kafisa hat geschrieben:
Da das ganze so dreist abgelaufen ist wollen wir mit der Kasse nichts mehr zutun haben. Und vor allem werden wir keine Fragen mehr beantworten. Kann man überhaupt die Kasse wechseln?
ja kann man - nach Einhaltung einer Bindungsfrist von 18 Monaten ist eine Kündigung möglich
kafisa hat geschrieben:
Gerade Czauderna sagt oft dass man bei einem Angestelltengehalt Pflichtversichert ist und die Kasse deswegen nichts machen kann wenn man die Fragen nicht beantwortet. Aber diese Kasse schickt die Karten nicht und damit haben wir ein Problem.
Die Kassiert die Beiträge aber rückt die Karten nicht heraus. Wie lange kann die das denn genau machen? Kann auch nach einem halben Jahr also 6 Abrechnungen die Kasse die Karten immer noch zurückhalten?
Die Kasse wird die Karte erst dann ausstellen, wenn sie eine Mitgliedschaft hergestellt hat. Dazu muss sie den Sachverhalt ermitteln und schließlich eine Entscheidung treffen, bei der sie alle ihr bekannten Tatsachen berücksichtigt (§§ 20 ff, 31 ff, 67a ff SGB X).
und natürlich auch der § 60 SGB I:
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
kafisa hat geschrieben:Machen wir das einfach:
Wie sieht genau die Rechtslage aus. Können wir irgendwie zum Arzt und die Lohnabrechnung zeigen und einfach sagen dass die Kasse die Karten nur nicht zugeschickt hat?
kann man natürlich - aber dann muss man damit rechnen, eine Privatrechnung zu erhalten
§ 15 Abs. 2 SGB V: Versicherte, die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, haben dem Arzt (Zahnarzt) vor Beginn der Behandlung ihre Krankenversichertenkarte zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 10) oder, soweit sie noch nicht eingeführt ist, einen Krankenschein auszuhändigen. Nachgereicht werden kann die Versichertenkarte nur in dringenden Fällen (§ 15 Abs. 5 SGB V).
kafisa hat geschrieben:Also ist Sie nun versichert oder nicht?
eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über 450 €/Monat begründet grundsätzlich eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
kafisa hat geschrieben:Kann der Arzt sein Honorar bei der Kasse in Rechnung stellen oder nicht?
Der Arzt rechnet nicht mit der Kasse ab, sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Dazu muss eine Versichertenkarte bzw. ein Versicherungsnachweis vorliegen. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, ist der Arzt zur Privatliquidation berechtigt.
kafisa hat geschrieben:Was mir hier immer noch keiner gesagt hat. Die erste Abrechnung war unter 450€. Ist man trotzdem versichert oder sollen wir einfach auf die 2. Abrechnung warten die bald kommt und dann ist man versichert. Sagt also BGRS steht 1111, PGRS 101 aus dass man über 450€ verdient und man nun versichert ist. Oder muss man ohne Arbeitsvertrag einfach warten bis die volle Abrechnung kommt wo mehr als 450€ drauf steht.
nee, die Versicherungspflicht kann auch Mitte des Monats oder Ende des Monats beginnen, wenn das Entgelt für 1 oder 2 Wochen 450 € betragen
du solltest aber bedenken, dass Meldungen zur Sozialversicherung nur eine deklaratorische (=rechtsbekundende Wirkung), nicht aber eine konstituive (=rechtsbegründende Wirkung) haben. Auf gut deutsch gesagt: nur die Meldung nutzt nix, wenn die Kasse nicht in der Lage ist, eine Mitgliedschaft festzustellen (weil die notwendigen Angaben nicht gemacht werden). Es könnte ja auch sein, dass die Meldung falsch ist und korrigiert werden muss.
Zitat:
Oder aber man weigert sich und muss sich dann nicht wundern, wenn der Weg holprig verläuft.
Ich weiß dass das doof ist. Aber da kann ich nicht aus meiner Haut. Ich gehe den steinigen Weg bis zum Schluss.
viel Spass
kafisa hat geschrieben:Ich fühle mich gerade erpresst von der GKV und werde mit diesem Gefühl nicht nachgeben. Bitte hab dafür Verständnis oder lass wenigstens diesen Moralvorschläge, wir können für uns selber entscheiden.
Ich lasse mich von keinen erpressen und solange ich gesetze hinter mir habe werde ich diese auch ausnutzen.
dann gehörst du auch zu den Leuten, die vom Bäcker erpresst werden, weil der dir erst die Brötchen gibt, nachdem du ihm das Geld gegeben hast? so ist nun mal das Leben: es gibt Spielregeln, an die man sich halten muss.
und noch ein Hinweis: du hast in diesem Fall nicht die Gesetze hinter dir. Die Gesetze verlangen von dir, dass du der Kasse die notwendigen Angaben machst. Wenn du das nicht willst, musst du die entsprechenden Konsequenzen tragen.