Hallo im Forum,
ich plane gerade meinen Renteneinstieg mit 63 Jahren und habe einige Fragen:
Vorab: Kontenklärung bei BfA ist vollständig und bestätigt (aktuell 37 Jahre), dass ich Ende 2026 als Langzeitversicherter die Rente mit 63 in Anspruch nehmen kann (natürlich mit Abschlägen). Ich war/bin immernoch als Angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, als Pflichtversicherter und seit ca. 17 Jahren als gesetzlich freiwillig Versicherter (Barmer). Die 90 % Regel trifft bei mir zu.
Folgende Fragen habe ich nun:
Auf der Seite der Barmer steht folgendes:
https://www.barmer.de/unsere-leistungen ... e/senioren
Punkt:" Unter diesen Umständen ist ein Wechsel in die KVdR ausgeschlossen:
Das ist der Fall, wenn Sie weiterhin:
nach anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungspflichtig sind, beispielsweise weil Sie einer Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosengeld beziehen oder hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Außerdem, wenn Sie generell:
nicht versicherungspflichtig sind – wenn Sie beispielsweise verbeamtet sind, ein Ruhegehalt empfangen oder mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen
oder
wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit worden sind."
Bei einem Gespräch mit der Barmer vor Ort hatte ich gefragt, ob ich, da ja die 90% Reglung bei mir zutrifft, in die KVdR komme.
Es wurde mir gesagt ja, denn die 90% Regel wird erfüllt - unabhängigwieviel ich verdiene. Ich hatte darauf hingewiesen, das ich gesetzlich freiwillig versichert bin!
Wenn ich aber nun den Punkt, s.o., mir durchlese verstehe ich dies anders.
Wenn ich "mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen", "wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit ..."
Könnte mir Jemand sagen was denn nun für mich gelten wird? Die 90% Regel oder die Außnahmen?
Für mich ist es wichtig, dass ich in die KVdR komme, denn sonst werden die Krankenkassenbeiträge sehr hoch sein und ich müßte dann doch länger arbeiten gehen, zumal auf Kapitalerträge dann ja auch der Krankenkassenbeitrag hizukommt.
Vielen Dank!
Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Moderator: Czauderna
Re: Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Hallo und willkommen im Forum
die Frage ist hier, wie die Einkommensverhältnisse ab dem Tag der Rentenantragstellung sind, bzw. ab Rentenbeginn.
Wann endet die Beschäftigung als Angestellter, der freiwillig versichert ist ?
Wenn diese Beschäftigung über den Rentenbeginn hinaus andauert, dann besteht die freiwillige Versicherung weiter - mehr Beitrag wird das aber nicht kosten, denn durch das Arbeitsentgelt alleine wird ja schon der Höchstbeitrag bezahlt - er wird u.U. sogar niedriger, weil es ggf. die Möglichkeit gibt, beim Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss von ca. 7% der Bruttorente zu erhalten. Auch sonstige Einkünfte wären wegen des Höchstbeitrages aus der Beschäftigung außen vor.
Endet dagegen die Beschäftigung vor Beginn der Rente, dann greift sofort die Krankenversicherung der Rentner und hier sind neben der Rente ggf. nur noch Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, falls vorhanden, beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
die Frage ist hier, wie die Einkommensverhältnisse ab dem Tag der Rentenantragstellung sind, bzw. ab Rentenbeginn.
Wann endet die Beschäftigung als Angestellter, der freiwillig versichert ist ?
Wenn diese Beschäftigung über den Rentenbeginn hinaus andauert, dann besteht die freiwillige Versicherung weiter - mehr Beitrag wird das aber nicht kosten, denn durch das Arbeitsentgelt alleine wird ja schon der Höchstbeitrag bezahlt - er wird u.U. sogar niedriger, weil es ggf. die Möglichkeit gibt, beim Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss von ca. 7% der Bruttorente zu erhalten. Auch sonstige Einkünfte wären wegen des Höchstbeitrages aus der Beschäftigung außen vor.
Endet dagegen die Beschäftigung vor Beginn der Rente, dann greift sofort die Krankenversicherung der Rentner und hier sind neben der Rente ggf. nur noch Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, falls vorhanden, beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Hallo renti,
1. Die Punkte, die du zitierst, die einen Wechsel in die KVdR ausschließen, treffen auf dich nicht zu. (Welche Anhaltspunkte hast du dafür?)
2. Du betonst immer deinen Status bei der Vorversicherungszeit. Für die Vorversicherungszeit ist unerheblich, ob man pflichtversichertes oder freiwillig versichertes Mitglied ist und war. Wer immer selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, erfüllt immer die Vorversicherungszeit. Bei allen anderen muss man die 9/10 (90%) Berechnung machen.
3. Du bist aktuell freiwillig versichert, weil dein Verdienst als Angestellter die Beitragsbemessungsgrundlage überschreitet. Wenn das so zutrifft, dann gilt für dich:
„Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beginnt mit dem Tag Ihres Rentenantrags. Die Versicherungspflicht ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft. Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der KVdR, wenn Sie einen Rentenanspruch haben, eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Vorversicherungszeit erfüllen.“
MfG
1. Die Punkte, die du zitierst, die einen Wechsel in die KVdR ausschließen, treffen auf dich nicht zu. (Welche Anhaltspunkte hast du dafür?)
2. Du betonst immer deinen Status bei der Vorversicherungszeit. Für die Vorversicherungszeit ist unerheblich, ob man pflichtversichertes oder freiwillig versichertes Mitglied ist und war. Wer immer selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, erfüllt immer die Vorversicherungszeit. Bei allen anderen muss man die 9/10 (90%) Berechnung machen.
3. Du bist aktuell freiwillig versichert, weil dein Verdienst als Angestellter die Beitragsbemessungsgrundlage überschreitet. Wenn das so zutrifft, dann gilt für dich:
„Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beginnt mit dem Tag Ihres Rentenantrags. Die Versicherungspflicht ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft. Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der KVdR, wenn Sie einen Rentenanspruch haben, eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Vorversicherungszeit erfüllen.“
MfG
Re: Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Hallo renti,
das Ganze zusammengefasst. Du bist 1a-Kandidat für die KVdR.
Vergiss die Vokabel "befreit", denn einer, der bis dahin frei(willig versichert) war, musste dazu ja nicht erst befreit werden; er wurde es von ganz alleine, also ohne Antrag auf Befreiung. Capisce?
Wenn nicht, frag dich selbst: Musstest Du jemals einen Antrag auf Befreiung (von der Krankenversicherungspflicht) stellen?
Gruß
von GS
das Ganze zusammengefasst. Du bist 1a-Kandidat für die KVdR.
Vergiss die Vokabel "befreit", denn einer, der bis dahin frei(willig versichert) war, musste dazu ja nicht erst befreit werden; er wurde es von ganz alleine, also ohne Antrag auf Befreiung. Capisce?
Wenn nicht, frag dich selbst: Musstest Du jemals einen Antrag auf Befreiung (von der Krankenversicherungspflicht) stellen?
Gruß
von GS
Re: Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Danke an allen, die geantwortet haben !!!
Langsam blicke ich etwas durch, denke ich mal.....
Das ich in die KVdR komme ist anhand Eurer Beiträge somit klar.
Nun noch die Frage ob als Pflicht- oder Freilligversicherter.
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung steht:
"In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat."
Somit steht für mich fest, dass ich:
Ab 1.1.2027 in der KVdR als Pflichtversicherter bin.
@ czauderna
Mein genauer Plan ist folgender:
Ich kündige zum 31.12.2026 mein Beschäftigungsverhältnis, stelle 3 Monate vorher einen Rentenantrag mit dem Wunschbeginn 1.1.2027.
Ab diesem Zeitpunkt (1.1.2027) gehe ich keiner Beschäftigung nach und genieße nach 40 Arbeitsjahren meine Rente.
Vielen Dank!
Langsam blicke ich etwas durch, denke ich mal.....
Das ich in die KVdR komme ist anhand Eurer Beiträge somit klar.
Nun noch die Frage ob als Pflicht- oder Freilligversicherter.
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung steht:
"In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat."
Somit steht für mich fest, dass ich:
Ab 1.1.2027 in der KVdR als Pflichtversicherter bin.
@ czauderna
Mein genauer Plan ist folgender:
Ich kündige zum 31.12.2026 mein Beschäftigungsverhältnis, stelle 3 Monate vorher einen Rentenantrag mit dem Wunschbeginn 1.1.2027.
Ab diesem Zeitpunkt (1.1.2027) gehe ich keiner Beschäftigung nach und genieße nach 40 Arbeitsjahren meine Rente.
Vielen Dank!
Re: Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Hallo,
@ czauderna
Mein genauer Plan ist folgender:
Ich kündige zum 31.12.2026 mein Beschäftigungsverhältnis, stelle 3 Monate vorher einen Rentenantrag mit dem Wunschbeginn 1.1.2027.
Ab diesem Zeitpunkt (1.1.2027) gehe ich keiner Beschäftigung nach und genieße nach 40 Arbeitsjahren meine Rente.
sehr gut - habe ich auch gemacht in 2016 (JG. 1953) und bin nach 48 Jahren in das Rentner-Lager gewechselt.
Also, die Sachlage ist dann klar - wenn sich bis dahin die gesetzlichen Vorgaben nicht ändern bist du ab dem 01.01.2027 als Rentner pflichtversichert. Bis dahin, gib auf dich acht, damit du dein Ziel auch erreichst und das Rentnerleben genießen kannst.
Gruß
Czauderna
@ czauderna
Mein genauer Plan ist folgender:
Ich kündige zum 31.12.2026 mein Beschäftigungsverhältnis, stelle 3 Monate vorher einen Rentenantrag mit dem Wunschbeginn 1.1.2027.
Ab diesem Zeitpunkt (1.1.2027) gehe ich keiner Beschäftigung nach und genieße nach 40 Arbeitsjahren meine Rente.
sehr gut - habe ich auch gemacht in 2016 (JG. 1953) und bin nach 48 Jahren in das Rentner-Lager gewechselt.
Also, die Sachlage ist dann klar - wenn sich bis dahin die gesetzlichen Vorgaben nicht ändern bist du ab dem 01.01.2027 als Rentner pflichtversichert. Bis dahin, gib auf dich acht, damit du dein Ziel auch erreichst und das Rentnerleben genießen kannst.
Gruß
Czauderna