Krankenkassenbeiträge nach Direktversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
schavo
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2014, 16:03

Krankenkassenbeiträge nach Direktversicherung

Beitrag von schavo » 03.02.2014, 10:08

Ich habe eine Direktversicherung ausbezahlt bekommen und muß nun 10 Jahre fast 100,00 € Krankenkassenbeitrag monatlich zusätzlich bezahlen.
Zur Zeit bin ich krankgeschrieben und beziehe Krankengeld.
Muß ich solange ich krankgeschrieben bin die 100,00€ weiterhin an die Krankenkasse zahlen ??

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.02.2014, 13:42

Beitragsfrei ist nur das Krankengeld. Ansonsten müssen Beiträge aus den beitragspflichtigen Einnahmen gezahlt werden. Und dazu gehören bei einem Versicherungspflichtigen auch die Beiträge aus der Direktversicherung.

schavo
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2014, 16:03

Beitrag von schavo » 03.02.2014, 21:08

Danke für die Antwort, aber in welcher Rechtsgrundlage kann man dies nachlesen ??
ich denke, wenn man Krankengeld bekommt braucht man keine Krankenkassenbeiträge bezahlen.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.02.2014, 21:21

§ 224 SGB V

Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld

(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld oder Betreuungsgeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.


§ 192 SGB V

Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,


§ 226 SGB V

Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter

(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 03.02.2014, 21:34

@schavo: Auch wenn es komisch klingt aber es ist auch logisch -> Beitragsfrei ist das KRG aber nicht weitere Bezüge daneben. Wäre Dir die DV in einer Summe ausgezahlt worden, dann wären in einer Summe Beiträge davon angefallen. 100€ pro Monat klingen da vielleicht nicht ganz so hart.

Die Gründe für diese Regelung liegen darin, dass bei derartigen arbeitgeberfinanzierten Versicherungen oder bei Entgeltumwandlungsmodellen zur Altersvorsorge in der Ansparzeit weniger SV-Beiträge fällig werden.

Antworten