Krankenkassenbeiträge aus gesetzlicher Unfallversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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emma
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Krankenkassenbeiträge aus gesetzlicher Unfallversicherung

Beitrag von emma » 04.06.2012, 12:04

Hallo zusammen, :D

bedingt durch einen Arbeitsunfall bekomme ich eine monatliche Verletztenrente.

Von dieser gesetzlichen BG-Unfallrente will die gesetzliche Krankenkasse Beiträge erheben.

Seit einem halben Jahr bin ich in Rente für schwerbehinderte Menschen und bei dieser Gelegenheit habe ich dann auch erfahren, dass ich nicht als pflichtversicherter in der Krankenkasse geführt werde sondern als freiwilliges Mitglied.

Obwohl ich seit 1991 ständig in der gesetzlichen Krankenkasse war hilft mir das heute nicht, denn vorher war ich zwar auch gesetzlich versichert aber durch Erziehungszeit von drei Kindern bei meinem Mann über längere Zeit mitversichert. Da er Beamter war habe ich nun das Nachsehen, denn das fällt mir heute auf die Füsse! Wobei zu dieser Zeit kein Mensch wusste, dass hier mal solche schwerwiegenden Entscheidungen fallen.

Wer kann mir helfen ob ich da was dagegen machen kann oder ob ich das komplett bezahlen muss. Also den Beitragssatz aus dieser BG-Unfallrente.

Lieben Dank schon mal an alle die sich hier auskennen und mir vielleicht weiterhelfen! :)

Rossi
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Beitrag von Rossi » 04.06.2012, 18:32

Tja, Du hast ganz offensichtlich den Antrag für die DRV-Rente (Altersrente für Schwerbehinderte) zu früh gestellt. Hättest Du vielleicht bis zum 65. Lebensjahr gewartet, dann hätte es anders aussehen können.

Denn die Voraussetzungen für die sog. KVdR erfüllst Du leider nicht. Die Zeit der Erziehung der 3 Kinder mit einer priv. Kv. bricht Dir das Genick. Gleichwohl hättest Du dich damals nicht privat versichern müssen; Du hättest auch als freiw. Mitglied für die Dauer der Erziehungszeit in der GKV verbleiben können. Na klar, jenes war damals vermutlich teurer und deswegen hast Du damals die billigere Variante in der PKV gewählt. Genau jenes wird Dir jetzt zum Verhängnis.

Du hast keine Chance und musst Beiträge aus der BG-Unfallrente löhnen.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.06.2012, 18:34

Du hast ja schon selbst festgestellt, dass Du als Rentnerin NICHT pflichtversichert, sondern FREIWILLIG versichert bist.

Im Rahmen der FREIWILLGEN Versicherung ist eine Renten der Berufsgenossenschaft beitragsPFLICHTIG.

emma
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Beitrag von emma » 05.06.2012, 10:09

Irgenwie kann ich nicht verstehen, dass ich den Rentenantrag zu früh gestellt haben soll und deshalb nun mal Pech hätte! Aus diesem Grund hätte ich nun die erforderlichen Jahre nicht zusammen bekommen die notwendig sind für eine Pflichtversicherung!

Es ist doch so, dass ich trotz der 20 Jahre in der zweiten Hälfte meines sog. "Erwerbslebens" keine Aufnahme finde in die KvdR!
AUCH KÖNNTE ICH BIS 100 ARBEITEN UND ES WÜRDE IMMER NOCH NICHT REICHEN!
Der Rechenmodus ist einfach falsch!

Es steht zwar "Erwerbsleben" im Prüfbericht aber bei Frauen wird nicht geschaut ob sie Kinder erzogen haben.
Gut zu wissen, dass diese Zeit als Erwerbsleben deklariert wird! Nur wo bleibt da mein Verdienst und meine entsprechende Rente????????????
Auch da werde ich betrogen, Frauen die ab 1992 Kinder großziehen bekommen die doppelte Zeit in der Rente angerechnet. Fällt bei mir also auch flach!

Also wenn man es aus der Solidargemeinschaft aus betrachtet, dann habe ich einen guten Beitrag geleistet, denn alle meine drei Kinder zahlen fleissig Steuern und gesetzliche Krankenkassenbeiträge!!!!!!!!!!!!!

Nochmals in der Ehezeit war ich bei meinem Mann mitversichert, wie viele ander Frauen auch!

Der Unterschied ist nur, dass er als Beamter die Beihilferegelung hatte und wir mit ihm beihilfeberechtigt waren!

Was macht es für einen Unterschied für eine Frau, wenn sie kostenlos in der gesetzlichen Versicherung bei ihrem Mann mitversichert ist oder so wie ich in der Beihilfegeschicht versichert war!

Der pflichtversicherte Mann zahlte keinen Mehrbetrag für seine Frau also kann ich nicht erkennen wo da für die Krankenkassen ein Vorteil ist!

Was das Verletztengeld angeht so kann ich auch das nicht verstehen, es ist eine Leistung für entstandenen Schaden!

Ich denke ich stehe sicher nicht alleine da mit meinem Problem und würde mich über Zuschriften freuen, die ähnliche Probleme haben wie ich und evtl. schon was unternommen haben.

Liebe Grüsse an alle :)

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 05.06.2012, 11:50

emma hat geschrieben:Es ist doch so, dass ich trotz der 20 Jahre in der zweiten Hälfte meines sog. "Erwerbslebens" keine Aufnahme finde in die KvdR!
AUCH KÖNNTE ICH BIS 100 ARBEITEN UND ES WÜRDE IMMER NOCH NICHT REICHEN!
Der Rechenmodus ist einfach falsch!

Es steht zwar "Erwerbsleben" im Prüfbericht aber bei Frauen wird nicht geschaut ob sie Kinder erzogen haben.
Gut zu wissen, dass diese Zeit als Erwerbsleben deklariert wird! Nur wo bleibt da mein Verdienst und meine entsprechende Rente????????????
Auch da werde ich betrogen, Frauen die ab 1992 Kinder großziehen bekommen die doppelte Zeit in der Rente angerechnet. Fällt bei mir also auch flach!
Es geht bei der Frage, ob man als Rentner pflichtig wird oder nicht, aber nunmal nicht darum, wie man sein Erwerbsleben verbracht hat. Sondern alleine darum, wie war man krankenversichert. Nur wenn man ausreichend in der GKV war, wird man als Rentner dann auch pflichtig (für die GKV).
Die Frage nach der Höhe der Rente und der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ist ja eine ganz andere Baustelle.
Also wenn man es aus der Solidargemeinschaft aus betrachtet, dann habe ich einen guten Beitrag geleistet, denn alle meine drei Kinder zahlen fleissig Steuern und gesetzliche Krankenkassenbeiträge!!!!!!!!!!!!!

Nochmals in der Ehezeit war ich bei meinem Mann mitversichert, wie viele ander Frauen auch!

Genau. Und Dein Mann war in der PKV. Also fehlen Dir halt erforderliche in der GKV zurückgelegte Zeiten.
Der Unterschied ist nur, dass er als Beamter die Beihilferegelung hatte und wir mit ihm beihilfeberechtigt waren!

Was macht es für einen Unterschied für eine Frau, wenn sie kostenlos in der gesetzlichen Versicherung bei ihrem Mann mitversichert ist oder so wie ich in der Beihilfegeschicht versichert war!
Der Unterschied ist die Krankenversicherung. Zuerst Dein Mann (als er bei Beginn der Beamtentätigkeit sich für die PKV) und später auch Du (als Du nicht mehr berufstätig warst und Dich anschließend für die PKV entschieden hattest) habt Euch halt aus der GKV verabschiedet. Und das gilt nun halt quasi auch später, wenn man Rentner ist.
Der pflichtversicherte Mann zahlte keinen Mehrbetrag für seine Frau also kann ich nicht erkennen wo da für die Krankenkassen ein Vorteil ist!
Wäre Dein Mann in der GKV geblieben, wären seine Beiträge halt schon immer in die Solidargemeinschaft geflossen anstatt an ein privates Unternehmen. Wenn das mal kein Vorteil für die Krankenkasse gewesen wäre.
Was das Verletztengeld angeht so kann ich auch das nicht verstehen, es ist eine Leistung für entstandenen Schaden!
Jede Rente ist in gewisser Weise eine Leistung für entstandenen Schaden. Nur ist halt damals ein Schaden während einer beruflichen Tätigkeit und nicht wg. irgendeiner Krankheit entstanden. Desh. zahlt halt die BG und nicht die Rentenversicherung. Und da man von den Renten letztendlich ja dann seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist es ja nicht unlogisch, dass diese Renten (egal von welcher Stelle) als Einnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Gruß
Sportsfreund

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.06.2012, 18:02

was Sprtsfreund auch sagen will, ist

man kann sich nicht immer die für sich beste Lösung aussuchen.

Jeder Mensch hat das Recht freiwillige (auch als Beamter oder Ehefrau eines Beamten) in der gesetzlichen KK zu bleiben.

Die Gründe, warum man dies dann nicht macht, sind wohl klar.

Aber dann bitte nicht jammern, wenn dies sich einem anderen Zeitpunkt einmal negativ auswirkt

Rossi
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Beitrag von Rossi » 05.06.2012, 18:17

Jooh

Zitat:
Ich denke ich stehe sicher nicht alleine da mit meinem Problem und würde mich über Zuschriften freuen, die ähnliche Probleme haben wie ich und evtl. schon was unternommen haben.

Solche Fälle hat es mit Sicherheit schon gegeben, aber keiner hat bislang das Ziel erreicht, hier abweichend von den KVdR-Bestimmungen die Mitgliedschaft einzutragen.

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