In einem Forumsbeitrag war folgender Link enthalten:
https://sozialversicherung-kompetent.de ... rzung.html
Dort geht es u.a. um die Kürzungen des Krankengeldanspruches. Verstehe ich es richtig, dass wenn eine private BU-Versicherung eine Leistung zahlt, dass dann das Krankengeld um diesen Betrag gekürzt wird? Etwas verwirrend sind da auch noch die Aussagen zum Zeitpunkt des Eintretens der Arbeitsunfähigkeit.
Bei mir ist es so, dass ich schon länger Arbeitsunfähig bin, aber wegen Freistellung keine Krankschreibung erforderlich war. In einem andern Post erhielt ich die Antwort, dass für den Krankengeldanspruch nur die Zeiten einer Krankschreibung zählen und ich noch Anspruch auf Krankengeld hätte.
Die BU-Versicherung (ist aber nur ein kleiner Betrag) zahlt aber nun rückwirkend unabhängig von einer Krankschreibung. Muss ich nun doch mit Problemen beim Krankengeld rechnen?
Vielen Dank!
Kürzung von Krankengeld
Moderator: Czauderna
Re: Kürzung von Krankengeld
Hallo,
nein, eine private BU-Rente führt nicht zur Krankengeldkürzung - das gilt ggf. nur für gesetzliche Renten.
Gruss
Czauderna
nein, eine private BU-Rente führt nicht zur Krankengeldkürzung - das gilt ggf. nur für gesetzliche Renten.
Gruss
Czauderna