KV-Beiträge für Renter im Ausland
Moderator: Czauderna
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KV-Beiträge für Renter im Ausland
Liebe Forumsgemeinde,
ich bin Englander und beziehe eine Staatsrente aus Deutschland und eine kleinere Staatsrente aus England. Hinzu bekomme ich eine deutsche Betriebsrente.
Als ich in Deutschland die Rentenalte erreicht habe war ich in einer GKV versichert. Dann wanderte ich nach Frankreich aus.
Seit meine Auswanderung:
* bezahle ich französische Steuern auf meiner englischen Staatsrente und deutschen Betriebsrente, und
* ich bezahle deutsche Steuern und KV/PV-Beträge (an die gleiche GKV wie vorher) auf meiner deutschen Staatsrente.
Meine Frage ist, ob das so bleiben darf, oder ob ich eines Tages für KV/PV-Beiträge auf meiner deutschen Betriebsrente zur Kasse gebeten wird.
Grüsse aus Frankreich
ich bin Englander und beziehe eine Staatsrente aus Deutschland und eine kleinere Staatsrente aus England. Hinzu bekomme ich eine deutsche Betriebsrente.
Als ich in Deutschland die Rentenalte erreicht habe war ich in einer GKV versichert. Dann wanderte ich nach Frankreich aus.
Seit meine Auswanderung:
* bezahle ich französische Steuern auf meiner englischen Staatsrente und deutschen Betriebsrente, und
* ich bezahle deutsche Steuern und KV/PV-Beträge (an die gleiche GKV wie vorher) auf meiner deutschen Staatsrente.
Meine Frage ist, ob das so bleiben darf, oder ob ich eines Tages für KV/PV-Beiträge auf meiner deutschen Betriebsrente zur Kasse gebeten wird.
Grüsse aus Frankreich
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er wohnt ja in keinem Land aus dem er Rente bezieht.
Er müsste ja aus 2 Ländern einen E 121 mit nach Frankreich nehmen.
Möglicherweise habe ich da mal was gelesen, dass das Recht des Landes gilt, in dem überwiegend gearbeitet wurde oder die überwiegende Rente gezahlt wird.
Da sollte Fragesteller evt. mal bei der DVKA anfragen.
Er müsste ja aus 2 Ländern einen E 121 mit nach Frankreich nehmen.
Möglicherweise habe ich da mal was gelesen, dass das Recht des Landes gilt, in dem überwiegend gearbeitet wurde oder die überwiegende Rente gezahlt wird.
Da sollte Fragesteller evt. mal bei der DVKA anfragen.
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Möglicherweise hier?heinrich hat geschrieben: Möglicherweise habe ich da mal was gelesen, dass das Recht des Landes gilt, in dem überwiegend gearbeitet wurde oder die überwiegende Rente gezahlt wird.
http://europa.eu/youreurope/citizens/wo ... dex_de.htm
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Vielen Dank, das habe ich vermutet, deswegen die Frage. Das werde ich corrigieren lassen - ich möchte keine teuere Überraschungen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Die deutsche Betriebsrente ist auch heute schon beitragspflichtig.
Und ja, Heinrich, meine deutsche Rente ist grosser als meine englische Rente. Das ist der Grund warum ich durch eine deutsche E121 in Frankreich versichert bin und zahle deutsche KV-Beiträge. Leider, weil die KV für Rentner die durch England versichert sind (S1 und nicht E121, übrigens) ist kostenlos.
falls deutsche Sozialversicherungsrecht gilt , so sieht es hier ja aus (ich habe dies an dieser Stelle nicht weiter geprüft; da könnte man die DKVA ja nochmals befragen)
, also falls deutsches Sozialversicherungsrecht gilt = deutsche Mitgliedschaft = deutsche Beiträge
DANN wäre nicht nur die deutsche Rente in D beitragspflichtig, sondern
auch die deutsche Betriebsrente UND auch die ausländische, nämlich englische Rente.
, also falls deutsches Sozialversicherungsrecht gilt = deutsche Mitgliedschaft = deutsche Beiträge
DANN wäre nicht nur die deutsche Rente in D beitragspflichtig, sondern
auch die deutsche Betriebsrente UND auch die ausländische, nämlich englische Rente.