Guten Tag,
ich bin 28 und bei der BKK versichert. (Freiwililgenverischerung - so knapp 50€), weil ich zur Schule gehe(ne Ausbildung mache). Jedenfalls bis jetzt. Jetzt im letzten Ausbildungsjahr verdiene ich Geld(Anerkennungsjahr - seit dem 01.08.07). Vorher nur Theorie und kurze Praktikas.
Jetzt bekomme ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse: "Einkommenserhebung für Ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung). ->"Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach den monatlichen Bruttoeinnahmen bzw. Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Daher verpflichtet uns der Gesetzgeber, die Eionküfte der frewillig versicherten Mitglieder regelmäßig zu überprüfen.
Hierzu bitten wir Sie, den begefüten Fragebogen ausufüllen. Senden Sie diesen, zusammen mit aktuellen Nachweisen über Ihre Einküfte, innerhalb von 14 Tagen an uns zurück."
Kennen die nicht mein Einkommen? Der Arbeitgeber zahlt doch einen Teil der Krankenversicherung mit, oder? Ich hab nix zu verbergen - aber ist das nicht irgendwie unsinnig, weil die ja die Daten schon haben müssten - sonst könnten die ja nicht mit dem Arbeitgeber abrechnen. Außerdem überweise ich Monat für Monat weiterhin meine knapp 50€ an die Krankenkasse(bzw. die ziehen die ein).
P.S.
Ist das jetzt eigentlich eine private oder gesetzliche Versicherung ->eine frewillige Versicherung? Ich muß die ja schliesslich machen, sonst wäre ich ja nicht Krankenversichert.
Pascal
Krankenversicherungsschreiben "Einkommenserhebung"
Moderator: Czauderna
Hallo!
Der Arbeitgeber führt zwar den Beitrag an die Krankenkasse ab, allerdings gesammelt für alle Beschäftigte. Erst am Ende des Jahres erstellt er eine Meldung aus der Dein Verdienst für das ganze Jahr hervorgeht. Dies macht er für alle Beschäftigte. Dann werden alle Meldungen mit den Zahlungen verglichen. Sollte dort ewtwas nicht stimmen, wird dann geprüft.
Du bist zwar namentlich "freiwillig versichert", diese Bezeichnung hat allerdings nichts mehr damit zu tun, dass dies nicht verpflichtend ist. Ich weiß, dass klingt nicht besonders logisch. Dies erfolgt in der Regel auch bei eienr gesetzlichen Krankenkasse. Es resultiert daraus, dass man sich bis zum 01.04.2007 freiwillig versichern konnte, oder eben auch nicht. Diese Zeiten sind nun vorbei, an der Bezeichnung hat sich allerdings noch nichts geändert
greetz,
ramirez
Der Arbeitgeber führt zwar den Beitrag an die Krankenkasse ab, allerdings gesammelt für alle Beschäftigte. Erst am Ende des Jahres erstellt er eine Meldung aus der Dein Verdienst für das ganze Jahr hervorgeht. Dies macht er für alle Beschäftigte. Dann werden alle Meldungen mit den Zahlungen verglichen. Sollte dort ewtwas nicht stimmen, wird dann geprüft.
Du bist zwar namentlich "freiwillig versichert", diese Bezeichnung hat allerdings nichts mehr damit zu tun, dass dies nicht verpflichtend ist. Ich weiß, dass klingt nicht besonders logisch. Dies erfolgt in der Regel auch bei eienr gesetzlichen Krankenkasse. Es resultiert daraus, dass man sich bis zum 01.04.2007 freiwillig versichern konnte, oder eben auch nicht. Diese Zeiten sind nun vorbei, an der Bezeichnung hat sich allerdings noch nichts geändert
greetz,
ramirez