Hallo zusammen,
bin neu hier und wollte kurz meine Siuation beschreiben, und einige Fragen aufwerfen die mich bewegen.
ich absolviere zur Zeit eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin, ab September gehe ich in Mutterschutz und ab Ende Oktober bin ich dann für ein Jahr ein Elternzeit. Zur Zeit beziehe ich elternunabhängiges Schüler-Bafög und zahle ca. 67€ KV, da ich über 25 Jahre bin.
Wie gestaltet sich mein KV Beitrag in der Elternzeit? Zählt mein Mitgliedstatus als Schüler/Student als Pflichtversicherung oder Freiwillige Versicherung? Daraus erschließt sich dann, ob meine KV in der Zeit beitragsfrei gestellt ist, oder ob ich die Beiträge weiter zu zahlen habe.
Falls zweiteres Eintritt wie gestaltet sich in dieser Zeit der Beitragssatz, da ich ja in der Zeit kein Schüler bin. Meine Ausbildung an einer privaten Schule die Schuldgeldpflichtig ist ruht während der Elternzeit, ich zahle daher ein Jahr lang kein Schuldgeld, und muss den Ausbildungsvetrag nach meiner Elternzeit, für die verbleibende Aubildungszeit neu abschließen.
Ich werde in der Elternzeit nur Kindergeld für das Kind und den Grunsatz von 300€ Elterngeld erhalten. Da mein Freund soviel verdient, dass wir etwas über dem ALG2 Satz unserer Bedarfsgemeinschaft liegen. Heiraten steht aktuell nicht zur Debatte, somit kann ich mich auch nicht familienversichern.
KV bei vormals Schülerbafäg und anschließ. Elternzeit
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 15.07.2009, 17:39
Hallo himpelchen,
schau dir doch mal diese Elternzeitbroschüre an.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/R ... b=true.pdf
Auf Seite 50 steht: "Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen." Tust du das? Nein. Also hast du schon mal keine Elternzeit, sondern nimmst dir nur eine "Auszeit" zur Erziehung deines Kindes.
Du schreibst, dass du für 67 EUR monatlich versichert bist. D.h. du bist nach Studentenrichtlinien versichert. Dein Schulausbildung ist nicht abgebrochen, sondern ruht nur.
Ergo wirst du bei der Weiterversicherung auch wie eine Studentin behandelt (auch wenn du eigentlich nur Schülerin bist).
Auf Seite 26 steht: "Für versicherungspflichtige Studenten besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert bleiben. Entscheidung durch das BSG." >> eine Beitragsfreiheit kommt dann also nicht in Frage.
Bist du freiwillig versichert, dann trifft das genauso zu.
schau dir doch mal diese Elternzeitbroschüre an.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/R ... b=true.pdf
Auf Seite 50 steht: "Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen." Tust du das? Nein. Also hast du schon mal keine Elternzeit, sondern nimmst dir nur eine "Auszeit" zur Erziehung deines Kindes.
Du schreibst, dass du für 67 EUR monatlich versichert bist. D.h. du bist nach Studentenrichtlinien versichert. Dein Schulausbildung ist nicht abgebrochen, sondern ruht nur.
Ergo wirst du bei der Weiterversicherung auch wie eine Studentin behandelt (auch wenn du eigentlich nur Schülerin bist).
Auf Seite 26 steht: "Für versicherungspflichtige Studenten besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert bleiben. Entscheidung durch das BSG." >> eine Beitragsfreiheit kommt dann also nicht in Frage.
Bist du freiwillig versichert, dann trifft das genauso zu.
Hallo,
das Ausbildungsverhältnis ruht bzw. ist unterbrochen. Damit besteht nach meiner Auffassung kein Anspruch mehr auf die günstigen 66,81 bzw. 64,66 (NEU).
Damit steigt Dein Beitrag auf ca. 138 EUR monatlich. Damit dies passiert muss Deine KK darüber bescheid wissen .
Mit Kind wird es ja dann geringfügig weniger (Nachweisfrist beachten).
VG
Hucky
@krümel2007:
Bitte nicht vom Beitrag irritieren lassen. Sie wird nur beitragsrechtlich zum günstigen Studententarif eingestuft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind!! (§ 240 SGB V). Die Regelungen für Studenten gelten für sie leider nicht, da keine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht.
das Ausbildungsverhältnis ruht bzw. ist unterbrochen. Damit besteht nach meiner Auffassung kein Anspruch mehr auf die günstigen 66,81 bzw. 64,66 (NEU).
Damit steigt Dein Beitrag auf ca. 138 EUR monatlich. Damit dies passiert muss Deine KK darüber bescheid wissen .
Mit Kind wird es ja dann geringfügig weniger (Nachweisfrist beachten).
VG
Hucky
@krümel2007:
Bitte nicht vom Beitrag irritieren lassen. Sie wird nur beitragsrechtlich zum günstigen Studententarif eingestuft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind!! (§ 240 SGB V). Die Regelungen für Studenten gelten für sie leider nicht, da keine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht.