also hier steht, die KK kann das einfach verweigern: "ie Krankenkasse „kann die Ausstellung eines anderen (allgemeinen) Berechtigungsnachweises als der eGK verweigern,"broemmel hat geschrieben: Du hast Anspruch auf Sachleistung. Die wird gegen Vorlage der egk kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wenn noch keine egk vorliegt wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, wie hier geschehen.
Q: http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/mu ... icken.aspx
von daher wären die Anforderungen an das Foto schön zu wissen, denn das beklagen die ja angeblich. Und dann könnte ich sagen: "ist doch alles drauf, beim Personalausweis hat auch keiner gemeckert".
die Kostenerstattung wähle ich also nicht beim Arzt, sondern bei der Krankenkasse aus? Und wenn ich das hier mit der KK vereinbare, übernehmen die dann die restlichen Kosten, also die restlichen 70%?broemmel hat geschrieben: Wenn Kostenerstattung gewählt wird bekommt man keine egk sondern man erhält privatrechnungen vom Arzt.
Wenn ja.. dann mache ich der KK damit ja keinen Druck, die freuen sich doch, wenn ich dann die Rechnung für die bezahle & die nur 30% übernehmen.Poet hat geschrieben:bitte ich um Erstattung der daraus resultierenden Privatrechnungen in voller Höhe.
also ziemlich neu & ein foto hatte ich denen schon vor ein paar Monaten gegeben, aber das mit der Karte ist mir erst aufgefallen wo ich zum Arzt musste.broemmel hat geschrieben: Wieso das trara mit dem Foto erst jetzt? Wurdest Du vorher nie angeschrieben? Oder bist Du erst neu bei der Kasse versichert?
so ungefähr.. ich weiss nicht was ich da für eine Bescheinigung habe. Es steht nirgends PEB drauf, aber meine Krankenkassendaten & das ich bei der KK versichert bin einen Monat noch.broemmel hat geschrieben: Nochmal zurück zum Zahnarzt. Du hast Zahnschmerzen und er verweigert die Behandlung weil nur eine Ersatzbescheiniging vorgelegt wurde? Oder wie soll man Deinen ersten Post verstehen?