Hallo,
ich bin schon länger arbeitsunfähig und zwischenzeitlich ausgesteuert. Derzeit wird geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Derzeit erhalte ich ALG. Sollte ich mich bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit weiter krankschreiben lassen, oder macht das keinen Sinn?
Danke vorab.
Krankschreibung
Moderator: Czauderna
Re: Krankschreibung
Hallo,
leider hab ich zu meiner Frage noch keine Rückmeldung erhalten. Ich weiß nicht, was es für Konsequenzen hat, wenn ich mich nun nicht mehr weiter krankschreiben lasse, obwohl ich nach wie vor arbeitsunfähig bin. Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert und die Vermittlung beim Arbeitsamt sagt, sie brauchen keine AU-Bescheinigung bzw. es wäre sogar kontraproduktiv, wenn ich diese weiterhin einreiche. Das verstehe ich nicht ganz, da ja die Nahtlosigkeitsregelung greift und dies doch nur dann der Fall sein kann, wenn man weiterhin krank ist. Wie ich mitbekommen habe, ist die Leistungsabteilung von der jetzt das ALG1 auch total unabhängig von der Vermittlungsabteilung und die benötigen dann vielleicht eine AU-Bescheinigung,
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand einen Tip geben könnte.
Danke vorab.
leider hab ich zu meiner Frage noch keine Rückmeldung erhalten. Ich weiß nicht, was es für Konsequenzen hat, wenn ich mich nun nicht mehr weiter krankschreiben lasse, obwohl ich nach wie vor arbeitsunfähig bin. Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert und die Vermittlung beim Arbeitsamt sagt, sie brauchen keine AU-Bescheinigung bzw. es wäre sogar kontraproduktiv, wenn ich diese weiterhin einreiche. Das verstehe ich nicht ganz, da ja die Nahtlosigkeitsregelung greift und dies doch nur dann der Fall sein kann, wenn man weiterhin krank ist. Wie ich mitbekommen habe, ist die Leistungsabteilung von der jetzt das ALG1 auch total unabhängig von der Vermittlungsabteilung und die benötigen dann vielleicht eine AU-Bescheinigung,
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand einen Tip geben könnte.
Danke vorab.
Re: Krankschreibung
Hallo,
ich bin kein Fachmann in Sachen Arbeitslosengeld und habe gehofft, dass sich jemand mit entsprechender Ahnung meldet, auch wenn es nicht die Krankenkasse betrifft. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, denn aus Sicht der Krankenkasse wäre es, wenn es um einen neuen Krankengeldanspruch gehen würde, wichtig, ob du bislang arbeitsunfähig warst oder eben nicht.
Gruss
Czauderna
ich bin kein Fachmann in Sachen Arbeitslosengeld und habe gehofft, dass sich jemand mit entsprechender Ahnung meldet, auch wenn es nicht die Krankenkasse betrifft. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, denn aus Sicht der Krankenkasse wäre es, wenn es um einen neuen Krankengeldanspruch gehen würde, wichtig, ob du bislang arbeitsunfähig warst oder eben nicht.
Gruss
Czauderna