Der von dir zu zahlende Betrag wird steigen - und die Option, gar nicht zu zahlen, hast du nicht. Du wirst zahlen - freiwillig oder unfreiwillig. Und unfreiwillig wird eben teurer.helpme hat geschrieben:was passiert eig wenn man nicht zahlt?
krankenkasse fordert nachzahlung ?????ß
Moderator: Czauderna
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wenn du falsche Tatsachen vortäuschst oder so unterdrückst, dass du damit einen Vermögensvorteil erhälst, ist das Betrug.helpme hat geschrieben:ein bekannter von mir meinte
wenn ich angegeben hätte das ich im ausland war , hätte ich nicht zahlen müssen sstimt das?
Darauf stehen 5 Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Auch der Versuch ist schon strafbar.
ich glaube nicht, dass das häufig vorkommt - aber du solltest diese Möglichkeit bedenken. Mit solchen Methoden kann man durchkommen - aber es kann auch nach hinten los gehen.
P.S. häufig reicht die Behauptung nicht aus - die Kasse will Nachweise sehen.
@helpme: Die normale Kündigungsfrist nützt Dir sowieso nicht viel, denn Du dürftest eine Bindefrist von 18Monaten haben (ab Einrichten der Mitgliedschaft). Eventuell kommt noch ein Sonderkündigungsrecht im Januar aber das führt jetzt etwas zu weit. Also kündige doch einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Kasse schreibt Dir dann schon in der Kündigungsbestätigung zu wann Du raus kommst.
Erwarte kein Verständnis von der Kasse, die haben nur gemacht was für jeden gilt.
Erwarte kein Verständnis von der Kasse, die haben nur gemacht was für jeden gilt.
hallo da bin ich wieder
hab ma ne frage ihr ja alle gesagt das ich 18 monate jetizt dort gebunden bin und erst dann kündigen kann
habe heute ein brief bekommen das der beitragssatz sinkt und ich deshalb ein sonderkündiigungsrecht habe bis zum 31 januar 2015, stimt das es jetzt
also will auf jeden fall wechseln da ich bei check 24 gesehen habe das es viel günstigere gibt
da ich ja freiwillig versichert bin muss ich mich jetzt freiwillig wieder versichern? wie soll ich jetzt vorgehen, die alte erst kündigen und dann die neue beantragen oder umgekehrt, auf wass muss man alles achten?
hab ma ne frage ihr ja alle gesagt das ich 18 monate jetizt dort gebunden bin und erst dann kündigen kann
habe heute ein brief bekommen das der beitragssatz sinkt und ich deshalb ein sonderkündiigungsrecht habe bis zum 31 januar 2015, stimt das es jetzt
also will auf jeden fall wechseln da ich bei check 24 gesehen habe das es viel günstigere gibt
da ich ja freiwillig versichert bin muss ich mich jetzt freiwillig wieder versichern? wie soll ich jetzt vorgehen, die alte erst kündigen und dann die neue beantragen oder umgekehrt, auf wass muss man alles achten?
Hallo,
vielen Dank für dein Vertrauen - du hast herausgefunden, dass es ab 1.1.2015 gündtigere Krankenkassen gibt als die deinige, aber nicht gelesen wie man kündigt und wechselt - deshalb fragst du hier - nochmals, vielen Dank.
Also, tzatsächlich ist es so, dass immer dann wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag nimmt, und das tun ab 01.01.2015 fast alle Kassen, die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht haben und Bindefrist von 18 Monaten außer Kraft gesetzt wird in diesen Fällen.
Also schriftlich kündigen und die Kündigungsbestätigung der neuen Kasse vorlegen. Meines Wissens nach greift die Kündigung zum 31.03.2015 -
Frist für die Sonderkündigung
Erhebung des Zusatzbeitrages zum • 1.1.2015
Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen bis zum • 31.1.2015
Die Mitgliedschaft endet am • 31.3.2015
Nachweis einer neuen Mitgliedschaft bis zum • 31.3.2015
Bis zum 31.03. ist der Zusatzbeitrag auf jeden Fall zu zahlen.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für dein Vertrauen - du hast herausgefunden, dass es ab 1.1.2015 gündtigere Krankenkassen gibt als die deinige, aber nicht gelesen wie man kündigt und wechselt - deshalb fragst du hier - nochmals, vielen Dank.
Also, tzatsächlich ist es so, dass immer dann wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag nimmt, und das tun ab 01.01.2015 fast alle Kassen, die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht haben und Bindefrist von 18 Monaten außer Kraft gesetzt wird in diesen Fällen.
Also schriftlich kündigen und die Kündigungsbestätigung der neuen Kasse vorlegen. Meines Wissens nach greift die Kündigung zum 31.03.2015 -
Frist für die Sonderkündigung
Erhebung des Zusatzbeitrages zum • 1.1.2015
Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen bis zum • 31.1.2015
Die Mitgliedschaft endet am • 31.3.2015
Nachweis einer neuen Mitgliedschaft bis zum • 31.3.2015
Bis zum 31.03. ist der Zusatzbeitrag auf jeden Fall zu zahlen.
Gruss
Czauderna
also kann ich jetzt zum 1.1 kündigen, richtig?Poet hat geschrieben:@helpme: Das mit dem Sonderkündigungsrecht hatte ich schon geschrieben. Dass es viel günstigere Kassen gibt halte ich für ein Gerücht, rechne bitte nach.
und meine andere frage war ich bin ja jetzt freuwillig versichert, kann ich mich bei der neuen dann wieder gesetzlich versichern oder muss es da auch freiwillig sein?
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Mal so als Erinnerung:
Laut Post vom 6.10. 12:33 Uhr ist helpme "Berufseinsteiger mit 1200 € netto". Damit ist er/sie nicht (mehr) freiwillig versichert. Ursprünglich ging's mal um 4 Monate freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V, und eine daraus resultierende Beitrags(nach)forderung, aber der Zeitraum ist längst abgelaufen.
Zum Sonderkündigungsrecht und zur möglichen Beitragsersparnis (Zusatzbeitrag) schweige ich bewusst: Die eine Frage hat Czauderna vor zwei Beiträgen beantwortet, die andere ist angesichts der Einkommenshöhe für mich nicht diskussionswürdig.
Und als Hinweis für helpme: Die von dir genannte Vergleichsseite vergleicht nur private Krankenversicherungen und ist für dich nutzlos.
Gruß
Swantje
Laut Post vom 6.10. 12:33 Uhr ist helpme "Berufseinsteiger mit 1200 € netto". Damit ist er/sie nicht (mehr) freiwillig versichert. Ursprünglich ging's mal um 4 Monate freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V, und eine daraus resultierende Beitrags(nach)forderung, aber der Zeitraum ist längst abgelaufen.
Zum Sonderkündigungsrecht und zur möglichen Beitragsersparnis (Zusatzbeitrag) schweige ich bewusst: Die eine Frage hat Czauderna vor zwei Beiträgen beantwortet, die andere ist angesichts der Einkommenshöhe für mich nicht diskussionswürdig.
Und als Hinweis für helpme: Die von dir genannte Vergleichsseite vergleicht nur private Krankenversicherungen und ist für dich nutzlos.
Gruß
Swantje
das heißt ich wurde nur für die vergangene 4 monate freiwillig versichert oder was und bin jetzt gesetzlich versichert`?Swantje B. hat geschrieben:Mal so als Erinnerung:
Laut Post vom 6.10. 12:33 Uhr ist helpme "Berufseinsteiger mit 1200 € netto". Damit ist er/sie nicht (mehr) freiwillig versichert. Ursprünglich ging's mal um 4 Monate freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V, und eine daraus resultierende Beitrags(nach)forderung, aber der Zeitraum ist längst abgelaufen.
Zum Sonderkündigungsrecht und zur möglichen Beitragsersparnis (Zusatzbeitrag) schweige ich bewusst: Die eine Frage hat Czauderna vor zwei Beiträgen beantwortet, die andere ist angesichts der Einkommenshöhe für mich nicht diskussionswürdig.
Und als Hinweis für helpme: Die von dir genannte Vergleichsseite vergleicht nur private Krankenversicherungen und ist für dich nutzlos.
Gruß
Swantje
auf der seite kann man auch gesetzliche Kr. versicherungen vergleichen nicht nur private