Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum KK-Wechsel. Gekündigt werden soll zum 31.5, also muss die Kündigung ja bis 31.3 eingegangen sein. Ich habe nun folgenden Eintrag im Netz gefunden und würde gern wissen, ob ich diesen richtig deute:
"Die Mitgliedschaft in der alten Kasse endet erst, wenn ihr innerhalb der Kündigungsfrist die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt."
Mit "innerhalb der Kündigungsfrist" ist doch aber der 31.5, und nicht der 31.3 gemeint, oder? Es wird ja auch erst einmal eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse verlangt, um mich überhaupt bei der neuen anzumelden. Von daher kann mir die neue Kasse ja noch gar keine Aufnahmebestätigung ausgestellt haben, oder? Oder gibt es da so "vorab" Bestätigungen?
Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu verwirrend war!
Vielen Dank im Voraus!
Kündigung/Krankenkassenwechsel
Moderator: Czauderna
Hallo,
bei Arbeitnehmern hat die Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber bis zum 31.05. vorzuliegen. Normalerweise wird die Bescheinigung von der neuen Krankenkasse direkt an den Arbeitgeber gesandt.
Manchmal verschwinden aber solche Bescheinigungen aus unerfindlichen Gründen. Ich würde zur Sicherheit Anfang Mai beim Arbeitgeber nachfragen, ob die neue Krankenkasse ab Juni im PC erfasst ist. Und mir die Juni-Abrechnung ebenfalls genau ansehen!!!
bei Arbeitnehmern hat die Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber bis zum 31.05. vorzuliegen. Normalerweise wird die Bescheinigung von der neuen Krankenkasse direkt an den Arbeitgeber gesandt.
Manchmal verschwinden aber solche Bescheinigungen aus unerfindlichen Gründen. Ich würde zur Sicherheit Anfang Mai beim Arbeitgeber nachfragen, ob die neue Krankenkasse ab Juni im PC erfasst ist. Und mir die Juni-Abrechnung ebenfalls genau ansehen!!!