Krankenkasse [Nachzahlung / Tarif / Befreit]

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 17.10.2011, 10:30

OnKeN hat geschrieben:gleich nachdem sie ihn "angefordert" haben
da sie erst seit Juli 2011 mit mir kontakt aufgenommen haben
Hallo,

Also,

Du bist seit dem 01.05.2010 als Web-Designer / Grafiker selbständig,
dieses ist auch Deine alleinige Einnahmequelle.

vom 01.05.2010 bis zur Kontaktaufnahme der KK im Juli 2011
bestand keine VS.

im Juli 2011 kein Hinweis zum KSVG seitens der AOK

Bist Du versichert nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V seit Juli 2011 ???

Steuerbescheid 2010 lag der AOK im Juli / August 2011 vor.

mtl. Beitragseinstufung rückwirkend ab 01.05.2010 ca. 530,00 Euro

Gruß Bully

OnKeN
Beiträge: 11
Registriert: 14.10.2011, 12:17

Beitrag von OnKeN » 17.10.2011, 10:53

Die AOK hat mich nun eingestuft ab den 01.09.20111 - 190,35 Euro + 28,10 Pflegeversicherung zu zahlen.

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 17.10.2011, 10:57

OnKeN hat geschrieben:Die AOK hat mich nun eingestuft ab den 01.09.20111 - 190,35 Euro + 28,10 Pflegeversicherung zu zahlen.
Hallo,

ist mir schon klar,

und vorher ?

Gruß Bully

OnKeN
Beiträge: 11
Registriert: 14.10.2011, 12:17

Beitrag von OnKeN » 17.10.2011, 10:59

Ist aus dem Schreiben nicht zu entnehmen
01.05.2010 - 31.08.2011 = 5909,71 Euro

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 17.10.2011, 11:04

OnKeN hat geschrieben:Ist aus dem Schreiben nicht zu entnehmen
01.05.2010 - 31.08.2011 = 5909,71 Euro
Hallo,

wie nur die Endsumme ( Forderung ) :) :)

Gruß Bully

OnKeN
Beiträge: 11
Registriert: 14.10.2011, 12:17

Beitrag von OnKeN » 17.10.2011, 11:06

Endsumme samt Mahnung usw
6786,56Euro
binnen 1 Woche :D

Muss halt erstmal wissen wie und was ich machen kann,
damit ich heute noch widerspruch einlegen kann.

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 17.10.2011, 11:08

Hallo,

schau mal, hab Dir eine pn geschickt.

Gruß Bully

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 17.10.2011, 12:25

Hallo,
sieht die Künstlersozialkasse nicht ein Mindesteinkommen für die Versicherungspflicht vor?

LG, Fee

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 17.10.2011, 12:41

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
sieht die Künstlersozialkasse nicht ein Mindesteinkommen für die Versicherungspflicht vor?

LG, Fee
Hallo,

ja,

allerdings gilt dieses nicht für Berufsanfänger,
Die KSK versteht darunter, wer sich zum ersten Mal selbstständig macht,darf drei Jahre lang unter der Geringfügigkeitsgrenze ( 3900 Euro) liegen.


Gruß Bully

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 17.10.2011, 19:13

Fragesteller ist 25 Jahre alt und hat das Gewerbe seit dem 18. Lebensjahr.


Ich weise (auch dank Bully) alle darauf hin, dass (wenn irgendwas mit Künstler in Betracht kommen kann) darauf hin, dass eine Versicherung über die KSK möglich sein könnte.

Zufälligerweise hatte ich diesen Monat 2 Fälle, die ich darüber informieren konnte.

In einem Fall sagte mir der Versichert: auf gar keinen Fall wolle er darüber versichert werden. Von anderen hätte er gehört, dass es uuuuunheimlich schwierig wäre dort rein zu kommen. Dies wollte er sich nicht antun.

Im anderen Fall habe ich für den Kunden dort angerufen. Man müsse erst einmal durch Rechnungen (Mehrzahl) beweisen, dass man zum Personenkreis gehöre. Ob 2 Rechnungen genügen (so die Hotline) konnte man mir konkret nicht sagen.

Wenn man also Rembrandt gewesen wäre und die Nachtwache gemalt hätte (und dann erst nach Fertigstellung nach einigen Monaten die Rechnung erstellt hätte), so wäre man nicht in die KSK reingekommen, so hatte ich das Gefühl.

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 17.10.2011, 22:08

heinrich hat geschrieben:Fragesteller ist 25 Jahre alt und hat das Gewerbe seit dem 18. Lebensjahr.
Hallo heinrich,

Ist richtig,

aber es wurde bis zum 01.05.2010 als Nebengewerbe geführt,
und es bestand ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
d.h. keine VS nach dem KSVG

ab dem 01.05.2010 haupt beruflich selbständig als Web-Designer
jetzt besteht die Möglichkeit VS nach dem KSVG.

natürlich hast Du Recht, das es nicht einfach ist in die KSK zu kommen,
hier sind die sogenannten Katalogberufe aber von ausgenommen.
auch für ein Handwerksberuf wie z.b. Goldschmied, besteht eventuell die Möglichkeit in der KSK aufgenommen zu werden.
hier müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein und dann ist es durchaus machbar.

krankenkassen-direkt.de/news/urteil.pl?val=1318881995&urteil=6623848

Gruß Bully

Antworten