Krankenkasse und Datenschutz - Beschwerde?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Litus
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.2011, 11:56

Krankenkasse und Datenschutz - Beschwerde?

Beitrag von Litus » 04.02.2011, 13:45

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Einschätzung einer Lage als Experten.
Meine Situation ist folgende: ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, studiere aber noch und wohne zur Zeit bei meinen Eltern.
Jetzt hatte ich eine Anfrage zu meiner Beitragseinstufung bei der Krankenkasse gestellt und erwartete deren Rückmeldung. Leider kam diese nicht wie versprochen 1 Tag später, sondern erst eine Woche später.
Zum Zeitpunkt war ich nicht zu hause und meine Mutter nahm den Anruf entgegen. Die Mitarbeiterin der Krankenkasse informierte dann meine Mutter über den Stand der Dinge und über meine Beitragseinstufung. Prinzipiell wäre mir das ja egal, ob das jemand weiß oder nicht, aber ich finde es als nicht korrekt, dass dies jemand anderem außer mir mit geteilt wird. Ich dachte, so etwas würde unter den Datenschutz fallen.
Ich bin nun kurz davor, einen Brief an die Kasse zu schicken und dort noch mal deutlich zu machen, dass ich mir jegliche Information an Dritte verbitte. (Außer natürlich die gesetzlich vorgeschriebene)
Übertreibe ich da oder wäre das korrekt und ich will natürlich niemanden große Probleme machen.
Was sagt ihr zu dem Fall?

Machts Sinn

Re: Krankenkasse und Datenschutz - Beschwerde?

Beitrag von Machts Sinn » 04.02.2011, 14:02

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Krankenkasse und Datenschutz - Beschwerde?

Beitrag von Bully » 04.02.2011, 14:18

Litus hat geschrieben:
Ich dachte, so etwas würde unter den Datenschutz fallen.
ja stimmt

aber was würde man Dir denn antworten.

z.b. so in dieser Art " Wir haben mit unseren Mitarbeiter gesprochen und Ihn darauf hingewiesen so etwas in Zukunft zu unterlassen "

also laß es :)

Litus
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.2011, 11:56

Re: Krankenkasse und Datenschutz - Beschwerde?

Beitrag von Litus » 04.02.2011, 14:44

Machts Sinn hat geschrieben:
Litus hat geschrieben:Übertreibe ich da ... l?
Ja, denn das betrifft mehr das Verhälltnis zu deiner Mutter als zur Krankenkasse - oder ist das so schlecht?
Nö. Davon mal abgesehen, dass meine Mutter das eh alles wusste, schließlich hatte sie mir beim Ausfüllen geholfen.
Ich war einfach nur etwas überrascht, dass man so bereitwillig anderen Personen am Telefon Vertragsdetails mitteilt.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.02.2011, 16:57

Ich vermute, dass das so gelaufen ist:

"Mein Name ist Frau Tralala von der Krankenkasse XYZ. Kann ich bitte mit Litus sprechen?"

"Mein Sohn ist zur Zeit nicht zu Hause."

"Ach, Frau LitusMutter, er hatte da eine Frage, sind Sie darüber informiert?"

"Ja, wir haben darüber gesprochen."

"Dann erkläre ich Ihnen kurz, um was es geht."

Die Angelegenheit ist nicht so ganz klar und Frau Tralala muss die Balance zwischen Datenschutz und schneller Information (sie ist eh schon zu spät an und weiß das wahrscheinlich auch) finden. Wenn die Mutter grundsätzlich informiert ist, vermutet sie - in deinem Fall zu Unrecht - dass es dir nichts ausmacht, wenn sie ihr die Angelegenheit erklärt.

Ich kann nicht für alle Krankenkassen sprechen, aber bei uns kann man leicht im Computer vermerken, dass ohne Information des Versicherten keinerlei Auskünfte an andere Personen erteilt werden dürfen. Ruf einfach bei deiner Krankenkasse an und sage, dass du unter keinen Umständen möchtest, dass Auskünfte erteilt werden, auch nicht an deine Mutter, und dass sie das bitte vermerken sollen.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 04.02.2011, 22:08

Hallo,

hier liegen die Antworter m.E. ausnahmsweise mit Ihrer Ansicht gewaltig daneben. Auch wenn der TE noch zu Hause wohnt, berechtigt das den KK-Mitarbeiter nicht, über Angelegenheiten des volljährigen Sohnes mit der Mutter zu sprechen.

Es gilt diese gesetzliche Grundlage http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__35.html

Ein Verstoß dagegen kann - unabbhängig vom Verwandtschaftsverhältnis von Versicherten und der Auskunfterteilenen - als Straftat des KK-Mitarbeiters verfolgt werden.

Auch wenn in der Praxis ein solches Vorgehen von KK-Mitarbeitern Usus wäre, es entspricht definitiv nicht den rechtlichen Gegebenheiten!

MfG
ratte1

Christoph1976
Beiträge: 83
Registriert: 19.09.2009, 14:01

Beitrag von Christoph1976 » 04.02.2011, 22:09

Hinzu kommt noch etwas. Theoretisch dürften KK keine personenbezogene Auskünfte am Telefon geben, man weiß ja nie, wer am anderen Ende der Leitung ist.

Ich würde in diesem Fall auch den Ball flach halten. Wenn Du morgen einen Schlaganfall hast, nicht mehr sprechen kannst, Lähmungserscheinungen hast und eine Reha brauchst, bist Du vielleicht froh, wenn Deine Krankenkasse für die Antragstellung nicht zwingend auf Deine persönliche Unterschrift pocht oder darauf warten möchte, bis vom Gericht ein gesetzlicher Vertretung bestimmt wurde. Dann bist Du wahrscheinlich dankbar, wenn die Datenschutzbestimmungen ein wenig locker ausgelegt werden und man davon ausgeht, dass es in Deinem Interesse ist, dass Du zur Reha willst.

Ich will hier absolut nichts schönreden, Datenschutz ist wichtig. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wenn es jetzt die Putzfrau gewesen wäre, dann würde ich auch mal nachfragen, aber so..........

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.02.2011, 13:13

Hallo,
hier hat sich die Kasse zweifellos falsch verhalten. Sie hätte über dieses Thema nicht mit der Mutter sprechen dürfen.
Auch wenn ich weiss, dass oft bei solchen Fällen der "Zweck die Mittel heiligt",
falsch bleibt falsch.
Gruss
Czauderna

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 05.02.2011, 16:55

der Fall zeigt, wie schwer es für die Kassenmitarbeiter manchmal ist, den Spagat zwischen Theorie und Praxis zu schaffen....

....was die Kassenmitarbeiterin gemacht hat, war sicherlich weder korrekt noch rechtmäßig. Aber ich bin mir sicher, dass sie versucht hat, im Sinne des Kunden zu handeln. Nachdem die Klärung des Sachverhalts wohl etwas länger gedauert hat als erwartet, hat sie wohl versucht, das Ergebnis so schnell wie möglich mitzuteilen. Da Litus wohl noch im Haushalt der Eltern wohnt, ist sie wohl davon ausgegangen, dass auch noch ein bestimmtes Vertrauensverhältnis zwischen Litus und seiner Mutter besteht und die Mutter über den Sachverhalt informiert ist. Damit hatte sie wohl recht. Und dass Litus sicherlich nichts dagegen hat, wenn der Mutter das Ergebnis mitgeteilt wird, damit sie es ausrichten kann. Damit lag sie wohl falsch....

wie gesagt, der Spagat zwischen Kundenfreundlichkeit/schneller Bearbeitung ist in der Praxis manchmal schwierig.

ich denke Ärzte stehen wohl häufig vor einem ähnlichen Dilemma: wenn nach einem Unfall nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Ehegatten oder noch schlimmer: nicht verheiratete Partner, die aber schon seit Ewigkeiten zusammenleben) Fragen zum Gesundheitszustand haben - rein rechtlich gilt die Schweigepflicht auch hier. Aber ich denke, die meisten sind damit einverstanden und möchten es sogar, dass der Arzt die Angehörigen in einer solchen Situation über den Gesundheitszustand informiert.

mein Tip: einfach mal die Kassenmitarbeiter informieren, dass man nicht wünscht, dass irgendwelche Infos an Außenstehende gehen.

Gruß
Lady Butterfly

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 07.02.2011, 09:49

Christoph1976 hat geschrieben: Ich will hier absolut nichts schönreden, Datenschutz ist wichtig. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Hier gebe ich Dir Recht, man sollte nicht alles auf die Goldwaage legen.
Es muß doch auch die Möglichkeit des kleinen " Dienstweges" geben.

Christoph1976 hat geschrieben:Hinzu kommt noch etwas. Theoretisch dürften KK keine personenbezogene Auskünfte am Telefon geben,
Denn wenn ich alles auf die sogenannte Goldwaage lege,dann gehört auch dieses dazu,
"Wenn Leistungsträger untereinander, Auskünfte tel. austauschen,ohne das eine schriftliche Begründung (§ 67 d. i. V.m.§§ 68 - 77 SGB X) für ein Auskunftsersuchen vorliegt "
oder ??

Gruß Bully

Antworten