ich wäre den Experten hier dankbar, wenn sie mir bzw einer Bekannten mit ihren Kenntnissen weiterhelfen könnten. Obwohl die Situation eine Mischung aus Auslandsrückkehr, keine GKV-Vorversicherung und GKV bei Arbeitslosigkeit ist, stelle ich meine Frage in diesem Thema ein, da die Arbeitslosigkeit das aktuelle Thema ist.
Der Fall meiner Bekannten stellt sich wie folgt dar:
Ältere Dame (68 Jahre), Deutsche, hat aber seit ca 1990 im außereuropäischen Ausland gelebt (mittlerer Osten, dort keine Krankenversicherung sondern Selbstzahler) und war in dieser Zeit nicht Mitglied einer deutschen GKV oder PKV.
2010 (also im Alter von 66 Jahren) nach Deutschland zurückgekehrt; mangels Einzahlungen ind die Rentenversicherung hat sie – nach Ihren Angaben – keine Rentenansprüche in Deutschland
2011 eine Beschäftigung als Büroaushilfe begonnen, mit der sie über EUR 600 im Monat verdiente; damals dann von einer GKV (Barmer, glaube ich) als versicherungspflichtig aufgenommen, derzeit also GKV versichert
Heute steht die Dame nun vor ihrer Entlassung, da der Kleinunternehmer, der sie beschäftigt hat, finanzielle Probleme hat und sie nicht weiter beschäftigen kann; sie war insgesamt knapp 2 Jahre dort beschäftigt.
Wie geht es für die Dame weiter? Muß ihre derzeitige GKV sie weiter versichern? Falls ja, unter welchen besonderen Voraussetzung? Muß / kann sie eine andree GKV wählen? Muß sie sich freiwillig oder privat versichern?
Im voraus herzlichen Dank,
Amir