Kündigungsbestätigung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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afr
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Kündigungsbestätigung

Beitrag von afr » 12.08.2009, 15:08

Hallo,

ich habe meine KK gekündigt. Hat jemand eine Ahnung, wie lange es dauert, bis die Kündigungsbestätigung zugeschickt wird? Ich warte jetzt seit 14 Tagen.

Gruß und danke

Andreas

Gast

Beitrag von Gast » 12.08.2009, 15:55

Die Krankenkasse ist nach § 175 Abs. 4 S. 3 SGB V verpflichtet, dem kündigenden Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

auf jeden Fall sofort bei der KK nachhaken.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 12.08.2009, 18:25

Hallo,

nach 3 Wochen solltest du auf jeden Fall mal nachfragen, warum es zu einer Verzögerung kommt.

Sollte es trotz Zusage der Zusendung der Kdg.-bestätigung bei keiner Reaktion bleiben, würde ich die neue KK um Unterstützung bitten. In der Regel hilft das bzw. es erfolgt ein Schreiben, dass bei keiner Bestätigung bis X davon ausgegangen wird, dass die Kündigung akzeptiert wird und der Wechsel rechtlich zulässig ist.

VG
Hucky

alex26e
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Beitrag von alex26e » 22.09.2009, 14:39

Hallo Zusammen,

meine Krankenkasse hat eine ganz besondere Masche.

Ich habe ordnungsgemäß per Einschreiben gekündigt. Eine Kündigungsbesätigung wurde mir nicht zugeschickt. Begründung, als man mich diesbzgl. anrief: Meine Krankenkasse möchte mir einen Berater vorbeischicken (bzw. ich soll auf die Geschäftstelle kommen) damit ich das Ganz ein weiteres Mal schriftlich bestätige.

Habt ihr von sowas schonmal gehört? Darf meine Krankenkasse das verlangen?

Danke & Gruß

heinrich
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Beitrag von heinrich » 22.09.2009, 15:58

wie heißt denn diese Kasse ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.09.2009, 17:28

Hallo,
ist egal welche Kasse das ist - das darf sie nicht - sie muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung die Kündigungsbestätigung
versenden - Halteversuche, egal in welcher Form, kann die Kasse zwar vornehmen, das ändert aber nicht an ihrer rechtlichen Verpflichtung.
Gruß
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 22.09.2009, 23:01

genauer gesagt: die Krankenkasse muss die Kündigungsbestätigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen versenden

im Klartext heißt dass: jede Verzögerung ist klar rechtswidrig. auch das hier:
Ich habe ordnungsgemäß per Einschreiben gekündigt. Eine Kündigungsbesätigung wurde mir nicht zugeschickt. Begründung, als man mich diesbzgl. anrief: Meine Krankenkasse möchte mir einen Berater vorbeischicken (bzw. ich soll auf die Geschäftstelle kommen) damit ich das Ganz ein weiteres Mal schriftlich bestätige.
die Kasse vielleicht mal darauf hinweisen.... :D

in der Realität ist es nach meiner Erfahrung aber äußerst selten, dass sich eine Kasse daran hält. Ist ja eigentlich auch verständlich: niemand will seine Kunden verlieren :x und daher versuchen die Kassenmitarbeiter natürlich alles, um die Kunden zu halten.

solange dies im Interesse des Kunden ist, ist es meiner Meinung nach ok.

Gruß Lady Butterfly

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 23.09.2009, 01:13

Was passiert wenn Krankenkasse die Kündigungsbestätigung nicht zuschickt? Wechseln kann man dann nicht.

Hoschi
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Beitrag von Hoschi » 24.09.2009, 16:19

selbstverständlich kann man. da gibts ein BSG Urteil...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.09.2009, 16:25

Hoschi hat geschrieben:selbstverständlich kann man. da gibts ein BSG Urteil...
Hallo, nämlich das hier :

Az: B 12 KR 23/04 R

Gruß

Czauderna

Hoschi
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Beitrag von Hoschi » 25.09.2009, 09:08

sehr schön... als wandelndes SV-Lexikon bekannt :D

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