Hallo,
ich bin seit 4 Monaten krank geschrieben und beziehe Krankengeld.
Nun nötigt mich meine Krankenkasse innerhalb von 10 Wochen beim Rentenversicherer einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Sollte ich diesen Antrag nicht innerhalb dieser Frist stellen, drohen sie mir nicht nur mit Einstellung der Krankengeldzahlung, sondern auch noch Kündigung der Mitgliedschaft. Selbst wenn ich verspätet den Antrag einreiche, würde das Anrecht auf Krankengeld zwar wieder aufleben, allerdings würde dies die Kündigung der Mitgliedschaft nicht beeinflussen und ich müßte mich freiwillig privat versichern. Ist dies richtig?
Grüße
Susanne
Kündigung durch GKK
Moderator: Czauderna
Nein dass ist so nicht richtig.
Eine Kündigung durch eine gesetzliche Krankenkasse gibt es nicht.
Die Krankenkasse hat dir sicherlich lediglich mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft nicht weiter besteht und du dich dann freiwillig versichern musst. Aber nicht privat, sondern natürlich auch gesetztlich.
Eine Pflichtversicherung besteht ja nur, wenn du jemanden hast der deine Beiträge zahlt (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rentenversicherung), oder wenn du im Krankengeldbezug bist.
Wenn du keinen Antrag stellen möchtest (warum auch immer) bleibt dir nur die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung bei deinem Ehemann (wenn du verheiratet bist), oder eben die freiwillge Versicherung.
Wenn du keine Einnahmen hast wären das 143,51 Euro in der Kranken- und 16,61 Euro in der Pflegeversicherung (bei kinderlosen: 18,74 Euro.
Eine Kündigung durch eine gesetzliche Krankenkasse gibt es nicht.
Die Krankenkasse hat dir sicherlich lediglich mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft nicht weiter besteht und du dich dann freiwillig versichern musst. Aber nicht privat, sondern natürlich auch gesetztlich.
Eine Pflichtversicherung besteht ja nur, wenn du jemanden hast der deine Beiträge zahlt (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rentenversicherung), oder wenn du im Krankengeldbezug bist.
Wenn du keinen Antrag stellen möchtest (warum auch immer) bleibt dir nur die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung bei deinem Ehemann (wenn du verheiratet bist), oder eben die freiwillge Versicherung.
Wenn du keine Einnahmen hast wären das 143,51 Euro in der Kranken- und 16,61 Euro in der Pflegeversicherung (bei kinderlosen: 18,74 Euro.
mit "eindeutig Ja"
meinte ich, dass man sich, wenn man den Antrag nicht in den 10 Wochen stellt, sich dann freiwillig gesetzlich versichern muss.
Mit freiwillig privat, hatte ich nicht verstanden, dass Fragesteller privat meint, sondern freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Also sind wir einer Meinung.
Sorry, wenn es falsch verstanden wurde.
Evt. ginge sogar noch eine Familienversicherung: Beim Ehegatten z.B.
Aber zu diesen Problemen sollte man es erst gar nicht kommen lassen.
Antrag innerhalb der 10 Wochen: und dann hat man all diese Probleme nicht
meinte ich, dass man sich, wenn man den Antrag nicht in den 10 Wochen stellt, sich dann freiwillig gesetzlich versichern muss.
Mit freiwillig privat, hatte ich nicht verstanden, dass Fragesteller privat meint, sondern freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Also sind wir einer Meinung.
Sorry, wenn es falsch verstanden wurde.
Evt. ginge sogar noch eine Familienversicherung: Beim Ehegatten z.B.
Aber zu diesen Problemen sollte man es erst gar nicht kommen lassen.
Antrag innerhalb der 10 Wochen: und dann hat man all diese Probleme nicht
Alles klar, danke für die Antworten. Ja, ich meinte natürlich freiwillig versichern. Es ging mir nur darum, ob das so rechtens ist, egal ob ich den Antrag stellen will oder nicht.
Aber an die 10 Wochenfrist müssen sie sich dabei schon halten, oder?
Weil sie in dem Schreiben vom 31.03. geschrieben haben, "innerhalb von 10 Wochen, spätestens am 11.05.". Der 11.05. das wären dann aber nur 6 Wochen, keine 10. In meiner derzeitigen Situation kann sich da innerhalb von Wochen schon einiges tun und macht von daher einen Unterschied, wann ich den Antrag stelle.
lg
Susanne
Aber an die 10 Wochenfrist müssen sie sich dabei schon halten, oder?
Weil sie in dem Schreiben vom 31.03. geschrieben haben, "innerhalb von 10 Wochen, spätestens am 11.05.". Der 11.05. das wären dann aber nur 6 Wochen, keine 10. In meiner derzeitigen Situation kann sich da innerhalb von Wochen schon einiges tun und macht von daher einen Unterschied, wann ich den Antrag stelle.
lg
Susanne
11.05.2011 ?? da habe die sich vertippt
es müsste 11.06.2011 heißen
Brief vom 31.03.2011. nach dem Gesetz gilt dieser mit dem 3. Tage danach als zugestellt = also 03.04.2011
10 Wochen = 70 Tage
Fang mal an mit den Fingern zu zählen ab 04.04.2011, dann endet dies genau am 11.06.2011
Du solltest diesen Tippfehler aber mal mit der KK absprechen, ob die auch, so wie ich jetzt, dann auf den 11.06.2011.
Ich will ja nicht, dass Du auf irgendeinen Internetschreiber (wie mich hörst) und dann Probleme gekommst.
es müsste 11.06.2011 heißen
Brief vom 31.03.2011. nach dem Gesetz gilt dieser mit dem 3. Tage danach als zugestellt = also 03.04.2011
10 Wochen = 70 Tage
Fang mal an mit den Fingern zu zählen ab 04.04.2011, dann endet dies genau am 11.06.2011
Du solltest diesen Tippfehler aber mal mit der KK absprechen, ob die auch, so wie ich jetzt, dann auf den 11.06.2011.
Ich will ja nicht, dass Du auf irgendeinen Internetschreiber (wie mich hörst) und dann Probleme gekommst.