabt mit dem nicht-wechseln!?
dann ist es so, wie ich vorhin geschrieben habe. nach ende der familienversicherung kann eine neue kasse gewählt werden, eine bindungs- oder kündigungsfrist gegenüber der bisherigen kasse ist nicht einzuhalten.Hallenser hat geschrieben:So siehts aus! Sogar länger als drei Jahre, bin seit 2002 bei der "alten GKV" familienversichert gewesen. Ohne Unterbrechung, wohlbemerkt!Michael hat geschrieben:wenn ich das ausgangsposting richtig interpretiere, dann ist hallenser seit drei jahren familienversichert.
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Also ich war heut noch ma auf der alten GKV und die haben gesagt ich, kann wechseln.
Ich bin länger als 18 Monate in der alten GKV gewesen und offiziell hab ich drei Monate nach Austrittsdatum Zeit, mich "freiwillig" selbst zu versichern, wo auch immer. Erst nach den drei Monaten hätte ich wohl keine Wahl mehr und wäre an die alte GKV gebunden. Und mein Austrittsdatum war der 16.4.2007, also habe ich bis zum 16.7.2007 Zeit, mir eine Kasse, welche auch immer, zu suchen. So die Aussage der Sachbearbeiterin und das ganze hab ich schriftlich.
Ich bin länger als 18 Monate in der alten GKV gewesen und offiziell hab ich drei Monate nach Austrittsdatum Zeit, mich "freiwillig" selbst zu versichern, wo auch immer. Erst nach den drei Monaten hätte ich wohl keine Wahl mehr und wäre an die alte GKV gebunden. Und mein Austrittsdatum war der 16.4.2007, also habe ich bis zum 16.7.2007 Zeit, mir eine Kasse, welche auch immer, zu suchen. So die Aussage der Sachbearbeiterin und das ganze hab ich schriftlich.
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Hallo,
was hältst Du denn davon zu arbeiten? Ggf. auch im Ausland oder in anderen Teilen der Rebublik?
Ansonsten musst Du halt zuhause ausziehen und dann HartzIV beantragen. Da gibt es bestimmt entsprechende Foren, wo Du Dich beraten lassen kannst, wie Du das gestalten musst.
Und wegen 120 € für eine Krankenversicherung erwarte mal kein Mitleid. Alles kostet Geld und alleine 1 Tag im Krankenhaus kostet 3 Monatsbeiträge. Soll man das für 20 € bekommen? Wer soll das denn bezahlen?
LG, Fee
was hältst Du denn davon zu arbeiten? Ggf. auch im Ausland oder in anderen Teilen der Rebublik?
Ansonsten musst Du halt zuhause ausziehen und dann HartzIV beantragen. Da gibt es bestimmt entsprechende Foren, wo Du Dich beraten lassen kannst, wie Du das gestalten musst.
Und wegen 120 € für eine Krankenversicherung erwarte mal kein Mitleid. Alles kostet Geld und alleine 1 Tag im Krankenhaus kostet 3 Monatsbeiträge. Soll man das für 20 € bekommen? Wer soll das denn bezahlen?
LG, Fee
Sehr viel! Aber es sieht hier leider ziemlich mau aus mit Arbeit! Wenn alles gut geht, fang ich im Oktober eine Lehre an. Allerdings nur eine über ein Förderprogramm, wo der Ausbildungsbetrieb nix bezahlen muss. Und das A-Amt macht nur 150€/Monat dafür locker. Soweit ist man in Deutschland schon gekommen. Aber da reg ich mich an anderer Stelle auf!Krankenkassenfee hat geschrieben: was hältst Du denn davon zu arbeiten?
Was Minijobs angeht, so sieht es hier genau so pralle aus, wie mit Lehrstellen. Und dann hamm die Unternehmen auch so tolle Voraussetzungen, wie "nur Studenten", "nur Schüler", "nur Frauen", "nur mit Erfahrung/Vorkenntnissen" usw. ... auch dazu reg ich mich weiterführend an anderer Stelle auf, weil das immernoch ein Krankenkassenforum ist.
Ausland nein, im Rest von Deutschland hab ich mich auch beworben und auch aus dem ach so tollem "goldenen" Westen gabs nur Absagen.Ggf. auch im Ausland oder in anderen Teilen der Rebublik?
Ich will dich ma sehen, wenn du keine Kohle hast und sollst jeden Monat 111€ abdrücken. Ma guggen, obde da immer noch so große Töne spuckst!?Und wegen 120 € für eine Krankenversicherung erwarte mal kein Mitleid. Alles kostet Geld und alleine 1 Tag im Krankenhaus kostet 3 Monatsbeiträge. Soll man das für 20 € bekommen? Wer soll das denn bezahlen?
nach ende der familienversicherung, das im übrigen keine drei sondern zwei monate zurück liegt, hatte hallenser 3 monate zeit, sich freiwillig zu versichern. erst wenn diese drei monate ohne abschluss einer freiwilligen versicherung verstrichen sind, kann man definitiv sagen, dass vom folgetag des endes der familienversicherung die versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v eintritt (bei einer kasse, die hallenser frei wählen kann, also nicht zwingend bei der kasse der familienversicherung). klar hätte die bisherige kasse darauf hinweisen sollen, dass nicht nur die versicherung beendet ist, sondern eine anschlussversicherung (welche auch immer) folgen muss.freiwillig hat geschrieben:Michael,
die Besonderheit des Falles liegt darin, daß der "neue" Versicherungsschutz nicht bei Auslaufen der alten Familenversicherung initiiert wurde.
Die Familienversicherung ist vor 3 Monaten (!) tatenlos ausgelaufen.
Eine Kranken-Versicherung liegt daher seit dieser Zeit per Gesetz ( §5 Abs.1 Satz 13 SGB V) durch die alte GKV vor.
Wäre Hallenser vor einem Monat erkrankt, hätte ohne jede Diskussion die Leistungspflicht bei der alten GKV gelegen.
Ansonsten ist dem Gedanken des Hallensers zuzustimmen , sich durch die Alt-GKV schriftlich die Zustimmung zur "Fünfe Gerade"-Lösung mit der neuen KK bestätigen zu lassen.
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Was ihr euch da jetze so dran aufgeilt!? Ich darf doch wechseln (hab ich sogar schriftlich von meiner alten GKV) und hab auch schon gewechselt. Also scheint man nich nur als Laie die Gesetze nicht richtig oder nur zum Teil richtig zu interpretieren, sondern auch als "Insinder"! Und genau das ist das Problem dieser scheiß Bürokratie! Die können auch noch für's Furzen irgendwelche Gesetze und Paragraphen anlegen, irgendwie findets immer einen Weg heraus und dann stinkts. Nur stört der Gestank nich dem, der ihn verursacht hat, sondern demjenigen, der den Gestank verhindern wollte. Soll aber nich mein Bier sein!
dann schlag mal § 9 sgb V auf. die freiwillige versicherung ist doch nicht abgeschafft worden! das wird doch noch ein größeres durcheinander, wenn jede kasse sofort nach ende einer familienversicherung eine pflichtversicherung aufbaut, obwohl die möglichkeit einer freiwilligen versicherung (bei einer anderen kasse) besteht. wenn man sich erst zeit lässt, eine neue kasse aussucht und die freiwillige mitgliedschaft nach zweieinhalb monaten erst abgeschlossen wird - dann muss das vorherige ja alles wieder rückgängig gemacht werden.freiwillig hat geschrieben:Michael,
die behauptete 3-Monatsfrist ist ein obsoletes Gespenst aus der Zeit vor der Gesundheitsreform.
Es war damals eine Bedenkfrist, ob man sich freiwillig weiterversichern/gar nicht versichern/privat versichern lassen wollte, wenn man aus der Familien-GKV ausschied. Innnerhalb dieser Bedenkfrist war die KK nicht leistungspflichtig.
Heute ist die KK leistungspflichtig und eine Bedenkfrist ohne Gegenstand.
Wenn Hallenser in der behaupteten Bedenkfrist erkrankt , ist die alte Familienkrankenkasse leistungspflichtig .
Anderslautende Ausführungen im SGB vermag ich nicht zu entdecken.
die pflichtversicherung tritt nur ein, wenn kein anderweitiger versicherungsschutz besteht. man hat drei monate zeit, eine freiwillige versicherung zu beantragen. klar sind die voraussetzunhgen der versicherungspflicht in der theorie vom ersten tag nach ende der familienversicherung erfüllt, aber es macht keinen sinn, diese in der praxis sofort umzusetzen, wenn man schon weiß, dass noch eine freiwillige versicherung (sogar bei einer anderen kasse) abgeschlossen wird. macht nur aufwand und arbeit für alle beteiligten.
natürlich hätte ich es auch, um solche verwirrungen zu vermeiden, besser gefunden, wenn die freiwillige versicherung einfach abgeschafft worden wäre.
Hallo,die pflichtversicherung tritt nur ein, wenn kein anderweitiger versicherungsschutz besteht. man hat drei monate zeit, eine freiwillige versicherung zu beantragen. klar sind die voraussetzunhgen der versicherungspflicht in der theorie vom ersten tag nach ende der familienversicherung erfüllt, aber es macht keinen sinn, diese in der praxis sofort umzusetzen
ich gebe dir vollkommen recht! Aber da nach Ablauf dieser von dir skizzierten 3 Monate automatisch die Pflichtversicherung in Kraft tritt, sollte man sich nicht allzulange hierfür Zeitlassen. Dann ist nämlich der Versicherte in der Verpflichtung, sich zu melden (Meldepflicht) und dann wird ab dem ersten Monat rückwirkend ein Säumniszuschlag für die Beiträge fällig (5 % je Monat). Außerdem wird jede danach getroffene Wahl einer neuen Kasse hinfällig, denn dann ist immer (!!!) die letzte Kasse zuständig. In Zeiten schwindender Mitglieder werden sich gerade die Ersatzkassen diese Verordnung nutzen um beispielsweise rückwirkend Versicherungsverhältnisse "kaputt zu machen".
Beispiel:
Ende der Familienversicherung 31.01.2007
Zeit bis zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung: 30.04.2007
Wenn der Kunde diese Frist versäumt und sich beispielsweise zum 01.08.2007 für eine neue Kasse entscheidet (z. B. wegen Beginn einer Ausbildung), dann ist die Wahl der neuen Kasse nicht möglich (da ja bereits die neue Pflichtversicherung "virtuell" besteht. Wenn die neu gewählte Kasse jetzt den Kunden (trotz besseren Wissens) aufnimmt und die alte Kasse von diesem Sachverhalt erst in 2008 Wind bekommt, dann wird die Mitgliedschaft ab dem 01.08.2007 rückwirkend zunichte gemacht und der Kunde muss (da er ja der Meldeverpflichtete ist) für den gesamten Zeitraum bei seiner alten Kasse versichert werden und darüberhinaus auch noch Säumniszuschläge vom 01.02.2007 bis 31.07.2007 zahlen!
Daher der Hinweis !!!!!
Gruß
Targot