Krankenschein zur Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Krankenschein zur Krankenkasse
Hat es eigentlich irgendwelche Auswirkungen, wenn ich mal meinen Krankenschein nicht bei der KK abgebe?( Betrifft 4 Tage Krankschreibung)
Re: Krankenschein zur Krankenkasse
Eigentlich und irgendwie nein.liberte hat geschrieben:Hat es eigentlich irgendwelche Auswirkungen, wenn ich mal meinen Krankenschein nicht bei der KK abgebe?( Betrifft 4 Tage Krankschreibung)
Gruß
KKA
Hallo,
ja, da hat KKA recht, im Normalfall, also als Arbeitnehmer hat das grundsätzlich keine Auswirkungen wenn da mal eine Bescheinigung für 4 Tage nicht vorliegt bei der Kasse. Es könnte aber sein, dass eine Kasse Probleme bereitet, wenn der Arbeitgeber seine Aufwände nach dem AAG
geltend macht weil dann der Kasse die Bescheinigung fehlt für die 4 Tage,
aber kann sein, muss aber nicht.
Wo es Auswirkungen haben kann ist natürlich bei Arbeitslosen im Krankengeldbezug oder auch bei Arbeitnehmern, die innerhalb der ersten 28 Tage nach Aufnahme einer Tätigkeit AU. werden - da kann Krankiengeldverlust drohen.
Gruss
Czauderna
ja, da hat KKA recht, im Normalfall, also als Arbeitnehmer hat das grundsätzlich keine Auswirkungen wenn da mal eine Bescheinigung für 4 Tage nicht vorliegt bei der Kasse. Es könnte aber sein, dass eine Kasse Probleme bereitet, wenn der Arbeitgeber seine Aufwände nach dem AAG
geltend macht weil dann der Kasse die Bescheinigung fehlt für die 4 Tage,
aber kann sein, muss aber nicht.
Wo es Auswirkungen haben kann ist natürlich bei Arbeitslosen im Krankengeldbezug oder auch bei Arbeitnehmern, die innerhalb der ersten 28 Tage nach Aufnahme einer Tätigkeit AU. werden - da kann Krankiengeldverlust drohen.
Gruss
Czauderna