Hallo Mitglieder,
ich spiele zurzeit mit dem Gedanken ein Jahr nach Australien zu gehen. Nun stellt sich mir aber die Frage wie das mit meiner Krankenversicherung hier in Deutschland läuft, da ich zurzeit noch über meinen Vater gesetzlich versichert bin.
Nun meine Frage: Ist es auch möglich in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, alsowährend man im Ausland ist einen geringeren Beitrag zu zahlen, und wenn man wieder in Deutschland ist den vollen Beitrag?
Bitte keine Antworten von wegen ich soll bei der Versicherung nachfragen. das ist mir schon bewusst. Ich wollte nur mal fragen, ob jmd vielleicht weiß, ob das überhaupt möglich ist.
Danke im Voraus
Liebe Grüße
Amelia
Krankenversicherung pausieren während Auslandsaufenthalt
Moderator: Czauderna
Re: Krankenversicherung pausieren während Auslandsaufenthalt
GrussAmelia hat geschrieben:Hallo Mitglieder,
ich spiele zurzeit mit dem Gedanken ein Jahr nach Australien zu gehen. Nun stellt sich mir aber die Frage wie das mit meiner Krankenversicherung hier in Deutschland läuft, da ich zurzeit noch über meinen Vater gesetzlich versichert bin.
Nun meine Frage: Ist es auch möglich in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, alsowährend man im Ausland ist einen geringeren Beitrag zu zahlen, und wenn man wieder in Deutschland ist den vollen Beitrag?
Das ist nicht nötig, solange du keine 23 Jahre alt bist und kein Einkommen über 395,00 € mtl. hast, bleibt die Familienversicherung erhalten. Da die Kasse aber bei einer Behandlung in Australien nichts zahlt, musst du dich um einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz für Australien kümmern. Das ist alles.
Bitte keine Antworten von wegen ich soll bei der Versicherung nachfragen. das ist mir schon bewusst. Ich wollte nur mal fragen, ob jmd vielleicht weiß, ob das überhaupt möglich ist.
Wie du gelesen hast, ist das möglich.
Danke im Voraus
Liebe Grüße
Amelia
Czauderna
Die exakte Angabe des Reisezeitraums, des Geburtstages und der persönliche Stellung (Schüler, wenn ja was, Student, Nichts, etc.) würde eine Antwort vereinfachen, weil sonst fangen wir wieder "wenn/dann-Fälle deklinieren" an!
Ggf. könnte nämlich auch die Abmeldung des Wohnsitzes eine Lösung sein.
Eine vernünftige Police (Private Krankenversicherung) für Australien wäre auch nicht schlecht. Auch dafür wäre es hilfreich zu wissen, was in Australien passiert.
Und die Versicherung (oder Krankenkasse) fragen, ist in diesem Fall ggf. (ggf. meint, das man das auch nicht sagen kann, wenn man keine Zahlen, Daten und Fakten hat) auch nicht zielführend.
Ggf. könnte nämlich auch die Abmeldung des Wohnsitzes eine Lösung sein.
Eine vernünftige Police (Private Krankenversicherung) für Australien wäre auch nicht schlecht. Auch dafür wäre es hilfreich zu wissen, was in Australien passiert.
Und die Versicherung (oder Krankenkasse) fragen, ist in diesem Fall ggf. (ggf. meint, das man das auch nicht sagen kann, wenn man keine Zahlen, Daten und Fakten hat) auch nicht zielführend.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hier muss man zwei Sachverhalte beleuchten:
Wie sieht es mit der Familienversicherung aus, läuft diese weiter, da der gewöhnliche Aufenthalt bei einer beabsichtigten Rückkehr nach D weiterhin in D ist? Oder endet diese ggf. durch das Überschreiten der Altersgrenze, Unterbrechung eines Studiums etc. und kommt es dadurch zu einer obligatorischen Anschlussversicherung, sofern nicht ein entsprechender Versicherungsschutz nachgewiesen wird? Hier ist die Krankenkasse der passende Ansprechpartner.
Und dann stellt sich die Frage nach der Absicherung in Australien, darum muss man sich privat kümmern, bei der Frage, ob die Versicherung als anderweitige Absicherung anerkannt ist, kann wieder die Krankenkasse weiterhelfen. Oder dieser Link: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... herung.pdf
Wie sieht es mit der Familienversicherung aus, läuft diese weiter, da der gewöhnliche Aufenthalt bei einer beabsichtigten Rückkehr nach D weiterhin in D ist? Oder endet diese ggf. durch das Überschreiten der Altersgrenze, Unterbrechung eines Studiums etc. und kommt es dadurch zu einer obligatorischen Anschlussversicherung, sofern nicht ein entsprechender Versicherungsschutz nachgewiesen wird? Hier ist die Krankenkasse der passende Ansprechpartner.
Und dann stellt sich die Frage nach der Absicherung in Australien, darum muss man sich privat kümmern, bei der Frage, ob die Versicherung als anderweitige Absicherung anerkannt ist, kann wieder die Krankenkasse weiterhelfen. Oder dieser Link: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... herung.pdf