Hallo,
ich habe folgendes Gedankenspiel:
Ich bin derzeit gesetzlich versichert. Meine Überlegung war, wenn ich einen Midijob annehme, dann bin ich ja auch gesetzlich kranken versichert.
Kann ich dann zusätzlich "Nebeneinkünfte" haben, die z.B. über 5000 Euro gehen, ohne dass ich mehr Krankenkassebeiträge zahlen muss? Steuern ist klar, da geht kein Weg dran vorbei aber die Krankenkasse kriegt das doch gar nicht mit, ob ich neben den Midijob noch was verdiene wenn kein Gewerbe angemeldet ist, oder?
Kann das funktionieren? Soll natürlich legal bleiben, was es ja wäre, wenn dies möglich ist.
Haemor
Krankenkassenbeiträge mit dieser Strategie reduzieren?
Moderator: Czauderna
Re: Krankenkassenbeiträge mit dieser Strategie reduzieren?
Hallo und willkommen im Forum,
Ja, wenn es eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit gibt ( regelmäßig über 450,00 € mal.), dann sind alle anderen Einkünfte ( ausgenommen Versorgungsbezüge) beitragsfrei.
Beispiel:
Arbeitnehmer mit 500,00 € und Krankenversicherungspflicht.
Dazu
Kapitalerträge von 5000,00 € mal. = beitragsfrei.
Gruß
Czauderna
Ja, wenn es eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit gibt ( regelmäßig über 450,00 € mal.), dann sind alle anderen Einkünfte ( ausgenommen Versorgungsbezüge) beitragsfrei.
Beispiel:
Arbeitnehmer mit 500,00 € und Krankenversicherungspflicht.
Dazu
Kapitalerträge von 5000,00 € mal. = beitragsfrei.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkassenbeiträge mit dieser Strategie reduzieren?
Hallo Czauderna,
vielen dank für deine Antwort. Ich bin etwas schwer von Begriff... Kannst du mir sagen, was "mal." bedeutet?
Also habe ich dich richtig verstanden, wenn ich einen befristeten/unbefristeten Midijob habe und dort die Krankenversicherung bezahle, dann kann ich alle weiteren Einnahmen die ich mache, als Kapitalerträge laufen lassen und diese berühren nicht mehr die Krankenversicherung?
LG
Haemor
vielen dank für deine Antwort. Ich bin etwas schwer von Begriff... Kannst du mir sagen, was "mal." bedeutet?
Also habe ich dich richtig verstanden, wenn ich einen befristeten/unbefristeten Midijob habe und dort die Krankenversicherung bezahle, dann kann ich alle weiteren Einnahmen die ich mache, als Kapitalerträge laufen lassen und diese berühren nicht mehr die Krankenversicherung?
LG
Haemor
Re: Krankenkassenbeiträge mit dieser Strategie reduzieren?
Hallo,
wenn man "mal manchmal" selbstständig tätig ist, dann ist auch neben einem Midijob zu prüfen, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und/oder dem Einkommen nach den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Dann wird man in einer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig.
Was "hauptberuflich" ganz genau heißt, daran scheiden sich die Geister. Im echten Leben sind die meisten Fälle aber eigentlich ganz eindeutig.
Es wäre jedenfalls nicht legal, eine selbstständige Tätigkeit bewusst nicht anzugeben, wenn diese beispielsweise auf einem Aufnahmeantrag abgefragt wird. Was die Kasse nicht mitbekommt, kann auf lange Sicht schieflaufen, man weiß nie, wann möglicherweise ein Steuerberater in ein paar Jahren mal zu irgend einer Anfrage den Steuerbescheid an die Kasse schickt, weil der von dem Masterplan des Mandanten nichts weiß.
Bei allem ist nicht allein entscheidend, dass man kein Gewerbe angemeldet hat, eine Vielzahl von Tätigkeiten kann ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.
Für sonstige "sonstige Einkünfte" - Mieteinkünfte, Zinseinkünfte - wäre Ihre Idee aber absolut legal umsetzbar. Dies würde grds. auch für Kapitalerträge aus einer Gesellschafterstellung gelten, da man hier noch nicht tatsächlich "arbeitet". Verzwicktes Thema...
Geändert: Ich habe eben Ihre erste Anfrage gelesen und kann sagen, dass der Plan so nicht klappen wird.
wenn man "mal manchmal" selbstständig tätig ist, dann ist auch neben einem Midijob zu prüfen, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und/oder dem Einkommen nach den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Dann wird man in einer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig.
Was "hauptberuflich" ganz genau heißt, daran scheiden sich die Geister. Im echten Leben sind die meisten Fälle aber eigentlich ganz eindeutig.
Es wäre jedenfalls nicht legal, eine selbstständige Tätigkeit bewusst nicht anzugeben, wenn diese beispielsweise auf einem Aufnahmeantrag abgefragt wird. Was die Kasse nicht mitbekommt, kann auf lange Sicht schieflaufen, man weiß nie, wann möglicherweise ein Steuerberater in ein paar Jahren mal zu irgend einer Anfrage den Steuerbescheid an die Kasse schickt, weil der von dem Masterplan des Mandanten nichts weiß.
Bei allem ist nicht allein entscheidend, dass man kein Gewerbe angemeldet hat, eine Vielzahl von Tätigkeiten kann ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.
Für sonstige "sonstige Einkünfte" - Mieteinkünfte, Zinseinkünfte - wäre Ihre Idee aber absolut legal umsetzbar. Dies würde grds. auch für Kapitalerträge aus einer Gesellschafterstellung gelten, da man hier noch nicht tatsächlich "arbeitet". Verzwicktes Thema...
Geändert: Ich habe eben Ihre erste Anfrage gelesen und kann sagen, dass der Plan so nicht klappen wird.
Re: Krankenkassenbeiträge mit dieser Strategie reduzieren?
Hallo,
Es sollte nicht mal. heißen sondern mtl. -
Die Zuordnung von Einkünften kann man natürlich nicht selbst vornehmen, also mit „ als Kapitalerträge laufen lassen“, das wird nicht funktionieren.
Gruß
Czauderna
Es sollte nicht mal. heißen sondern mtl. -
Die Zuordnung von Einkünften kann man natürlich nicht selbst vornehmen, also mit „ als Kapitalerträge laufen lassen“, das wird nicht funktionieren.
Gruß
Czauderna