Hallo !
Ich habe folgende Frage:
Gesetzter Fall man bekommt staatliche Rente 1000 Euro und dazu eine Betriebsrente über 500 Euro.
Wie berechnet sich dann das was man an die Krankenkasse zahlt ?
Gibt es dafür eine Formel ?
Denn so viel ich weiß, zahlt man für die 1000 Euro nur den Arbeitnehmeranteil, weil Rente.
Aber für die 500 Euro muß man doch Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil zahlen.
Danke für Aufklärung !
leonardo
Krankenkassenanteil unterschiedlicher Rentenarten ?
Moderator: Czauderna
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Bei pflichtversicherten Rentnern:
Beitragssatz aus der Rente 8,2%, bei 1.000,00 € Bruttorente also 82,00 €.
Beitragssatz aus der Betriebsrente 15,5%, bei 500,00 € Bruttobetriebsrente also 77,50 €.
Bei freiwillig versicherten Rentnern:
Beitragssatz aus der Rente 15,5%, bei 1.000,00 € Bruttorente also 155,00 €.
Beitragssatz aus der Betriebsrente 15,5%, bei 500,00 € Bruttobetriebsrente also 77,50 €.
Freiwillig versicherte Rentner können einen Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragen. Er beträgt 7,3% der Bruttorente. Bei 1.000,00 € Bruttorente also 73,00 €. Ausgezahlt würden dann 1.073,00 €.
Gruß
Swantje
[edit: Beitragszuschuss korrigiert]
Beitragssatz aus der Rente 8,2%, bei 1.000,00 € Bruttorente also 82,00 €.
Beitragssatz aus der Betriebsrente 15,5%, bei 500,00 € Bruttobetriebsrente also 77,50 €.
Bei freiwillig versicherten Rentnern:
Beitragssatz aus der Rente 15,5%, bei 1.000,00 € Bruttorente also 155,00 €.
Beitragssatz aus der Betriebsrente 15,5%, bei 500,00 € Bruttobetriebsrente also 77,50 €.
Freiwillig versicherte Rentner können einen Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragen. Er beträgt 7,3% der Bruttorente. Bei 1.000,00 € Bruttorente also 73,00 €. Ausgezahlt würden dann 1.073,00 €.
Gruß
Swantje
[edit: Beitragszuschuss korrigiert]
Pflegeversicherung, Fonds, Familienversicherung
Danke Swantje B.
Kommt da jeweils noch Pflegeversicherung für die jeweiligen Rentenarten dazu, die man zahlen muß ?
Dann habe ich noch Fragen zu Kapitaleinkünften aus Fonds.
Muß dafür auch gezahlt werden ?
Also für den Betrag, den man bei dem Finanzamt versteuern muß (Ausschüttungen) ?
Wenn die Frau Familienversichert werden soll, und das Fondsdepot auf dem Namen des Mannes lautet, geht dann die Kasse her und teilt das was zu versteuern ist und schlägt das jedem zur Hälfte als Einkommen zu ?
Denn laut Familienversicherungsformular muß man den letzten Steuerbescheid mit einreichen.
Denn da gibt es eine Grenze von knapp 400 Euro die Frau maximale Einkünfte haben darf um noch in die Familienversicherung zu kommen.
Kommt da jeweils noch Pflegeversicherung für die jeweiligen Rentenarten dazu, die man zahlen muß ?
Dann habe ich noch Fragen zu Kapitaleinkünften aus Fonds.
Muß dafür auch gezahlt werden ?
Also für den Betrag, den man bei dem Finanzamt versteuern muß (Ausschüttungen) ?
Wenn die Frau Familienversichert werden soll, und das Fondsdepot auf dem Namen des Mannes lautet, geht dann die Kasse her und teilt das was zu versteuern ist und schlägt das jedem zur Hälfte als Einkommen zu ?
Denn laut Familienversicherungsformular muß man den letzten Steuerbescheid mit einreichen.
Denn da gibt es eine Grenze von knapp 400 Euro die Frau maximale Einkünfte haben darf um noch in die Familienversicherung zu kommen.
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- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo leonardo,
ein paar Hintergrundinfos wären nett. Wie bist du derzeit versichert? Freiwillig? Pflichtig? PKV? Und worum geht's dir bei den Fragen überhaupt?
Im Juni hattest du doch schon mal gefragt "was ist wenn ich mich freiwillig versichere". (http://www.krankenkassenforum.de/freiwi ... t7364.html) Was wäre denn die Alternative?
Ob die Kapitaleinkünfte beitragspflichtig sind, hängt von der Art der Mitgliedschaft ab. Bei freiwilliger Mitgliedschaft: ja, bei Pflichtmitgliedschaft: nein. Angerechnet werden sie dort, wo sie im Steuerbescheid aufgeführt sind (Spalte "Ehemann" oder "Ehefrau").
Pflegeversicherung kommt immer noch dazu. 2,05% oder 2,3% (kommt auf dein Alter an und darauf, ob du Kinder hast).
Gruß
Swantje
ein paar Hintergrundinfos wären nett. Wie bist du derzeit versichert? Freiwillig? Pflichtig? PKV? Und worum geht's dir bei den Fragen überhaupt?
Im Juni hattest du doch schon mal gefragt "was ist wenn ich mich freiwillig versichere". (http://www.krankenkassenforum.de/freiwi ... t7364.html) Was wäre denn die Alternative?
Ob die Kapitaleinkünfte beitragspflichtig sind, hängt von der Art der Mitgliedschaft ab. Bei freiwilliger Mitgliedschaft: ja, bei Pflichtmitgliedschaft: nein. Angerechnet werden sie dort, wo sie im Steuerbescheid aufgeführt sind (Spalte "Ehemann" oder "Ehefrau").
Pflegeversicherung kommt immer noch dazu. 2,05% oder 2,3% (kommt auf dein Alter an und darauf, ob du Kinder hast).
Gruß
Swantje