Kündigung GKV - 3 Monate Auslandsaufenthalt - Vorgehen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

corrado
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Kündigung GKV - 3 Monate Auslandsaufenthalt - Vorgehen?

Beitrag von corrado » 20.08.2009, 11:47

Hallo zusammen,

nach Telefonaten mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen bin ich mittlerweile ziemlich ratlos, da jeder was anderes erzählt. Vielleicht kann ja hier jemand helfen...

Meine Situation:

Angestelltenverhältnis nach 2,5 Jahren zum 30.09. gekündigt (letzter Tag 11.09) - in der gesamten Zeit war ich in der GKV - ab 17.09. befinde ich mit für 90 Tage in den USA - in dieser Zeit bin ich über über die Victoria für das Ausland versichert - Rückkehr am 16.12. - Schlimmstenfalls melde ich mich ab dem 17.12. arbeitslos.

Meine KK hat mir nun Unterlagen für eine Anwartschaft zugesandt und mich darauf hingewiesen, dass dies eine Voraussetzung ist, um sich nach der Rückkehr nach D ggf. freiwillig zu versichern.
Wenn ich mich arbeitslos melde, bin ich dann doch ohnehin über das Arbeitsamt wieder pflichtversichert, oder?

Meine Fragen: Brauch ich in meiner Situation die Anwartschaft? Was ist mein bestes Vorgehen?

Besten Gruß und danke vorab!

windkom
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Beitrag von windkom » 20.08.2009, 16:26

Ich wüsste nicht, dass man bei einer Urlaubsreise im Ausland in Deutschland nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist.

Sie werden ja bestimmt ohne Visum in die USA reisen (das lässt sich aus den 90 Tagen Aufenthalt einfach ableiten).
Die Einreise ohne Visum ist aber nur zu touristischen (inkl. Verwandtschaftsbesuch) oder geschäftlichen Zwecken möglich.
Geschäftliche Zwecke werden es ja nicht sein, da Sie ja gekündigt haben.
Also können es nur nur touristische Gründe sein.
Wie gesagt, eine Urlaubsreise befreit Einen nicht von der Versicherungspflicht in Deutschland. Denken Sie Ihre Krankenkasse ist blöd? Ich als Sachbearbeiter würde mir in jedem Fall von Ihnen eine Visum/Aufenthaltserlaubnis für die USA vorzeigen lassen.

Noch ein gut gemeinter Rat:
Hinflug in die USA: 17.09
Rückflug aus den USA: 16.12

Ggf. werden Sie massive Probleme mit den amerikanischen Einreisebehörden bekommen. Wenn sich Ihr Rückflug nur um einen Tag verschiebt (Wetter, Überbuchung, technischer Defelkt etc.) dann halten Sie sich illegal in den USA auf UND DÜRFEN DANACH NIE WIEDER OHNE VISUM IN DIE USA EINREISEN. Man kann Sie sogar auf dem US-Flughafen verhaften.
Die taggenaue Ausreizung der 90 Tage, für die man ohne Visum einreisen kann, ist hochriskant.

windkom
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Beitrag von windkom » 20.08.2009, 16:31

in dieser Zeit bin ich über über die Victoria für das Ausland versichert
Schauen Sie mal ganz genau in die Versicherungsbedingungen. Die meisten Auslandskrankenversicherungen verlangen, dass Sie in Deutschland regulär versichert sind.

corrado
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Beitrag von corrado » 20.08.2009, 17:19

Zunächst vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Mitnichten halte ich meine KK für blöd... Die von mir dargestellten Fakten basieren auf mehreren Telefonaten mit meiner KK (und diversen Wettbewerbern).
Auf den Zweck meiner Reise wurde ich bisher nicht angesprochen, deswegen kann ich dazu keine Aussage treffen. Da steht wohl ein erneutes Telefonat an...

Kurze Anmerkung zu meinen Reisedaten: berechtigter Einwand, allerdings fliege ich am 15.12. zurück und lande am 16.12. in D. Ist zwar knapp, wird aber hoffentlich schon schief gehen.

Zusammengefasst heisst das also, dass ich Ihrer Meinung nach keine Anwartschaft brauche sondern eine freiwillige Versicherung in D?

windkom
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Beitrag von windkom » 20.08.2009, 17:41

Sie reisen ohne Visum in die USA. Damit ist das automatisch eine längere Urlaubsreise. Das bestätigen Sie schliesslich auch auf dem Einreisebogen, dem Sie den US-Grenzbeamten geben müssen. (Wenn Sie Dieses nicht so bestätigen, lässt er Sie nicht in die USA einreisen).
Eine Urlaubsreise entbindet sie nicht von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Somit ist eine Anwartschaft nicht möglich.

Sie müssen sich für diesen Zeitraum regulär in Dt. versichern und so mit monatlichen Beiträgen von EUR 150 bis EUR 250 rechnen.

Am Telefon kann Ihnen die Kasse (und Mitbewerber) Alles Mögliche erzählen, das gilt eh nicht.
Spätestens wenn Ihr Arbeitgeber Sie wg. der Kündigung bei der Krankenkasse abmeldet, wird die Kasse schriflich nachfragen, was sie jetzt machen. Dann wird Sie die Kasse auffordern, die Kassenbeiträge selbst zu zahlen. Und wenn Sie dann sagen, anstatt dass Sie in der Zeit in den USA waren, wird Ihnen die Kasse sagen, dass eine Urlaubsreise kein Befreiungsgrund für die Versicherungspflicht ist.

Noch etwas:
Wenn Sie sich nach der Rückkehr aus den USA arbeitslos melden, wird Ihnen das Arbeitsamt eine saftige Sperre aufdrücken.
In den 3 Monaten sollten Sie sich lieber um eine Weiterbeschäftigung kümmern, dass in den USA rumzureisen. Das wird Ihnen das Arbeitsamt sagen. Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie in den USA nach Jobs gesucht haben, dann wird man Ihnen sagen, dass Sie das gar nicht dürfen.
Bei der Einreise in die USA ohne Visum dürfen Sie weder Jobs in den USA suchen noch ausführen.
Diese Idee mit der ausgedehnten USA-Reise ist sozialversicherungstechnisch hoch-problematisch.
Zuletzt geändert von windkom am 20.08.2009, 17:53, insgesamt 2-mal geändert.

corrado
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Beitrag von corrado » 20.08.2009, 17:50

Ich haben soeben nochmals mit meiner Versicherung telefoniert und die durchaus kompetent erscheinende Dame erzählt genau das Gegenteil...
Eine Weiterversicherung in D ist, auch bei einer Urlaubsreise, nicht notwendig.

Bei dem Arbeitsamt habe ich mich schon am Tag meiner Kündigung gemeldet. Aussage war, dass ich mich nach meiner Rückkehr sofort melden soll. Die Sperrfrist aufgrund meiner freiwilligen Kündigung habe ich dann in den drei Monaten schon "abgesessen".

Vielen Dank für Ihre Hinweise!

windkom
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Beitrag von windkom » 20.08.2009, 17:59

Ich haben soeben nochmals mit meiner Versicherung telefoniert und die durchaus kompetent erscheinende Dame erzählt genau das Gegenteil...
Eine Weiterversicherung in D ist, auch bei einer Urlaubsreise, nicht notwendig.
Wie gesagt, dass mag man Ihnen jetzt am Telefon so sagen.
Fakt ist, dass die Kasse Sie anschreiben wird und nachfragen wird, was Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemacht haben.
Wenn die Kasse den Befreiungsgrund nicht akzeptiert, dann müssen Sie viel Geld nachzahlen. Eine kompetente Sachbearbeiterin, die sich mit Befreiungsgründen sehr gut auskennt, wird dann entscheiden. Dann ist es völlig egal, was man Ihnen am Telefon irgendwann gesagt hat.

Spannend wird es auch, wie sie nachweisen möchten, dass Sie wirklich 3 Monate in den USA waren. Bei den Amis gibt es keine Ausreisestempel. Und bei Wiedereinreise in die EU auch keinen Einreisestempel.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 20.08.2009, 20:48

Ich schließ mich den Aussagen meines Vorredners an. Ohne Abmeldung beim EMA in Dtld. wirst du um die Zahlung der Beiträge nicht zukommen.

windkom
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Beitrag von windkom » 20.08.2009, 21:17

Richtig, und in Amerika kann man sich auch nicht anmelden.
Zum einen gibt es ja keine Meldepflicht. Zum Anderen wäre z.B. die Beantragung eines US Führerscheins mangels Visums nicht möglich.

corrado
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Beitrag von corrado » 21.08.2009, 10:31

Und was mache ich jetzt? Gegen den Willen meiner zuständigen Ansprechpartnerin eine freiwillige Versicherung abschließen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.08.2009, 11:11

Hallo,

nein, es ist einfacher - der Kasse alles schriftlich mitteilen und die Aussage der Beraterin schriftlich bestätigen lassen , macht die Kasse dies, dann hast Du viel Geld gespart ansonsten....., na, das wurde ja schon geschrieben.

Gruß

Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 21.08.2009, 13:39

Guten Tag, willst du denn ggf nach Deutschland zurück? Wenn ja würde sich ggf eine Anwartschftsversciherung anbieten, das heißt du hättest das Recht bei Rückkehr nach Deutschland eine freiwillige Mitgliedschaft zu begründen.
Sofern du noch einen Restanspruch auf Arbeitslsoengeld I, § 117 ff SGB III, hättest, könnte den darüber eine Mitgliedschaft entstehen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.08.2009, 17:44

Und was genau ist jetzt der Vorteil einer freiwilligen Versicherung gegenüber einer Pflichtversicherung nach 5,1,13, so dass es sich lohnt, Anwartschaftsbeiträge zu zahlen?

GKV

Hucky
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Beitrag von Hucky » 21.08.2009, 18:36

Anwartschaft ist doch ein Relikt aus der Zeit vor der Nr. 13.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 21.08.2009, 18:43

Pardon, entschuldigung, da gebe ichdir Recht.

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